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RECHT/894: Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten zeigen anhaltend großen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Juni 2020

Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten zeigen anhaltend großen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf


Zur heutigen Vorstellung des 28. Tätigkeitsberichts zum Datenschutz und des 7. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Wir danken dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, und seinem Haus für ihre wichtige Arbeit für den Grundrechtsschutz in der digitalen Gesellschaft und ihren unermüdlichen Einsatz für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheit.

Die Tätigkeitsberichte zeigen einmal mehr den unverändert hohen, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf in beiden Feldern auf und geben unserer Arbeit als Parlament wichtige Impulse.

Erneut wird deutlich, dass die Bundesregierung und das federführend zuständige Bundesinnenministerium die ganz wesentliche Bedeutung eines effektiven Daten- und Grundrechtsschutzes für die gemeinwohlorientierte Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft bis heute verkennt. Massive Chancen, die sich durch die Weiterentwicklung der Informationsfreiheit und die Vitalisierung unserer Demokratie ergeben, vergibt man seit Jahren.

Stattdessen werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zum Sammeln und Speichern personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger immer stärker ausgeweitet. Der BfDI weist zurecht darauf hin, dass diese rechtsstaatlich fragwürdige Entwicklung ein Ende haben muss und wir dringend eine "Überwachungsgesamtrechnung" brauchen. Auch muss die parlamentarische Kontrolle durch Parlament und Aufsichtsbehörden weiter gestärkt werden.

Nicht akzeptabel ist, dass der Bundesbeauftragte wiederholt und bewusst aus zahlreichen Prüfvorgängen rausgehalten und seine Einschätzungen und Empfehlungen von der Bundesregierung wissentlich übergangen werden. Als Grüne werden wir uns einsetzen, dass diese Praxis endlich ein Ende hat. Wir werben bei den anderen Fraktionen dafür, dass die Tätigkeitsberichte im Parlament debattiert und fraktionsübergreifend Vorschläge daraus abgeleitet werden.

Insgesamt wird deutlich, dass die Tätigkeit des BfDI, der sich als bürgerrechtliches Korrektiv einmischt und Impulse setzt, wichtiger denn je ist. Dies wurde gerade im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Tracing-App erneut deutlich. Beste Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards sind längst nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern auch elementar für die Akzeptanz digitaler Anwendungen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
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Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2020

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