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UMWELT/792: Fahrverbote müssen verhältnismäßig sein


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 15. November 2018

Fahrverbote müssen verhältnismäßig sein


Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes können Sie die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, mit folgenden Worten zitieren:

"Die Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten ist ein zentrales umweltpolitisches Ziel. Und wir haben viel erreicht. So ist es gelungen, die Stickoxidbelastung von 1990 bis 2016 um rund 60 Prozent zu senken. Die europäischen Grenzwerte gelten und müssen überall erreicht werden. Daran wird nicht gerüttelt.

Aber Fahrverbote sind ein erheblicher Eingriff in das Leben und die Wirtschaft unseres Landes. Bürger, Handwerker und Mittelständler müssen mobil bleiben. Davon hängen Existenzen ab. Deshalb wollen wir das Bundesimmissionsschutzgesetz anpassen. Denn es ist sinnvoll, dass dort, wo die Stickoxid-Grenzwerte infolge bereits ergriffener Maßnahmen in absehbarer Zeit erreicht werden, sehr genau abgewogen werden muss, ob Fahrverbote tatsächlich verhängt werden sollten. In diesen Fällen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Wer davon redet, dass hier Grenzwerte aufgeweicht werden, hat den Entwurf nicht gelesen. Die Grenzwerte bleiben, wie sie sind. Der Entwurf geht jetzt zur Prüfung zur EU-Kommission und wird dort auf Konformität mit europäischem Recht geprüft. Diese Prüfung warten wir ab."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2018

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