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REISEMEDIZIN/064: Gelbfieber-Impfnachweis - Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften ab Juni 2016 (Thieme)


Thieme Verlag - Pressemitteilung vom Juni 2016

Gelbfieber-Impfnachweis: Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften ab Juni 2016



Düsseldorf - Für einen lebenslangen Schutz vor einer Gelbfieberinfektion ist eine einmalige Impfung ausreichend. Dies hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im vergangenen Jahr nach Auswertung neuester epidemiologischer Daten mitgeteilt. Eine Impfauffrischung alle zehn Jahre, wie bislang empfohlen, sei aus medizinischen Gründen nicht notwendig. Die aktuellen Erkenntnisse finden nun auch Eingang in die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) der WHO, die in aktualisierter Form im Juni 2016 in Kraft treten werden. Danach soll bei der Einreise in Länder mit Gelbfieber-Impfpflicht künftig eine einmalige Impfung ausreichen. Das CRM Centrum für Reisemedizin begrüßt den aktuellen Beschluss der WHO. Ob die neuen Vorgaben mit Inkrafttreten tatsächlich an allen Grenzen sofort umgesetzt würden, müsse jedoch abgewartet werden.

Bei der Einreise in viele afrikanische, südamerikanische und asiatische Staaten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verpflichtend. Hierbei gilt bislang meist, dass die Impfung nicht länger als zehn Jahre her sein darf. "Wird der Eintrag der Gelbfieber-Impfung an einer Landesgrenze kontrolliert, lautete bislang die Empfehlung an Reisende, die Impfung alle zehn Jahre auffrischen zu lassen", erklärt Professor Dr. med. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. "Aus medizinischen Gründen ist diese Auffrischung jedoch nicht notwendig."

Mit den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) soll ab Juni 2016 bei der Einreise in WHO-Mitgliedstaaten eine einmaligen Impfung ausreichend sein. "Trotz der verbindlichen Vorgaben der WHO wird man abwarten müssen, ob diese ab 2016 tatsächlich an allen Grenzen zeitnah umgesetzt werden", so Jelinek. "Wir halten es für möglich, dass manche Länder auch danach noch - zumindest für einen gewissen Zeitraum - den Nachweis, wonach die Impfung nicht länger als zehn Jahre her ist, verlangen werden." Insbesondere reisemedizinisch beratende Ärzte seien dann gefordert, sich über die Umsetzung und Handhabung an den Grenzen zu informieren, um ihre Patienten hierzu beraten zu können.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations IHR) der WHO haben zum Ziel, grenzüberschreitende Ausbreitungen von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen und geben entsprechende Gesundheitsschutzmaßnahmen vor. Sie sind für alle WHO-Mitgliedstaaten bindend. Die Weltgesundheitsorganisation informiert auf ihrer Website über den aktuellen Stand der Vorschriften für die Einreise in die WHO-Mitgliedstaaten:
http://www.who.int/ith/ITH_country_list.pdf?ua=1&ua=1


Quellen:
http://www.who.int/ith/updates/20140605/en/
http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2013/yellow_fever_20130517/en/

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Quelle:
Thieme Verlagsgruppe
Pressemitteilung vom Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014