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PROZESS/092: Atomkraftgegnerin klagt gegen Polizei - Verhandlung am 2. September (Eichhörnchen)


Cécile Lecomte - Presseinformation/Terminankündigung - Montag, 31. August 2009

Datum: Mittwoch, den 2. September - 10:00 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Lüneburg, Sitzungssaal II

Was: mündliche öffentliche Verhandlung über die Klage der Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte gegen die Polizeidirektion Lüneburg.


Diese Verhandlung steht im Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor den Atomanlagen in Gorleben. Im konkreten Fall geht es um eine Klage gegen polizeiliche Maßnahmen anlässlich eines Sommercamps im Jahre 2008.

Die Lüneburger Aktivistin rügt, dass die Polizei eine kleine Versammlung vor dem Zwischenlager Gorleben am Nachmittag des 30. Juli 2008 sprengte, indem sie alle n anwesenden VersammlungsteilnehmerInnen Platzverweise erteilte - ohne zuvor die Versammlung aufgelöst zu haben. Was nach Auffassung der Klägerin unzulässig war und u.a. einen Verstoß gegen Art.8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) darstellte.

Die Klage richtet sich ebenfalls gegen eine polizeiliche Maßnahme am Abend des 30. Juli 2008: die Polizei verwehrte - mit Verweis auf dem Platzverweis vom Nachmittag - der Klägerin die Beteiligung an einer neuen Demonstration vor dem Zwischenlager Gorleben. Was ebenfalls rechtswidrig gewesen sein soll, den Versammlungen nach geltender Rechtsprechung (u.a. vom Bundesverfassungsgericht) "Polizeifest" sind (Versammlungsrecht geht vor Polizeirecht).

Der Klägerin war es wichtig, sich gegen diesen ihrer Meinung willkürlichen polizeilichen Maßnahmen zur Wehr zu setzen, weil die Polizei diese - oft willentliche und vorsätzliche - Eingriffe in Grundrechten von Demonstranten - insbesondere gegenüber besonders engagierten und bekannten AktivistInnen wie die Klägerin - wiederholt.


Zum Hintergrund:

Im Sommer findet alle Jahre wieder das so genannte "Wendlandsommercamp" in Gedelitz bei Gorleben statt. Politisch engagierten Menschen treffen sich dort, um sich über politische Fragen auszutauschen, ein Stück Utopie zusammen zu leben und ihrem Protest gegen die Atomanlagen in Gorleben und den dazugehörigen Polizeistaat Ausdruck zu verleihen: während des Sommercamps "sichern" rund um die Uhr dutzende von Polizeibeamten die Atomanlagen vor den Demonstranten, die beispielsweise "bewaffnet" mit Kreide Präsenz zeigen und Straßentheater veranstalten.

"Immer wieder werden die privaten Interessen von den Betreibern mit öffentlichen Mittel uns Steuergelder unterstützt -hier die Bereitstellung von Polizeihundertschaften - und gegen Kritik und Protest geschützt zur Last von Grundrechten von BürgerInnen." Kommentiert die Klägerin.


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Quelle:
Pressemitteilung, 31.08.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2009