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MELDUNG/222: Apothekennotdienst muss ausreichend honoriert werden (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 06.10.2011

Apothekennotdienst muss ausreichend honoriert werden


Düsseldorf - Im Rahmen ihrer Forderungen nach einer gerechteren Honorierung machen die Apotheker auch auf kostenintensive Pflichtleistungen wie den Nacht- und Notdienst aufmerksam. "Die Nacht- und Notdienstgebühr ist eher ein symbolischer Anerkennungsbeitrag als ein aufwandsgerechtes Honorar", sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) anlässlich der Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse EXPOPHARM in Düsseldorf.

Auch bei der nicht kostendeckenden Vergütung für die Herstellung von Rezepturen und für die Versorgung mit Betäubungsmitteln seien Mischkalkulationen mit dem Honorar für die Abgabe von Fertigarzneimitteln kaum möglich. "Seit 2004 liegt das apothekerliche Honorar bei 8,10 Euro. Deshalb fordern wir eine gerechte und angemessene Dynamisierung unseres Honorars", sagte Becker. "Im Kern geht es um einen apothekenspezifischen Mechanismus, der jährliche Anpassungen vorsieht - entsprechend der Wirtschaftsentwicklung sowie der Entwicklung der Personal- und Sachkosten und anderer Faktoren.

Zudem zog Becker eine Zwischenbilanz des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). "Das AMNOG-Paket wird die Apotheken in diesem Jahr massiv belasten. Die Apotheker tragen nicht nur die ihnen zugedachte Last aus der Erhöhung des Zwangsabschlags, sondern müssen auch noch große Teile der Großhandelsbelastung mitschultern. Das AMNOG-Paket setzt die derzeit noch gute Flächendeckung der Versorgung mit Arzneimitteln leichtfertig aufs Spiel."

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030-4000 4137 (bis 8. Oktober: 0211-947 5016)
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2011