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PFLEGE/366: Verfahren für die Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 17. Februar 2009

SoVD: Verfahren für die Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel


Zur Umsetzung der Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen mehr Informationen über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Mit der Pflegereform, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist, ist eine Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen beschlossen worden. Die Umsetzung lässt allerdings auf sich warten und die ersten Ergebnisse geben Anlass zu großer Sorge.

Das Verfahren für die Qualitätsprüfung, auf das sich Pflegekassen und Pflegeanbieter inzwischen verständigt haben, ist mangelhaft und muss dringend überarbeitet werden. Bei den bislang vorliegenden Entwürfen haben sich die Interessen der Heimbetreiber und ambulanten Pflegedienste durchgesetzt.

Es ist vorgesehen, dass Mängel in einem Bereich durch gute Ergebnisse in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können und dann insgesamt eine positive Bewertung erfolgt. Es darf aber nicht sein, dass z. B. eine schlechte Flüssigkeitsversorgung von Pflegebedürftigen mit regelmäßigen Erste-Hilfe-Schulungen "verrechnet" werden kann.

So entsteht keine Transparenz, sondern Mängel werden verschleiert. Das Verfahren führt zu dem absurden Ergebnis, dass Pflegeeinrichtungen, die gut dokumentieren und schlecht pflegen, besser bewertet werden als Einrichtungen, die schlecht dokumentieren und gut pflegen. Der SoVD fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Prüfverfahrens. Dafür werden wir uns einsetzen.

Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass es Initiativen wie www.heimverzeichnis.de http://www.heimverzeichnis.de/ gibt, die die Lebensqualität in Pflegeeinrichtungen bewerten. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung der Prüfung von Pflegequalität. Das Versprechen der Pflegereform für mehr Transparenz bei der Pflegequalität muss aber eingelöst werden. Hier müssen Politik, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in die Pflicht genommen werden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Februar 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2009