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POLITIK/838: Appell an Bundesrat - Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss bestehen bleiben (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 20. September 2018

Appell an Bundesrat: Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss bestehen bleiben


Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Bundesrat auf, in der Sitzung am 21. September klar für ein Ende der betäubungslosen Kastration ab 1.1.2019 zu stimmen. Anträge, die ein Hinauszögern des Verbots vorsehen, dürfen aus Sicht der Tierschützer keine Option sein. Der Verband hat sich daher mit einem Schreiben an die Regierungschefs der Länder gewandt.

"Das vor fünf Jahren beschlossene Verbot dieser äußerst schmerzhaften und anachronistischen Prozedur war ein Meilenstein für den Tierschutz. Umso verwerflicher ist der Versuch einzelner Landesregierungen, den Ausstiegstermin ab 1.1.2019 zu verschieben und die Lage für die Ferkel zu verschlechtern", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Jeder, der dies versucht, verstößt auch gegen das Staatsziel Tierschutz. Das ist Verfassungsbruch, den wir den Ministern und Ministerpräsidenten dann vorwerfen. Wir appellieren daher dringend an die Bundesratsmitglieder, die Novellierung des Tierschutzgesetzes zu verhindern und dem Votum des Agrarausschusses zu folgen." Dieser hatte am 3. September alle vorliegenden Anträge auf Fristverlängerung abgelehnt.

Die tierschutzwidrige Praxis der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln wird von den Tierschützern seit vielen Jahren angeprangert. Bereits 2008 hat auch die Branche die Grausamkeit der Prozedur öffentlich anerkannt: Der Deutsche Bauernverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Verband der Fleischwirtschaft haben sich in der "Düsseldorfer Erklärung" dafür ausgesprochen, schnellstmöglich auf die Kastration zu verzichten. Fünf Jahre später zog der Gesetzgeber nach und beschloss das Verbot ab 2019. "Mit großem Entsetzen beobachten wir nun, dass ein im langjährigen Diskurs erreichter Konsens, der in einem demokratischen parlamentarischen Verfahren vom Deutschen Bundestag in Form eines Bundesgesetzes beschlossen wurde, kurz vor dem Inkrafttreten zugunsten wirtschaftlicher Interessen für ungültig erklärt und zurückgenommen werden soll", so Schröder. "Wer sich an einem solchen Vorgehen beteiligt, untergräbt das Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen sowie der politischen Institutionen insgesamt." Eine Rücknahme des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration wäre zudem mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar.

Praxistaugliche Alternativen vorhanden

Aus Sicht der Tierschützer spielt die Branche auf Zeit, um den "vierten Weg", die Lokalanästhesie, als Alternativmethode zur betäubungslosen Ferkelkastration zu etablieren. "Die Methode ist jedoch mit erheblichem Schmerz verbunden - und das wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern", betont Schröder. Mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose gibt es dagegen schon drei praxistaugliche und tierschutzgerechte Alternativen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 20. September 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2018

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