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BUNDESTAG/9936: Heute im Bundestag Nr. 629 - 17.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 629
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Juni 2020, Redaktionsschluss: 17.52 Uhr

1. Stand von GAIA-X diskutiert
2. Sorge vor Fremdbestimmung in der Pflege
3. Anhörung zu Novellierung des NetzDG
4. Rechtsextreme Tendenzen bei Polizei
5. AfD: Bundesweites Antifa-Verbot prüfen


1. Stand von GAIA-X diskutiert

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) In seiner 57. Sitzung hat der Ausschuss Digitale Agenda mit einem Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) über GAIA-X, eine vernetzte europäische Datenstruktur mit strengen Schutzstandard, diskutiert. "Bei der Präsentation von Peter Altmaier (CDU) und seinem französischen Amtskollegen am 4. Juni wurde unterstrichen, dass GAIA-X keine Wolke, sondern ein konkretes Vorhaben ist", sagte der BMWi-Vertreter. Das Projekt wurde zwar in Deutschland initiiert, sei nun zu einem deutsch-französischen geworden und habe immer eine europäische Dimension gehabt, betonte er. Derzeit fänden Gespräche mit Vertretern aus sieben weiteren europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Österreich, Italien, Finnland, Polen und Estland statt.

Ziel sei es, eine sichere und vernetzte Infrastruktur zu schaffen, die Innovationen fördere. Damit soll digitale Souveränität gegenüber ausländischen Anbietern wie Google, Amazon, Microsoft und Alibaba erreicht werden, die solche Dienste schon lange anbieten. Mit GAIA-X soll kein Konkurrenzprodukt zu existierenden Angeboten geschaffen werden, sondern Elemente über offene Schnittstellen und Standards miteinander vernetzt werden, sagte der BMWi-Vertreter. Die Dateninfrastruktur von GAIA-X basiere zudem auf einem Open-Source-Ansatz.

Entstehen soll bis zum dritten Quartal 2020 eine handlungs- und rechtsfähige internationale Non-Profit-Organisation mit Sitz in Brüssel, berichtete er. Bis Anfang 2021 sollen erste Anwendungsfälle in den Pilotbetrieb gehen. Bislang seien 22 Unternehmen, je elf aus Deutschland und Frankreich an dem Projekt beteiligt, darunter etwa Bosch, SAP und Siemens sowie aus Frankreich Atos, Orange und Dassault Systèmes. Dazu gehöre ein Ökosystem bestehend aus 300 Organisationen aus verschiedenen Ländern, die das Projekt mit weiterentwickeln und aufbauen.

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2. Sorge vor Fremdbestimmung in der Pflege

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Behindertenfachverbände sehen die geplante Neuregelung der Intensivpflege grundsätzlich positiv, sorgen sich aber um das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Die Verbände machten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Gesetzentwurf (19/19368) der Bundesregierung deutlich, dass die Patienten selbst darüber befinden müssten, wo sie versorgt werden. Begrüßt wird die Entlastung durch die Reduzierung des Selbstkostenanteils. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Reform soll eine bessere Versorgung ermöglichen und zugleich Fehlanreize beseitigen und Missbrauch verhindern. Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor. Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußerten sich besorgt. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege bleibe für Menschen mit Intensivpflegebedarf nicht uneingeschränkt erhalten. Dem Wunsch nach Betreuung im eigenen Haushalt werde nur entsprochen, wenn die häusliche Versorgung "tatsächlich und dauerhaft" sichergestellt werden könne. Sei dies aufgrund des Pflegekräftemangels nicht der Fall, sei der Anspruch von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege faktisch wertlos.

Der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not erklärte hingegen, die anhaltende Kritik, wonach das Wahlrecht der Versicherten beim Ort der Versorgung aufgehoben werde, sei unberechtigt. Ausdrücklich lasse der Entwurf eine häusliche Intensivpflege unter Beachtung der individuellen Zumutbarkeit und Möglichkeiten zu.

Auch die Bundespflegekammer verwies auf die seit dem Referentenentwurf vorgelegten Änderungen hinsichtlich des Wahlrechtes. Es solle nun nicht mehr geprüft werden, ob der Wunsch nach häuslicher Versorgung angemessen sei. Allerdings seien in strittigen und unklaren Situationen nicht der Wunsch des Betroffenen ausschlaggebend, sondern die Ergebnisse aus der Begutachtung des MDK.

Der MDK sieht den Zeitpunkt für die vorgesehene Überprüfung als problematisch an. Der MDK könne keine Feststellung über die medizinische und pflegerische Versorgung treffen, wenn diese noch gar nicht erbracht werde. Dieser Ansatz einer prospektiven Prüfung sei mit großen Unsicherheiten behaftet. Sinnvoll sei es, zunächst festzustellen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege vorliegen und später die Versorgung am Leistungsort zu prüfen.

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3. Anhörung zu Novellierung des NetzDG

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Die geplanten Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) waren Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18792) mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/19367) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (19/16477) vor.

Die neun geladenen Sachverständigen kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Bewertungen des Entwurfs, der eine Reihe von ergänzenden Regelungen enthält, um die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter sozialer Netzwerke weiter zu verbessern und transparenter zu machen. Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die EU-Konformität des Entwurfs, die Behandlung von Video-Sharing-Diensten im Ausland, mögliche Probleme beim Gegenvorstellungsverfahren und das Zusammenspiel von Kontrolle und Staatsferne.

Rechtsanwältin Josephine Ballon von der gemeinnützigen Organisation HateAid, die Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt, erklärte es gehe nach den kontroversen Diskussionen zur Einführung des NetzDG weiterhin um die zentrale Frage, inwiefern die Meinungsfreiheit durch dieses Gesetz gewahrt oder beschnitten wird. Der Entwurf beinhalte gute Ansätze zur Stärkung der Rechte betroffener Nutzer. Deswegen sei es umso bedauerlicher, dass die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen teilweise nur zaghaft, wenig aussagekräftig und mitunter auch nur oberflächlich erfolgte. Viele Regelungen würden in der Praxis ins Leere laufen, wenn der Gesetzgeber diese nicht noch einmal konkretisiert und mit der juristischen Praxis abgleicht.

Anne Busch-Heizmann vom Verein Digitale Gesellschaft erklärte, die bisherigen Kritikpunkte würden mit dem Entwurf nicht ausgeräumt und zum Teil sogar verschärft. Es sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, wenn dazu ermuntert werde, künstliche Intelligenz zur Erkennung und Bewertung von Inhalten einzusetzen und wenn gesetzliche Vorgänge in private Hände gegeben würden. Selbstverständlich müssten Straftatbestände, die im Internet stattfinden, verfolgt und sanktioniert werden, und der Staat habe die Pflicht, Betroffene zu schützen. Dabei dürften jedoch bestehende Bürgerrechte nicht mit Mitteln beschnitten werden, die einer Internetzensur und Überwachung Vorschub leisteten.

Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google, erklärte, der Internetdienstanbieter werde weiterhin erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung von Hass und Hetze aufzuhalten. Während Google die Ziele des Gesetzentwurfs zur Änderung des NetzDG mittrage, würden die vorgeschlagenen Regelungen für nicht geeignet gehalten, dieses Ziel zu erreichen. Im Einzelnen bemängelte Frank, dass der Entwurf nicht das Herkunftslandprinzip nach der E-Commerce-Richtlinie der EU stehe. Die Überwachung der Dienste der Informationsgesellschaft durch eine regierungsnahe Stelle wie das Bundesamt für Justiz verstoße gegen den Grundsatz der Staatsferne. Im Interesse eines kohärenten europäischen Ansatzes sollte der Gesetzentwurf verschoben werden.

Marc Liesching von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig bemängelte ebenfalls eine fehlende Unionsrechtskonformität des Entwurfs. Die Europarechtswidrigkeit des NetzDG und die Unanwendbarkeit des Gesetzes auf soziale Netzwerke mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten ergebe sich im Lichte der Spruchpraxis der EU-Kommission und des EuGH derart deutlich, dass niemand in der Rechtswissenschaft von einer EU-Rechtskonformität des NetzDG ausgehe.

Rolf Schwartmann von der Technischen Hochschule Köln betonte demgegenüber die Europarechtskonformität des Entwurfs. Die Regelungen stünden im Einklang mit den Zuständigkeitsvorgaben der E-Commerce-Richtlinie und regelten in Übereinstimmung mit der Richtlinie zulässige mitgliedstaatliche Verfahrensvorgaben. Zur Zuständigkeit des Gesetzgebers erklärte er, dieser sei für den Erlass des NetzDG zuständig gewesen und sei es auch für den vorliegenden Änderungsentwurf. Eine Inhaltskontrolle, für die die Länder zuständig seien, finde hier gerade nicht statt. Die Einführung eines Gegenvorstellungsverfahrens sei angezeigt, erklärte Schwartmann. Das Verfahren biete zum Schutz der Meinungsfreiheit einen weiteren Mechanismus, um der Gefahr von Overblocking wirksam entgegentreten zu können.

Aus der Sicht des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, weist die Vorlage offensichtliche Schnittstellen zur inhaltebezogenen Medienregulierung auf Länderebene und zur Aufsichtstätigkeit der Landesmedienanstalten auf, die nicht zufriedenstellend gelöst seien. Zur Wahrung der Einheit der Rechtsordnung und zur bestmöglichen Regulierung von Plattformen sollten daher bewährte Instrumente zur Regelung der Zusammenarbeit von Behörden in das NetzDG implementiert werden. So sollte es einen institutionalisierten Informationsaustausch des BfJ mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geben. Eine finale Entscheidung über das Löschen oder den Verbleib von Inhalten müsse hoheitlichen - und in diesem Falle - staatsfern organisierten - Einrichtungen überlassen bleiben, betonte Kreißig. Das Konzept der Übertragung solcher Aufgaben auf Private sollte daher grundsätzlich überdacht werden.

Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamtes für Justiz (BfJ), zog in seiner Stellungnahme nach knapp drei Jahren praktischer Erfahrung mit dem NetzDG eine positive Bilanz der Arbeit der Behörde. So hätten die Anbieter von sozialen Netzwerken ihre Geschäftsprozesse an die gesetzlichen Regelungen angepasst, indem sie etwa ein Verfahren zur U?bermittlung von Beschwerden u?ber rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen. Keinerlei Anhaltspunkte hätten sich dafür ergeben, dass die Anbieter sozialer Netzwerke aus Furcht vor möglichen Bußgeldern des BfJ Beiträge ihrer Nutzer übereilt und ungerechtfertigt löschen oder sperren würden. Wie Friehe erklärte, haben die zusätzlichen Möglichkeiten des Verwaltungshandelns, die der Entwurf eröffne, aus Sicht des BfJ das Potential, den Umgang mit den sozialen Netzwerken erheblich zu vereinfachen.

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting, der für den Deutschen Anwaltverein (DAV) sprach, begrüßte, dass der Gesetzgeber in dem Entwurf den Bedenken des DAV Rechnung getragen habe. Klargestellt werden sollte, dass Nutzern neben der Gegenvorstellung auch der Zivilrechtsweg offen steht. Härting schlug vor, das Beschwerde- und Gegenvorstellungsverfahren zu vereinfachen und die Strafverfolgungsbehörden nicht unnötig zu belasten. Schließlich sollte das BfJ nicht nur eine Vollzugsfunktion haben, sondern auch eine beratende Funktion gegenüber Anbietern sozialer Netzwerke und deren Nutzern.

Simon Hegelich von der Technischen Universität München forderte einen besseren Datenzugang für die Wissenschaft und schilderte Erfahrungen aus der Praxis. In vielen Bereichen teilten Plattformunternehmen bereits umfangreiche Datensätze mit der Wissenschaft.

Die Bundesregierung plant mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe von ergänzenden Regelungen, um die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter sozialer Netzwerke weiter zu verbessern und transparenter zu machen. Ferner sollen Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern zukünftig einfacher und effektiver beigelegt werden können. Auch sollen zivilrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte leichter durchgesetzt werde können.

Wie es in dem Entwurf heißt, ist die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet von unveränderter Aktualität. Strafbare Hassrede könne zum Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern werden. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder die Attentate im Umfeld der Synagoge in Halle (Saale) seien hierfür besorgniserregende Anhaltspunkte. Dies gelte auch für den extremistischen Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet habe.

Im Einzelnen sieht der Entwurf Ergänzungen der Informationspflichten im Rahmen des Paragrafen 2 des NetzDG vor. Ferner sollen die Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nutzerfreundlicher werden. Vor dem Hintergrund eines befürchteten Overblockings will die Regierung ein Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen gegen Maßnahmen des Anbieters eines sozialen Netzwerks einführen. Eine Schlichtungsstelle für entsprechende Streitigkeiten soll anerkannt werden können. Erweitern will die Regierung die Befugnisse des Bundesamtes für Justiz um Aufsichtsbefugnisse.

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4. Rechtsextreme Tendenzen bei Polizei

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Verfassungsfeindliche Tendenzen in der Polizei erkennen und entschlossen angehen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20063), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll sich die Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden des Bundes und der Länder verschafft, "die im Sinne der Politischen Kriminalität (PMK) einen politischen Hintergrund haben und auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten".

Ferner wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse "zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden" zu fördern oder durchzuführen. Darüber hinaus gelte es zu analysieren, welche Anforderungen sich in einer wandelnden Gesellschaft an die Polizei stellen, welche politische und soziale Unterstützung Polizeibeamten in ihrer alltäglichen Arbeit brauchen und welche Struktur, Ausbildung und Ausstattung es bedarf, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Aufgrund ihrer besonderen Rolle im und für den Staat und ihrer hoheitlichen Befugnisse müssten Polizeibehörden besonderes Augenmerk auf die Verbreitung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und auf rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen im Kreis ihrer Beschäftigten richten und diese mit aller Entschiedenheit bekämpfen, schreiben die Abgeordneten. Geschehe dies nicht, leide das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei massiv. "Auch vor dem Hintergrund vermehrter Meldungen über rechtsextreme Vorkommnisse in den Reihen der Sicherheitsbehörden im Allgemeinen, in denen der Polizei im Besonderen, und angesichts unserer historischen Verantwortung bedarf diese Problematik besonderer Aufmerksamkeit und echter Gegenmaßnahmen von allen Beteiligten, auch seitens der Bundesregierung", heißt es in dem Antrag weiter.

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5. AfD: Bundesweites Antifa-Verbot prüfen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt darauf, ein "bundesweites Verbot der Antifa" zu prüfen. Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren stellten "heute nach den Gefahren durch islamistischen Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien, den Staat und seine Institutionen dar", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/20074), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung steht.

Danach soll die Bundesregierung prüfen, ob die Voraussetzungen von bundesweiten Vereinsverboten von Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung "Antifa" zusammengeschlossen haben und deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, vorliegen, und in diesem Fall entsprechende Verbote auszusprechen. Auch soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dafür einzusetzen, dass in Bezug auf ausschließlich lokal agierende Gruppierungen unter der Eigenbezeichnung "Antifa" durch die Regierungen der Länder Vereinsverbote nach dem Vereinsgesetz geprüft und gegebenenfalls entsprechende Verbote ausgesprochen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 629 - 17. Juni 2020 - 17.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2020

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