Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → PSYCHIATRIE

POLITIK/090: Der Referentenentwurf für ein Psych-Entgeltgesetz muss nachgebessert werden (idw)


Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) - 08.12.2011

Der Referentenentwurf für ein Psych-Entgeltgesetz muss nachgebessert werden


Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gefährdet. Hintergrund der Befürchtung ist der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf zur Einführung eines neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im November einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen veröffentlicht (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntG) veröffentlicht und Anfang Dezember zahlreiche Verbände, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zu einer Expertenanhörung eingeladen. Die DGPPN begrüßt grundsätzlich den aktuellen Referentenentwurf. Dieser zeigt sachgerechte Ansätze, den besonderen Bedürfnissen der Behandlung psychisch kranker Menschen Rechnung zu tragen. Dennoch sieht die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft an einigen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

So übernimmt der Entwurf die Systematik des DRG-Fallpauschalensystems, die in der Somatik als erfolgreich gilt. Die Rahmenbedingungen der somatischen Medizin sind jedoch auf die Versorgung psychischer Erkrankungen nicht übertragbar. So kam es in der somatischen Medizin mit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems zur Reduktion von Leistungsanbietern. Ein solcher Effekt wäre - nach Angaben der DGPPN - für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen fatal. Denn für den Behandlungserfolg von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind Beziehungskonstanz und Gespräche ganz entscheidend. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn ausreichend gut ausgebildetes therapeutisches und pflegerisches Personal vorhanden ist. Dieses Problem wird dadurch verschärft, dass in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des demographischen Wandels sowie der zunehmenden Erkrankungshäufigkeit in allen Altersgruppen mit einem steigenden Behandlungsbedarf von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu rechnen ist. Die DGPPN fordert deshalb den Gesetzgeber dazu auf, den Kliniken die Möglichkeit einzuräumen, ihre Personalstellen vor der Einführung des neuen Entgeltsystems nachverhandeln zu können und dafür Sorge zu tragen, dass steigender Behandlungsbedarf ausreichend refinanziert wird.


Kontakt:
Prof. Dr. med. Peter Falkai
Präsident DGPPN
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsklinikum Göttingen
von-Siebold-Str. 5, 37075 Göttingen
E-Mail: pfalkai@gwdg.de

Die Stellungnahme lesen Sie unter:
http://www.dgppn.de/publikationen/stellungnahmen/detailansicht/article/141/zum-referent.html

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/de/institution805


*


Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Dr. Thomas Nesseler, 08.12.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2011