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REPRESSION/1714: Anwachsende Staatsgewalt ... (SB)



Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen - die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft.
Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) [1]


Seit mehreren Jahren werden in Deutschland die Polizei- und Versammlungsgesetze Zug um Zug verschärft. Dabei spielen die Bundesländer einander die Bälle zu und steuern ein bundeseinheitliches Arsenal legalisierter Repressionsmaßnahmen an, wie sie seit dem NS-Staat nicht mehr in Gestalt polizeilicher Exekutivgewalt in Anschlag gebracht worden sind. Da die herrschende Eigentumsordnung und Wirtschaftsweise zwangsläufig zu Krisen wie der Klimakatastrophe, dem eskalierenden ökonomischen Desaster und weltweiten sozialen Verwerfungen extremster Art führt, die im Rahmen dieser gesellschaftlichen Verhältnisse nicht zu bewältigen sind, setzen die Protagonisten konsolidierter Herrschaft um so mehr auf die präventive Eindämmung zu erwartenden Widerstands bis hin zur Hungerrevolte. Es werden die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung zunehmend eingeschränkt, um heute Protestpotentiale abzuwürgen, so dass massenhafter Gegenwehr von morgen der Boden entzogen wird.

Nachdem die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen unter Führung von Ministerpräsident Armin Laschet bereits 2018 das Polizeigesetz im bevölkerungsreichsten Bundesland verschärft hatte, befindet sich seit Januar dieses Jahres auch der Entwurf für ein "Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften" im parlamentarischen Verfahren. [2] Da der Entwurf angesichts seines haarsträubenden Inhalts heftig umstritten ist, dürfte seine parlamentarische Besiegelung im Düsseldorfer Landtag frühestens im Herbst über die Bühne gehen - sofern es in den kommenden Wochen nicht gelingt, ihn vollständig zu verhindern oder zumindest entscheidend abzuschwächen.

Als Treiber in vorderster Front inszeniert sich Innenminister Herbert Reul, der als möglicher Nachfolger von Ministerpräsident Armin Laschet gehandelt wird, der nach der Bundestagswahl im September Angela Merkel im Kanzleramt beerben will. Dass Reul nicht als berüchtigter Hardliner, sondern im Lichte seiner landesväterlichen Ambitionen eher als durchsetzungsfähiger Ordnungspolitiker wahrgenommen werden will, nötigt ihm beträchtliche Beschwichtigungsmanöver ab, mit denen er dem Protest die Spitze zu nehmen hofft. Er wolle doch nur verhindern, dass abermals rechte Gruppierungen mit Springerstiefeln durch die Straßen marschieren und Angst verbreiten, wiegelt er ab. Friedliebende Demonstrierende anderer Art bräuchten sich keine Sorgen zu machen. Den naheliegenden Argwohn von Gewerkschaften, Klimaschützenden, Fanverbänden und antifaschistischen Zusammenhängen konnte er damit aber nicht aus der Welt schaffen. [3]

In Artikel 8 des Grundgesetzes steht: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nachdem die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen ist, haben einige Länder wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern bereits von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das ging nicht ohne Widerstand ab, und gegen das bayerische Versammlungsrecht zogen mehrere Organisationen sogar mit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Nun soll auch Nordrhein-Westfalen ein eigenes Versammlungsgesetz bekommen, dessen Entwurf seitens der parlamentarischen Opposition und diversen Gruppierungen der sogenannten Zivilgesellschaft höchst kritisch gesehen und für verfassungswidrig erachtet wird.


Buchstabenschilder 'DEMONSTRATIONSRECHT VERTEIDIGEN' vor Eingang der VHS - Foto: © 2017 by Schattenblick

Kongress 'Grundrechte verteidigen' 2017 in Düsseldorf
Foto: © 2017 by Schattenblick

"Militanzverbot" hebelt Versammlungsrecht aus

Der Gesetzentwurf sieht eine verschärfte Videoüberwachung wie auch den Einsatz von Drohnen im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen vor. Ein strafbewehrtes Vermummungsverbot soll es Teilnehmenden von Versammlungen verbieten, Dinge bei sich zu tragen, die nach Ansicht der Polizei zur Identitätsverschleierung geeignet sein könnten. Auch ein sogenanntes Militanzverbot ist vorgesehen: Versammlungen unter freiem Himmel, die Gewaltbereitschaft vermitteln und Einschüchterung betreiben, sollen verboten werden. Das Tragen von Uniformen, Uniformteilen und uniformähnlicher Kleidung soll daher ebenfalls verboten werden.

Des weiteren sollen Demonstrationen dem geplanten Gesetz zufolge nicht mehr mündlich oder telefonisch angekündigt werden können. Stattdessen soll die Anmeldung schriftlich erfolgen und auch nicht an Wochenenden, so dass sich die Anmeldefristen verlängern würden. Im Höchstfall wie beispielsweise an Ostern oder zu Pfingsten müsste dann eine Demonstration vier Tage vorher angemeldet werden. Auch die Anzahl der Ordner und unter bestimmten Umständen auch deren Namensnennung soll Pflicht werden. So soll den Behörden genug Zeit gegeben werden, die Veranstaltung zu überprüfen und gegebenenfalls ihr Verbot zu erwirken.

In Paragraf 7 des Gesetzentwurfs ist von einem Störungsverbot die Rede, das sogar Aufmärsche von Neonazis schützen könnte. Denn als Störung wird nicht nur laute Musik oder Lärm aufgefasst, sondern bereits die gezielte Anmeldung einer Gegenveranstaltung für dieselbe Zeit und denselben Ort. Und selbst die Förderung solcher Störungen ist untersagt. Das dürfte zweifelsfrei unterstreichen, dass es bei diesem Gesetz gerade nicht darum geht, ausschließlich rechte Auftritte zu unterbinden.

Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, hätten beispielsweise Aktivistinnen und Aktivisten von Ende Gelände, die bei Aktionen wie der Besetzung von Braunkohletagebauen weiße Overalls tragen, eine Kriminalisierung zu befürchten. Auch betriebliche Belegschaften, die in einheitlicher Arbeitskleidung protestieren, oder gewerkschaftliche Aktionen, deren Teilnehmende verkleidet auf die Straße gehen, könnten unter das Verdikt fallen. Und was den längeren Vorlauf der Anmeldung betrifft, dürfte dies Unternehmensleitungen in die Karten spielen, womöglich Proteste oder Streiks auf dem Vorwege zu verhindern. Betroffen wären unter Umständen auch Fußballfans in Trikots bei Feiern oder auf dem Weg ins Stadion. Sorge bereiten vor allem die präventivpolizeilichen Maßnahmen, die im Gesetzentwurf genannt werden. So sollen beispielsweise sogenannte Gefährderansprachen bei denjenigen durchgeführt werden, bei denen man annimmt, sie könnten gegen das Militanzverbot verstoßen. Damit sei der Willkür Tür und Tor geöffnet, heißt es in einer öffentlichen Stellungnahme der Fanprojekte und Fanhilfen. [4] Ein schwarzer Block der Antifa in einheitlicher Kleidung, der in Corona-Zeiten den Mundschutz konsequent praktiziert und überdies Transparente mit sich führt, welche die polizeiliche Sicht beeinträchtigten könnten, wirkt da natürlich wie ein Feindbild, für das der Gesetzentwurf geradezu maßgeschneidert ist.

Entscheidender Hebel für willkürliche Eingriffe bleibt die Verknüpfung bestimmter äußerer Erscheinungsformen mit einer Einschätzung der von ihnen ausgehenden Wirkung durch die Polizei. Wenn unter "Militanzverbot" die Vermittlung von Gewaltbereitschaft und eine davon ausgehende einschüchternde Wirkung genannt wird, geht es also nicht nur um ein Verbot konkreter Handlungen, sondern bereits auf dem Vorwege um eine polizeiliche Bewertung, welche Formen des Protests als gewaltbereit und einschüchternd einzustufen seien. Und nicht zuletzt ist es ein weiterer Schritt zum Vorgehen gegen ganze Gruppen, denen insgesamt anhand ihres Erscheinungsbildes eine kollektive Gewaltbereitschaft zugeschrieben wird. Das Gewaltmonopol des Staates und seiner uniformierten Repräsentanten wird also so eng gefasst, dass unbefugtes Uniformieren nach Belieben identifiziert und als bedrohlich ausgewiesen werden kann. Selbst wo eine Aktionsform des zivilen und gewaltfreien Widerstands praktiziert wird, schafft der Gesetzentwurf weitere Instrumente für eine Kriminalisierung bereits auf dem Vorweg.

Auf die Haltung kommt es an ...

Da die Wirkmacht des Gesetzentwurfs aus polizeistaatlicher Sicht insbesondere auf der Verfügung über ein Gesinnungsverbot beruht, hat Herbert Reul alle Hände voll zu tun, eben dies zu vernebeln. Es gehe doch nicht darum, dass man nicht gleich gekleidet in Gruppen unterwegs sein dürfe, behauptet er. Vielmehr komme es auf die dabei zum Ausdruck gebrachte Haltung an. Erst wenn dabei eine die Menschen beeindruckende, gewalteinflößende Wirkung erzielt werde, könne man eingreifen. Ihm springt Markus Thiel zur Seite, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Dieser begrüßt es ausdrücklich, dass in NRW das alte, aus seiner Sicht überholte Bundesgesetz, abgelöst werden soll. Im Detail könne man über all diese Dinge diskutieren, aber zu sagen, es atme den Geist einer Verbotspolitik oder einer Unterdrückungspolitik, sei einfach unredlich. Diese Regelungen seien doch keine Schikane, sondern dienten dazu, der Polizei die Kontrolle zu ermöglichen, ob gegen eine Versammlung in irgendeiner Weise vorgegangen werden muss, indem etwa beschränkte Auflagen erlassen werden, um die Veranstaltung gefahrlos gestalten zu können. Daher dienten die Regelungen dem Schutz der Versammlung, stellt Thiel die Stoßrichtung auf den Kopf.

Das weiß natürlich auch die FDP, die als Gesamtpartei liberale Werte im Munde führt, die sie als Koalitionspartner in NRW auszuhebeln bereit ist. Wie andere Parteien hat auch sie keine grundsätzlichen Probleme damit, ihre Sonntagsreden in der Opposition einer Regierungsbeteiligung zu opfern. Nun windet sie sich und versucht, das geplante Versammlungsgesetz in die Verantwortung der CDU zu schieben. So sprach ihr NRW-Generalsekretär und Parteivize Johannes Vogel von einem "Reul-Entwurf", was diesen zu einer sofortigen Replik veranlasste. Wenngleich der Entwurf aus seinem Haus stamme, handle es sich doch um einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der vom Kabinett abgesegnet worden sei. Daran waren auch die drei FDP-Minister beteiligt, und ein Gegenvotum der FDP aus der Ministerrunde sei ihm nicht bekannt, bringt der Innenminister den kleineren Koalitionspartner auf Linie.

Umgekehrt ist aber auch die Entschiedenheit der oppositionellen Sozialdemokraten und Grünen in NRW mit Vorsicht zu genießen, wenn sie den Gesetzentwurf in harschen Worten kritisieren. Säßen sie auf der Regierungsbank, sähe die Sache vermutlich ganz anders aus, wie sich anhand der unterschiedlichen Koalitionen bei der Verabschiedung der repressiven Polizeigesetze in anderen Bundesländern belegen läßt. Ob Union, SPD, FDP oder Grüne, niemand tanzt aus der Reihe, wenn es gilt, Verantwortung zu übernehmen und am starken Staat mitzubauen. So breit aufgestellt die Front gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW auch anmuten mag, gehören ihr doch unsichere Kantonisten an, die vor allem Oppositionspolitik demonstrieren.


Fronttransparent einer Demo unter Bengalofeuer - Foto: © 2016 by Schattenblick

Das soll künftig nicht mehr möglich sein?
Foto: © 2016 by Schattenblick

Rabiater Vorgeschmack auf das geplante Versammlungsgesetz

Als gelte es, einen Vorgeschmack auf das geplante Versammlungsgesetz zu geben, ging die Polizei am 26. Juni in Düsseldorf überaus rabiat gegen eine Demonstration vor. Dort war ein breites Bündnis gegen das geplante Versammlungsgesetz auf die Straße gegangen, die Veranstalter sprachen von rund 8.000 Teilnehmern, die Polizei ging von etwa 3.000 aus. Vertreten waren sowohl die Jugendorganisationen der SPD und der Grünen als auch die Partei Die Linke sowie Fußballfans, Umweltbewegte, Gewerkschaftsgliederungen und außerparlamentarische linke Gruppen. Schlagstöcke und Pfefferspray bekam vor allem der von Antifa-Gruppen gebildete schwarze Block ab. Fast 100 Teilnehmende wurden durch Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz verletzt, auch ein Reporter der Deutschen Presseagentur (dpa) trug Verletzungen davon. Rund 300 Menschen, darunter mindestens 38 Minderjährige, wurden über sechs Stunden eingekesselt. Ihnen wurde der Zugang zu Toiletten verwehrt, die Versorgung mit Trinkwasser erfolgte erst spät und nach lautem Protest. Ein 15-Jähriger sei nach fünf Stunden kollabiert und habe notfallmedizinisch versorgt werden müssen. Die Polizei soll als wesentlichen Grund für ihr Einschreiten Verstöße gegen das "Vermummungsverbot" wie auch zu hoch gehaltene Transparente und Schirme als Sichtschutz genannt haben, wie aus Kreisen Betroffener verlautete. [5]

In einer Aktuellen Stunde des Landtags forderte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty die Koalition auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, gegen den sich die Demonstration in Düsseldorf gerichtet hatte. Er habe mit Polizeibeamten wie auch mit Beteiligten der Demonstration gesprochen sowie Bild- und Videomaterial gesichtet, das ihn "zutiefst beunruhigt" habe. Es seien auch Straftaten gegen die Polizei auf dem Videomaterial zu sehen gewesen, doch sei der Umgang mit den Demonstrierenden derart "robust" und "ruppig" gewesen, dass diese Aggression womöglich die Ursache gewesen sei, "eine Spirale der Gewalt weiterzudrehen".

Ungehalten warf Reul der Opposition vor, auf den Rücken der Polizisten eine Scheindebatte über das geplante Gesetz führen zu wollen. Er sicherte eine gründliche Aufklärung ohne Schnellschüsse zu, war sich aber des Resultats schon vorab sicher: "Die Ursache für den Ärger waren nicht die Polizisten, sondern ein Teil der Demonstranten." Der Umgang mit dem dpa-Reporter sei nicht richtig gewesen, da er eindeutig als Pressevertreter zu erkennen gewesen sei, räumte der Innenminister ein. Allerdings sei noch unklar, ob der Fotograf geschlagen, geschubst oder weggedrängt worden sei. Das müsse nun die Staatsanwaltschaft klären.

Kutschaty bezeichnete es als Ironie der Geschichte, dass eine Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz einen solchen Verlauf nehme. Mischa Aschmoneit, Anmelder der Demonstration, unterstrich, dass Reul und die Polizei ihrem Vorhaben einen "absoluten Bärendienst" erwiesen hätten. Die Ablehnung des Gesetzentwurfes werde immer breiter und gehe inzwischen weit über das übliche Spektrum hinaus. Auch in Aachen, Bielefeld und Münster kam es aufgrund des Vorgehens der Polizei zu Protesten gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen. [6]

Ausnahmezustand als Regelfall des Krisenmanagements

Die Ausnahmen von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sind so alt wie das Grundgesetz, diente dieses doch insbesondere dem Zweck, eine parlamentarische Demokratie auf Grundlage der herrschenden Besitzverhältnisse und somit einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung zu etablieren. Folglich enden Freiheit und Demokratie zwangsläufig dort, wo dieser Besitzstand wie auch dessen Mehrung und Fortschreibung gefährdet scheinen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Weimarer Republik und der damaligen Ausnahmegesetzgebung (Notverordnung) erhoben sich in der jungen Bundesrepublik allerdings zunächst schwerwiegende Bedenken gegen die Einfügung entsprechender Bestimmungen in das Grundgesetz. Daher verzichtete der Parlamentarische Rat, der 1948/49 in Bonn das Grundgesetz erarbeitete, auf eine umfassende Regelung des Notstands, was aufgrund der Vorbehaltsrechte der alliierten Besatzungsmächte ohnehin kaum möglich gewesen wäre. Das GG sah in der Fassung von 1949 jedoch zur "Verteidigung der freiheitlichen Demokratie" den Gesetzesnotstand, die Verwirkung von Grundrechten und das Verbot von verfassungswidrigen Organisationen und Parteien vor.

Mit den Notstandsgesetzen führte die große Koalition (CDU/CSU/SPD) 1968 die einschneidendste Verfassungsänderung seit Entstehung des Grundgesetzes herbei, da sie die Struktur der Parlamentarischen Demokratie durch Kompetenzerweiterung der Exekutiven und Bedeutungsminderung des Parlaments veränderten. Sie bewirken im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen erhebliche Einschränkungen der Grundrechte, die Übertragung der Funktionen von Bundestag und Bundesrat auf den Gemeinsamen Ausschuss, eine Stärkung der Stellung der Bundesregierung und nicht zuletzt die Möglichkeit, die Bundeswehr auch bei inneren Unruhen einzusetzen. Was den Einsatz der Bundeswehr betrifft (Art. 35, Abs. 2, 3, Art. 87a, Art. 91), wird diese durch die Notstandsgesetze auch zu einem innenpolitischen Machtinstrument. Der Einsatz der Streitkräfte ist allerdings nur zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes erlaubt, wenn Polizei und Bundesgrenzschutz nicht ausreichen und organisierte und bewaffnete Aufständische auftreten.

Da die Bundeswehr vom Grundsatz her für die Landesverteidigung nach außen vorgesehen, die Polizei für das Inland zuständig ist, konzentrierte sich die Militarisierung der Innenpolitik auf die verfassungsrechtlich beschriebenen Ausnahmen und definierte diese Zug um Zug neu. Der damalige Hamburger Innensenator und spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt handelte ohne Rückendeckung durch das Grundgesetz, als er bei der verheerenden Sturmflut im Jahre 1962 die Bundeswehr zu Hilfe rief. Dieser pragmatische Rechtsbruch galt in der historischen Rückschau als legendär, was ihm den Charakter einer Blaupause für die Akzeptanz von Bundeswehreinsätzen im Inneren unter der Bevölkerung verlieh. Nicht umsonst werden seither gern Katastrophen zitiert, um des Bürgers Argwohn vor Soldatenstiefeln im öffentlichen Raum zu beschwichtigen. So wurde die Militarisierung des Zivil- und Katastrophenschutzes vorangetrieben und schließlich im Zivilschutzkonzept präzisiert. Hinzu gesellen sich die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ), der Aufbau Regionaler Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr) durch Reservisten der Bundeswehr und andere Formen des sogenannten Heimatschutzes.

Im November 2016 übten Polizei und Bundeswehr erstmals die Zusammenarbeit im Terrorfall und schlugen damit eine weitere Bresche in die verfassungsrechtlichen und politischen Hürden, die einem Einsatz der Streitkräfte im Inneren entgegenstehen. Ob schleichend oder in Sprüngen, doch mit unablässigem Raumgewinn in der Realität der deutschen Gesellschaft wird der Ausnahmezustand zum Regelfall eines Krisenmanagements, das unterhalb der Schwelle des offiziell erklärten Kriegsrechts greift und zugleich dessen künftige Verhängung über den Horizont hebt.


Zwei Polizisten (von hinten) sperren Bürgersteig - Foto: © 2016 by Schattenblick

Verfügungsgewalt über den öffentlichen Raum
Foto: © 2016 by Schattenblick

Bundespolizei auf dem Vormarsch

Da Polizei in der Bundesrepublik im wesentlichen noch Ländersache ist, nimmt die aus dem Grenzschutz hervorgegangene Bundespolizei eine Sonderstellung ein. Um die mit mehr als 51.000 Bediensteten größte Polizei zu einer landesweit tätigen Institution auszubauen, bedurfte es mehrerer Zwischenetappen, in denen ihre Befugnisse sukzessive erweitert wurden. Bereits 1972 wurde der damalige BGS im Bundesgrenzschutzgesetz als eine Polizei des Bundes bezeichnet. Im Rahmen des Schengener Abkommens und mit dem Anschluss der DDR im Jahr 1990 änderte sich dann das Einsatzspektrum des BGS grundlegend, grenzpolizeiliche Aufgaben gingen stark zurück, bahnpolizeiliche und Flughafensicherungsaufgaben kamen hinzu. 1998 kam es zu einem Normenkontrollverfahren im Hinblick darauf, ob der BGS die Aufgaben der Bahnpolizei und Sicherung der Flughäfen übernehmen durfte, was letztendlich bestätigt wurde. In ihrer Entscheidung benutzten die Richter zur Beschreibung der Aufgaben des BGS die Begriffe Sonderpolizei, Polizei mit begrenzten Aufgaben und schließlich Polizei des Bundes.

2005 strebte die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily die endgültige Umbenennung an. Dies führte zu einer intensiven politischen Diskussion besonders auch zwischen den Ländern und dem Bund. Anlassgebend war zum einen die Sorge der Länder, dass der Bund versuche, länderpolizeiliche Kompetenzen zu übernehmen, zum anderen auch eine unterschiedliche Interpretation des Polizeibegriffes. Letztendlich stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag der Bundesregierung, und der BGS wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt.

Die im Frühjahr 2010 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière eingesetzte Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeszollverwaltung) unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Eckart Werthebach gab Anfang Dezember 2010 in ihrem Bericht die Empfehlung, Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu einer Polizei des Bundes unter dem Namen Bundespolizei (neu) zusammenzufassen. De Maizière bezeichnete den Vorschlag der Kommission als überzeugend, bedenkenswert und verfolgenswert. Das Vorhaben, eine Art deutsches FBI zu schaffen, scheiterte jedoch vorerst an Widerständen von verschiedener Seite.

Anfang 2020 legte Innenminister Horst Seehofer mit dem Entwurf einer erheblichen Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei nach - vor allem im Kampf gegen Schleuser und bei Abschiebungen, was jedoch beileibe nicht die einzigen Neuerungen der Gesetzesüberarbeitung waren. Die Bundespolizei soll sich im Rahmen ihrer Aufgaben künftig auch für bestimmte Fälle zuständig erklären können, die bislang Sache der Länder waren. Ist ihre Zuständigkeit derzeit für Fälle unerlaubter Einreise auf Bahnhöfe und den 30-Kilometer-Bereich an der Grenze beschränkt, soll er künftig auch sogenannte Hauptverkehrsrouten einschließen, falls "aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Verkehrswege zur unerlaubten Einreise genutzt werden". Das betrifft beispielsweise Parkplätze an der Autobahn oder Haltepunkte von Fernbussen, an denen bislang die Polizeibehörden der Bundesländer zuständig sind.

Die Bundespolizei soll sich, wo sie ihre Aufgaben wahrnimmt, auch um die Abschiebung von Ausreisepflichtigen kümmern dürfen, die nicht erst kürzlich eingereist sind, sondern sich schon länger im Land aufhalten: Wenn ihr also beispielsweise bei einer Kontrolle am Bahnhof oder am Flughafen jemand auffällt, dessen Touristenvisum schon vor Jahren abgelaufen ist. Die Zuständigkeit soll nach spätestens sechs Monaten auf die Ausländerbehörde übergehen, wenn der Bundespolizei eine Abschiebung bis dahin nicht gelungen ist.

Auch soll der Bundespolizei nun die Verwendung von sogenannten Tasern erlaubt sein, die schon in einigen Bundesländern genutzt werden. Diese Elektroimpulsgeräte verschießen Strompfeile, die über dünne Drähte mit der Waffe verbunden sind. Die elektrischen Impulse sollen einen Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen. Die Spezialeinheit GSG 9 hat die Waffe bereits erprobt. Das Innenministerium wünschte sich außerdem eine rechtliche Grundlage für den "finalen Rettungsschuss" in besonderen Situationen wie Geiselnahmen und Terroranschlägen, was vor allem, aber nicht nur die GSG 9 betrifft.

Neu war zudem der Vorschlag, die Bundespolizei solle verdeckte Ermittler in Zukunft auch präventiv einsetzen dürfen. Bislang ist ihr das nur im Zuge von Ermittlungsverfahren gestattet. Denkbar wäre ein solcher Einsatz etwa, um Schleuserbanden auf die Schliche zu kommen. Für heftige Kontroversen sorgte der Entwurf auch aus einem anderen Grund. Dies betraf die Verwendung von Systemen zur automatisierten Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen, wobei Aufnahmen aus Videokameras live mit Gesichtsbildern aus Datenbanken der Polizei abgeglichen werden sollen.

Während die Existenz der Spezialeinheit GSG 9 mit ihrer geschätzten Personalstärke von rund 400 Beamten in der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist, gilt das weit weniger für die Mobile Fahndungseinheit. Unter den bundesweit neun verschiedenen Einheiten operieren die meisten sehr individuell. Einige ähneln den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizeien der Länder und verantworten auch Festnahmen grundsätzlich selber, andere arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten, um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden.

Aufschlussreich, doch zugleich in der öffentlichen Wahrnehmung ebenfalls eher ausgeblendet sind auch die Aufgaben der Bundespolizei im Auftrag der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und anderer internationaler Organisationen. Sie unterstützt zudem das Auswärtige Amt beim Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen. Nach Angaben der Behörde sind mehr als 2.200 Beamte in Osteuropa, dem Nahen Osten, in Afrika und in weltweiten Krisengebieten als Berater und Experten im Einsatz. Als 2011 einem Medienbericht zufolge Bundespolizisten im Auftrag der EADS Beamte der saudischen Polizei vor Ort in der Bedienung von Geräten zum Grenzschutz ausgebildet haben, sahen Kritiker darin eine unzulässige Vermischung privatwirtschaftlicher Interessen und hoheitlicher Aufgaben.

Erwähnenswert ist zudem, dass das Referat 56 der Bundespolizei funktechnische Aufklärung im Rahmen bundespolizeilicher Zuständigkeiten betreibt und gem. § 10 BPolG auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik unterstützt. Diese und andere Aspekte dokumentieren, dass das Einsatzspektrum der Bundespolizei differenzierter und die Grenze zu anderen Sicherheitsorganen poröser ist, als es im gängigen Diskurs über Kompetenzgerangel und Effizienzbremsen kommuniziert wird. Wenngleich es zutreffen mag, dass parteipolitische und polizeiliche Rivalitäten wie auch verfassungsrechtliche Bedenken eine vereinheitlichte Architektur der inneren Sicherheit bislang verzögert haben, wäre es doch trügerisch, darin ein unüberwindliches Hindernis für die letztendliche Durchsetzung des Polizeistaats zu vermuten.

Was de Maizières Frontalangriff nicht beschieden war, wollte Seehofer zehn Jahre später portionsweise verdaulicher machen. Ein modifizierter Gesetzentwurf wurde im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet, scheiterte dann aber im Bundesrat. Aller Voraussicht nach wird die nächste Bundesregierung einen neuen Anlauf nehmen, die Kompetenzen der Bundespolizei erheblich auszuweiten.

Deutungsmacht der Exekutive

Die Administration des damaligen US-Präsidenten George W. Bush ließ den von ihr inszenierten und exekutierten Antiterrorkrieg mittels eigens zu diesem Zweck angeheuerter hochrangiger Juristen maßgeschneidert legalisieren. Diese Abkürzung, das benötigte Recht, zu morden, zu foltern und willkürlich gefangenzuhalten, gewissermaßen aus einer Hand und einem Guss zu produzieren, fand zwangsläufig Gefallen in anderen westlichen Ländern, ließ sich aber angesichts der jeweils spezifischen Rechtsverständnisse und gesellschaftlichen Diskurse nicht eins zu eins übertragen. Die Bush-Ära wurde seither heftig kritisiert, was jedoch keineswegs dazu führte, dass die von ihr neu definierte Deutungsmacht der Weltverhältnisse, die Kette unendlicher Kriege und die innovative Ausgestaltung repressiver Staatlichkeit korrigiert worden wären.

Schon seit dem sogenannten deutschen Herbst hatte die Bundesrepublik ihre eigene Vorgeschichte in der Prägung und Anwendung des Terrorbegriffs. Dass die sukzessive Anpassung exekutiver Verfügung und juristischer Unterfütterung an die Erfordernisse forcierter Zugriffsgewalt nach dem Muster der Bush-Administration auch hierzulande auf fruchtbaren Boden fiel, belegt die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung des "Gefährders". Darunter fallen im Zusammenhang der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr Personen, bei denen kein konkreter Hinweis vorliegt, dass sie eine Straftat planen, jedoch "bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen" werden.

Dass diese Begrifflichkeit rechtlich nicht verankert ist, liegt insofern auf der Hand, als "Gefährder" im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige sind, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen. Der Begriff gerät folglich in Konflikt mit der Unschuldsvermutung, wenn "Gefährder" wie Verdächtige oder Straftäter behandelt werden. Bekannt wurde dieses Konstrukt durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der in einem Spiegel-Interview vom 7. Juli 2007 [7] gesetzliche Grundlagen zur restriktiven Behandlung solcher "Gefährder" forderte. Sie sollten wie Kombattanten nach dem Kriegsvölkerrecht behandelt und interniert werden. Die Rechtsgrundlage entspreche etwa dem Unterbindungsgewahrsam, mit dem Hooligans aus dem Verkehr gezogen würden.

Wenngleich ähnliche Forderungen zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt hatten, machte sich Schäuble damals für die Schaffung eines Straftatbestandes der "Verschwörung", die "Internierung" von "Gefährdern" und deren Behandlung als "Kombattanten" stark. Selbst die "gezielte Tötung von Verdächtigen" war für Schäuble kein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein "rechtliches Problem", das seiner Ansicht nach noch "völlig ungeklärt" sei. Für unabdingbar erklärte er zudem die Legalisierung der Online-Durchsuchung, da sich Deutschland im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus befinde. Die "Überwachung der Kommunikation" sei aus diesen Gründen "lebensnotwendig".

Mit diesen Äußerungen nahm Schäuble damals selbst unter den Vertretern des sogenannten Feindstrafrechts eine Extremposition ein, die nach Auffassung vieler Juristen nicht mehr von der Verfassung gedeckt wurde. Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Günther Jakobs hatte 2004 mit seinem Aufsatz "Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht" eine heftige Kontroverse ausgelöst. Straf- und Verfassungsjuristen diskutierten ein besonderes Strafrecht für "Staatsfeinde", denen bestimmte Bürgerrechte verwehrt werden sollen, damit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden können. Jakobs zufolge hätten Menschen, welche die staatliche Rechtsordnung ablehnen oder sie gewaltsam ändern wollen, ihre Bürgerrechte verwirkt. Das gelte nicht nur für Terroristen, sondern auch für Kriminelle, die nach den Regeln informeller Gesetze lebten. Wurde der Begriff des "Gefährders" damals noch kontrovers diskutiert, scheint er inzwischen zu einer nicht länger hinterfragbaren Faktizität geronnen zu sein.


Punk mit Stachelfrisur neben Polizisten (von hinten) - Foto: © 2016 by Schattenblick

Geht doch ...
Foto: © 2016 by Schattenblick

Konzertierte Offensive baut am starken Staat

Die Überwachung, Kontrolle und Sanktionierung der Bevölkerung durch staatliche Sicherheitsbehörden ist europaweit auf dem Vormarsch. So wurde im November 2016 in Großbritannien mit dem Investigatory Powers Act eines der schärfsten Überwachungsgesetze rechtskräftig, das je in einer Demokratie beschlossen worden war. Es verpflichtet unter anderem Internetanbieter, für jeden Kunden eine Liste aller besuchten Internetseiten zwölf Monate lang zu speichern. Sicherheitsbehörden dürfen zu Hackern werden und massenhaft Überwachungsdaten sammeln. Auch die Listen kontaktierter Telefonnummern und aufgerufener Internetseiten von Journalisten müssen ausgehändigt werden, wenn ein Richter das anordnet. Damit nicht genug, sollen Entwickler künftig Hintertüren oder Schwachstellen in eigene Produkte einbauen, damit ihre Kunden überwacht werden können.

Im Juli 2017 folgten die Niederlande mit dem umfassendsten Überwachungsgesetz ihrer Geschichte. Dort dürfen die Sicherheitsbehörden und Geheimdienste einen Großteil der kabelgebundenen Datenströme überwachen und die so gewonnenen Daten bis zu drei Jahre speichern. Dies umfaßt die E-Mail-Kommunikation, Einträge in sozialen Netzwerken, aber auch Telefongespräche, wobei es den Behörden ermöglicht werden soll, etwa neben den Metadaten der Telekommunikation auch besuchte Websites zu protokollieren. Zudem steht die Überwachung nicht mehr unter einem Richtervorbehalt, sondern wird seither von dem Innen- und dem Verteidigungsminister genehmigt. Die Resultate dürfen überdies mit "befreundeten" Geheimdiensten geteilt und an verbündete Länder weitergegeben werden.

Dass auch die Bundesrepublik Anfang 2017 bei dieser Verschärfung mitzog, zeugt angesichts der engen zeitlichen Nähe und inhaltlichen Verwandtschaft der Überwachungsgesetze in diesen drei Ländern von einer konzertierten strategischen Offensive, die zweifellos abgestimmt und von langer Hand vorbereitet worden war. Am 3. Januar 2017 sprach sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Gastbeitrag für die FAZ unter dem programmatischen Titel "Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten" für eine beispiellose Zentralisierung von Sicherheitskompetenzen auf Bundesebene zu Lasten der föderalen Struktur aus: Stärkung des Bundeskriminalamts, Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz, Ausbau einer "echten Bundespolizei", Abschiebung abgelehnter Asylbewerber unter der Regie des Bundes mittels sogenannter Bundesausreisezentren. Ebenfalls am 3. Januar legte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ein Konzeptpapier "Zeit für mehr Sicherheit in Zeiten wachsender Unsicherheit" vor. Darin warnte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende davor, sich ausschließlich auf Gesetzesverschärfungen zu konzentrieren, und plädierte dafür, auch den Zusammenhalt der Gesellschaft im Sinne von Kultur, sozialer Sicherheit und Bildung zu stärken.

Wollte man nicht gerade von telepathischen Fähigkeiten oder Schwarmverhalten in der Großen Koalition ausgehen, fiel es schwer, in der Gleichzeitigkeit der Präsentation dieser Entwürfe etwas anderes als einen abgestimmten Vorstoß der Bundesregierung zu sehen, den sicherheitspolitischen Ertrag des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche vollumfänglich einzufahren. In einer Simulation von Demokratie, Meinungsvielfalt und politischer Streitkultur fächerten de Maizière und Gabriel arbeitsteilig das Spektrum zunehmend repressiver Staatlichkeit auf und setzen damit eine Scheinkontroverse in Gang, die den Sicherheitsdiskurs zur ersten Bürgerpflicht machen sollte.

In seinem siebenseitigen Papier schlug der SPD-Vorsitzende stärkere Videoüberwachung, Abschiebehaft für Gefährder, vereinheitlichte Datensysteme von Bund, Ländern und Kommunen und die Schließung "radikal-islamistischer und salafistischer Moscheen" vor. Darüber hinaus forderte er eine "aufgeklärte Debatte" über die Aufgaben der inneren Sicherheit. Diese sei ein "ursozialdemokratisches Thema", da soziale Sicherheit und Gerechtigkeit "nur in einer friedfertigen und sicheren Gesellschaft entstehen" könnten. Zwar sei ihm bewusst, "dass im 'linken' Spektrum der Politik schnell die Sorge auftaucht, alle diese Maßnahmen seien ein Weg in einen autoritären Staat, der am Ende die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger beschneidet", doch vertraue er auf "eine sehr funktionstüchtige Verfassungsgerichtsbarkeit" sowie "eine wache Bürgergesellschaft und eine überzeugt demokratische Polizei und Justiz". [8]

Im Frühjahr 2017 legte dann die Bundesregierung nach und prügelte ein ganzes Paket neuer Überwachungsgesetze im Eiltempo durch Ausschüsse, Bundestag und Bundesrat, um kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Blitzkrieg gegen die Bürgerrechte durchzutragen. Aus einer breiten Palette an Zumutungen stachen erweiterte Befugnisse der Polizei hervor: Ermittler sollten künftig mit Zustimmung eines Richters sogenannte Staatstrojaner auf Handys und Computer von Verdächtigen aufspielen dürfen. Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Nachrichten sogar schon im Rechner des Absenders vor der Verschlüsselung abgefangen werden. Und dies soll nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung eingesetzt werden. Das BKA-Gesetz erweiterte Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts und hob das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auf, das sich aus dem Verfassungsprinzip des Rechtsstaats ableitet. Geheimdienste dürfen Ausweis- und Passbilder vollautomatisch abrufen, das neue Bundesdatenschutzgesetz weicht den Datenschutz auf, wovon vor allem Videoüberwachung, Scoring, Profiling und Gesundheitsdaten betroffen sind. Und nicht zuletzt trat die Vorratsdatenspeicherung in Kraft.

G20-Gipfel probt Aufstandsbekämpfung im urbanen Raum

Die Durchführung des G20-Gipfels Anfang Juli 2017 in Hamburg stand im Zeichen des Ausnahmezustands und der Aufstandsbekämpfung im urbanen Raum. Soweit im Kontext der G20-Proteste von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Hansestadt die Rede sein konnte, entsprangen diese keineswegs einer Fehleinschätzung, einem Kontrollverlust oder einem Versagen der Staatsgewalt. Ohne einen bis ins kleinste Detail vorgeplanten oder gesteuerten Prozessverlauf zu unterstellen, der die bloße Möglichkeit des Widerstands negierte, zeichnet sich doch in der kritischen Analyse der umfassend konzipierte strategische Entwurf einer innovativen polizeilichen Operation im städtischen Umfeld ab. Politisch, administrativ und juristisch gestützt wurde ein Labor der Aufstandsbekämpfung in Stellung gebracht, in dem das technische, taktische und personelle Inventar und Zusammenspiel der Polizeien nicht nur erprobt, sondern unter den realen Anforderungen einer Metropole umgesetzt wurde. Es ging dabei nicht um eine bloße Übung, der die Rückkehr zum ursprünglichen Zustand folgt, sondern um eine massive Verschiebung der Grenzen hin zu einer repressiveren Staatlichkeit. Davon zeugten die Einschüchterung des Bürgerprotests und die Kriminalisierung der radikalen Linken, die Inhaftierungen und Urteile, die Ermittlungen und Fahndungen der Soko Schwarzer Block.

Im Kontext des Hamburger Gipfels wurde ein ideologisches Interpretationsschema fixiert, das bürgerkriegsähnliche Zustände beschwor, Polizisten zu Helden stilisierte und Linke zu Gewaltverharmlosern oder Gewalttätern abstempelte. Wo die Protestbewegung hoffte, ein machtvolles Zeichen des Widerstands zu setzen, stieß sie auf ein verdichtetes Netz der Einhegung und Abschottung, das sie von der gesellschaftlichen Wahrnehmung oder gar Akzeptanz abkoppeln sollte. Nie zuvor dürfte die Scheidung in zwei Sphären geradezu konträrer Wahrnehmung derart tiefgreifend und umfassend vollzogen worden sein: Wer sich im Protest auf der Straße engagierte, musste von einer völlig anderen Realität ausgehen als der Fernsehzuschauer zu Hause.

Wie sich bei der Aufarbeitung des G20-Gipfels in aller Deutlichkeit abzeichnete, wiesen jegliche Komponenten der staatlicherseits exekutierten Strategie in die eingangs genannte Richtung. Ende Mai 2017 war mit dem 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) ein Sonderstrafrecht für Polizisten in Kraft getreten, dem zufolge jede Rangelei bei einer Sitzblockade als tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte ausgelegt und mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Haft sanktioniert werden kann. Verschärft wurde auch der Paragraph 125 des StGB, "besonders schwerer Landfriedensbruch". Polizeiliches Handeln kann unter diesen Maßgaben kaum noch hinterfragt, geschweige denn kritisiert oder gar geahndet werden. Im August 2017 wurde mit indymedia linksunten das maßgebliche Forum verboten, in dem die radikale Linke den Gipfel aufarbeitete und die zahlreichen Widersprüche in der offiziellen Darstellung zur Sprache brachte. Der unmittelbare Ertrag dieses seit langem vorbereiteten Schlags gegen die Pressefreiheit hätte aus staatlicher Sicht nicht größer sein können als zu diesem Zeitpunkt, vom langfristigen ganz zu schweigen.

Mit der Entscheidung für Hamburg und das Areal neben dem Schanzenviertel als Austragungsort war eine Dramaturgie der Ausschreitungen vorprogrammiert, deren Drehbuch die Polizei mit Demonstrations- und Campverboten wie auch der Zerschlagung der "Welcome-to-hell"-Demo zur Kulmination trieb. Angefangen von einer Außerkraftsetzung demokratischer Rechte über ein beispielloses Aufgebot hochgerüsteter Polizeien samt Einsatz von SEK und Gummigeschoßen bis hin zum rechtsfreien Raum der Gefangenensammelstelle, andauernder Untersuchungshaft in etlichen Fällen und härtesten Urteilen zeigte repressive Staatsräson ihre Krallen. Der Protest sollte zerschlagen und abgestraft, entsolidarisiert und abgeschreckt werden.


Fünf berittene Polizisten (von hinten) - Foto: © 2016 by Schattenblick

Zwangsdienst für die Kreatur
Foto: © 2016 by Schattenblick

Die schärfsten Polizeigesetze seit dem NS-Staat

Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen zeugten Gesetzesänderungen wie die Paragraphen 113 und 114 StGB (Angriff auf Polizisten), die Massenüberwachung sozialer Medien, die Einschränkung des Streikrechts ("Tarifeinheit") und die Grundrechtsverletzungen beim G20-Gipfel in Hamburg davon, dass den sozialen Bewegungen und der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen werden. Zur Begründung wurden immer wieder die Terrorbekämpfung angeführt und sogenannte Randgruppen aller Art instrumentalisiert, um Verschärfungen durchzusetzen. Repressive Maßnahmen bezogen sich zunächst auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen, wurden dann aber Zug um Zug ausgeweitet.

Die Große Koalition brachte in der 2017 endenden Legislaturperiode ein BKA-Gesetz durch den Bundestag, das als Vorlage für entsprechende Gesetze auf Landesebene diente. Alle Bundesländer waren verpflichtet, ihre Polizeiaufgabengesetze an die neuen Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union und an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz anzupassen. Dies führte dazu, dass nach und nach sämtliche Länder mit Ausnahme Thüringens die schärfsten Polizeigesetze seit 1945 verabschiedeten. Den Anfang machte Baden-Württemberg, wo der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann bereits im Januar 2017 angekündigt hatte, man werde dabei "an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen" gehen. Durch das am 15. November 2017 im Landtag verabschiedete Gesetzespaket wurden dann die Grenzen des Grundgesetzes tatsächlich ausgereizt, wenn nicht gar überschritten. Fälschlicherweise als "Anti-Terror-Gesetz" bezeichnet, sah es zahlreiche datenschutzrechtlich bedenkliche Neuerungen und eine weitere militärische Aufrüstung der Polizei vor, die auf den Ausbau des Überwachungs- und Polizeistaates abzielen.

Polizei und Landesverfassungsschutz können seither Chats auch auf verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal präventiv mitlesen, wofür bereits der Verdacht auf schwere Kriminalität ausreicht. So können auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger allein aufgrund des Verdachts einer ermittelnden Behörde überwacht werden. Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns wie die Unschuldsvermutung oder das Fernmeldegeheimnis werden über Bord geworfen. Die Ausforschung von Chats soll durch sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), also noch vor der Verschlüsselung durch den Einsatz eines Staatstrojaners erfolgen, der den Betroffenen ohne ihr Wissen auf das Gerät gespielt wird. Dafür sind Sicherheitslücken erforderlich, die von den Behörden geheimgehalten und auch von anderen Akteuren genutzt werden können.

Dass nach den Geheimdiensten und militärischen Cyber-Kommandos nun auch die deutsche Polizei so vorgehen kann, belegt deren Aufwertung und Aufrüstung im Kontext der inneren Sicherheit. Von solchen Angriffen betroffen sind nicht nur Smartphones, Computer und Tablets, sondern auch andere internetfähige Geräte wie etwa Heizungs- und Lichtanlagen, Smart TVs oder Smart Cars. Wenngleich dies im neuen Polizeigesetz nicht vorgesehen ist, bleibt das Einfallstor offen. Zudem lehrt die Erfahrung, dass vorhandene technische Möglichkeiten früher oder später auch genutzt werden, wenn sie erst einmal in bestimmten Bereichen legalisiert worden sind.

Im Sinne einer fortschreitenden Militarisierung der Polizei dürfen deren Spezialeinsatzkommandos (SEK) unter bestimmten Umständen Explosivmittel wie Handgranaten, Sprenggeschoße und konventionelle Sprengmittel auch gegen Personen einsetzen. Damit ähneln die SEK in wachsendem Maße militärischen Spezialkommandos, so dass nicht nur der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ausgeweitet wird, sondern auch auf seiten der Polizeien die Annäherung rapide voranschreitet.

Die Polizei erhält darüber hinaus die Möglichkeit, Kameraaufnahmen im öffentlichen Raum automatisch auszuwerten. In Echtzeit können durch diese sogenannte intelligente Videoüberwachung Verhaltensmuster erkannt werden, die "auf die Begehung einer Straftat hindeuten". Die Definition dessen, was als verdächtig oder kriminell wahrgenommen wird, bleibt im Gesetz ungeklärt und damit zumindest teilweise den Entwicklern, Herstellern und Betreibern der Technik überlassen. Die beobachteten Menschen werden unter Druck gesetzt, sich möglichst unauffällig und angepasst zu verhalten. Auch droht zwangsläufig eine Diskriminierung auf Grund von Kriterien wie Hautfarbe, Geschlecht oder Alter. Zudem kommt es auf diesem Gebiet zu einem wechselseitigen Übertrag zwischen ziviler und militärischer Erforschung und Anwendung der Überwachungstechnologien.

Das neue Polizeigesetz legalisiert zudem massive Eingriffe in die Privatsphäre: Sogenannte Gefährder können mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt, explizit auch unter Hausarrest gestellt und zum Anlegen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Ferner kann das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verboten werden. Die Bevölkerung wird unter Generalverdacht gestellt und überwacht, unerwünschte Personen werden aus dem öffentlichen Raum verbannt, die Befugnisse der Polizei in verfassungswidriger Weise erweitert, während man den Bürgerinnen und Bürgern zugleich ein trügerisches Gefühl vermeintlicher Sicherheit vermittelt.

Weitere Bundesländer folgten, wobei Bayern den repressiven Vogel abschoss, da dort das bundesweit schärfste Polizeiaufgabengesetz beschlossen wurde. Aus dem BKA-Urteil wurde der Begriff der "drohenden Gefahr" übernommen, den die Verfassungsrichter für den Bereich des Terrorismus vorgesehen hatten. In Bayern wurde dies darüber hinaus auch dann zugelassen, wenn ein bedeutendes Rechtsgut in Gefahr ist. Dazu gehören Leben, Gesundheit und Freiheit, aber auch die Infrastruktur, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse ist. Die Polizei darf nicht nur wie zuvor bei einer "konkreten Gefahr" präventiv handeln, vielmehr genügt nun eine "drohende Gefahr", womit der Willkür endgültig Tür und Tor geöffnet ist.

Erleichtert wurde wie zuvor in Baden-Württemberg die Überwachung, ausgeweitet der Einsatz verdeckter Ermittler, und alle relevanten Erkenntnisse sollen mit dem Geheimdienst ausgetauscht werden. Ermöglicht wurde auch der Einsatz von Drohnen, die Verwendung von Handgranaten und anderen Explosivstoffen, Elektroschockern und die Mutzung von DNA-Spuren zur Fahndung.

Bereits im Juli 2017 wurde in Bayern eine potentielle Unendlichkeitshaft eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Richter eine Person, ohne dass diese eine Straftat begangen hätte, in Haft stecken, um eine Gefahr abzuwenden. Diese Vorbeugehaft durfte früher maximal 14 Tage andauern, seit der Gesetzesänderung können Verdächtige ohne Anklage bis zu drei Monate eingesperrt werden. Anschließend entscheidet ein Richter, ob die Haft maximal um weitere drei Monate verlängert wird. Dieser Vorgang kann sich theoretisch alle drei Monate wiederholen, eine Höchstfrist gibt es nicht mehr. Ohne dies gleichzusetzen, da eine richterliche Haftprüfung als rechtliche Schranke vorgesehen ist, fühlt man sich doch in gewisser Weise an die Administrativhaft in Israel oder gar Guantanamo erinnert.

Das bayerische Vorbild soll Eingang in das sogenannte Musterpolizeigesetz finden, das die Innenministerkonferenz als Vorlage für die Bundesländer erarbeitet. Obgleich die Polizei verfassungsrechtlich Sache der Bundesländer ist, wollen Innenminister und Bundesregierung eine einheitliche Sicherheitsstruktur schaffen.

An der Staatsräson scheiden sich die Geister

Bis dahin hatte sich allenfalls ein relativ kleiner Kreis von Linken, Bürgerrechtlern und Datenschützerinnen ernsthaft für den Ausbau des repressiven Sicherheitsstaats und die Ausweitung exekutiver Befugnisse der Polizeien interessiert. Dass das neue Polizeigesetz ausgerechnet in Bayern bei der Bevölkerung plötzlich auf massiven Widerstand stieß, konterkarierte zumindest die festgefahrenen Vorstellungen, wie solche Widerspruchslagen erwartungsgemäß ausgetragen werden. Am Himmelfahrtstag 2018 demonstrierten mehr als 40.000 Menschen in der Münchner Innenstadt gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz. Dies übertraf die kühnsten Erwartungen, da sich ein entsprechendes Bündnis erst vier Wochen zuvor gegründet hatte. Verstörend musste auf die CSU-Landesregierung neben Protestkundgebungen in München und anderen Städten insbesondere die außergewöhnliche Breite des Bündnisses gewirkt haben. Es umfasste knapp 100 Parteien und Organisationen, die für gewöhnlich mehr oder minder tiefe ideologische Gräben voneinander trennen. So war neben Grünen, SPD und FDP über Gewerkschaften, Verbände, NGOs, Münchner Kreisjugendring, Humanistische Union und selbst Fußballfans bis hin zu Antifa-Gruppen, Rote Hilfe e.V., Antikapitalistische Linke, DKP und MLPD ein Spektrum präsent, das alle sonstigen Unvereinbarkeiten vorübergehend zurückstellte.

In allen betroffenen Bundesländern bildeten sich Bündnisse, um der Verabschiedung der jeweiligen Landespolizeigesetze Widerstand entgegenzusetzen. Im Juni 2018 demonstrierten etwa 20.000 Menschen in Düsseldorf, Anfang September folgte eine große Kundgebung in Hannover, Ende September eine Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt die Polizeigesetze" in Berlin und im November formierte sich der Protest gegen die Innenministerkonferenz in Magdeburg.

Die Verschärfung der Polizeigesetze wurde in den Bundesländern in weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung vorangetrieben, gleich wer die jeweils regierende Koalition stellte. Zwar hatte die CSU in Bayern die schärfste Fassung durchgesetzt, doch ließen sich die Unterschiede dazu in Baden-Württemberg (Grün-Schwarz), NRW (Schwarz-Gelb), Niedersachsen (Schwarz-Rot), Hessen (Schwarz-Grün), Sachsen (Schwarz-Rot) oder Brandenburg (Rot-Rot) allenfalls in Nuancen darstellen. Die Länderregierungen operierten in konzertierter Aktion und versuchten lediglich mittels Varianten etwa bei der Dauer der Präventivhaft oder der Aufrüstung der Polizei den Eindruck zu erwecken, es handle sich um jeweils eigenständige gesetzgeberische Entscheidungsprozesse.

Die Positionierung der Parteien außerhalb der Union hing auf Landesebene in erheblichem Ausmaß davon ab, ob die Fraktionen der jeweiligen Regierung oder der Opposition angehörten. So trugen die Grünen im Stuttgarter Landtag die Umsetzung maßgeblich mit, während sie in München zu den schärfsten parlamentarischen Kritikern des Gesetzes gehörten. Die Sozialdemokraten haben in Bayern lange gezögert, sich schließlich aber doch dem Protestbündnis angeschlossen. Hingegen trieben sie als Koalitionspartner beispielsweise in Niedersachsen die Verschärfung voran. Ähnlich die FDP, die in Bayern dagegen, jedoch im Düsseldorfer Landtag dafür war. Wenngleich also auf Länderebene noch ein gewisser Manövrierraum in Kreisen der Opposition anzutreffen ist, dürfte doch der Verdacht nicht trügen, dass die Parteipolitik bei Bedarf ihr Fähnchen in den Wind der Regierungsbeteiligung, insbesondere aber der Staatsräson hängt, ohne die erstere nicht zu haben ist.

Überwachung und Kontrolle werden verschärft, Grundrechte wie die persönliche Freiheit, die informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit unmittelbar eingeschränkt wie auch langfristig untergraben, die Bevölkerung ist unter Generalverdacht gestellt. Im Mai 2018 hatte Reul gleich bei der ersten Lesung des Entwurfs zum neuen Polizeigesetz im Düsseldorfer Landtag klargestellt: "Null-Toleranz-Politik statt einer weichen Welle Nordrhein-Westfalen, wie es in der Vergangenheit gewesen ist! Das ist der Kern unserer Politik." Nun macht sich der Innenminister für die Verschärfung des Versammlungsrechts stark. Olaf Scholz hat den G20-Gipfel 2017 nach Hamburg geholt und für die Gewährleistung polizeilicher Zugriffsgewalt und staatlicher Deutungsmacht gesorgt. Wenig später wurde er Finanzminister der Großen Koalition. Da sollte für Herbert Reul doch wenigstens der ersehnte Aufstieg zum Ministerpräsidenten im größten deutschen Bundesland in greifbare Nähe rücken.


Fußnoten:

[1] www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/grossdemonstration-in-duesseldorf-26062021-versammlungsgesetz-nrw-stoppen-den-angriff-auf-die-versammlungsfreiheit-abwehren/

[2] www.jungewelt.de/artikel/406089.nrw-versammlungsgesetz-versammlungen-im-visier.html

[3] www.deutschlandfunk.de/proteste-in-nordrhein-westfalen-warum-das-geplante.2897.de.html

[4] www.deutschlandfunk.de/neues-nrw-versammlungsgesetz-fanproteste-vor-allem-gegen.1346.de.html

[5] www.heise.de/tp/features/Rabiater-Polizeieinsatz-in-Duesseldorf-Vorgeschmack-auf-neues-Versammlungsgesetz-6126682.html

[6] www.jungewelt.de/artikel/405629.einschränkung-von-grundrechten-reul-ohne-reue.html

[7] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spiegel-interview-schaeuble-fordert-handy-und-internetverbot-fuer-terrorverdaechtige-a-493094.html

[8] http://www.vorwaerts.de/artikel/sigmar-gabriel-mehr-sicherheit-deutschland-sorgen-will


16. August 2021

veröffentlicht in der Schattenblick-Druckausgabe Nr. 166 vom 21. August 2021


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