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MELDUNG/113: Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken jetzt auch meldepflichtig (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Montag, 22. April 2013

Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken jetzt auch meldepflichtig



Rhein-Sieg-Kreis (ke) - Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken gehören jetzt auch zu den meldepflichtigen Erkrankungen - das ist das Resultat einer Gesetzesänderung zur Angleichung internationaler Vorschriften, die am 29. März 2013 in Kraft getreten ist. Die Meldepflicht für diese ansteckenden Krankheiten trifft insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Labore und Krankenhäuser, aber auch andere im Gesundheitsamt tätige Personen wie beispielsweise Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Bei Verdacht und natürlich auch bei gesicherter Erkrankung müssen Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken nun namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Das gilt auch, wenn die Erkrankung einen tödlichen Verlauf genommen haben sollte.

"Die Gesetzesänderung ermöglicht es uns, Ausbrüche dieser Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im Falle eines Auftretens rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu treffen", erläutert Dr. Bernd Ehrich, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Hierzu gehört beispielsweise die Feststellung von Kontaktpersonen, insbesondere die Ermittlung von besonders gefährdeten Personen wie beispielsweise Schwangeren, Immungeschwächten oder auch Säuglingen. Falls erforderlich, können so Schutz- oder Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird es außerdem möglich, bundesweit verlässliche Daten zur Häufigkeit von Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken zu sammeln.

Ebenso wie die auch bisher schon meldepflichtigen Masern sind Keuchhusten & Co. hoch ansteckend, so dass früher bereits ein Großteil der Bevölkerung als Kind an diesen Infektionskrankheiten erkrankte. Die so entstandene verharmlosende Bezeichnung als "Kinderkrankheiten" wird den teilweise komplizierten und schweren Krankheitsverläufen mit bleibenden oder sogar Todesfolge aber nicht gerecht. "Glücklicherweise stehen heute wirksame und risikoarme Schutzimpfungen zur Verfügung, denn nur die Immunisierung bietet einen wirksamen Schutz", erklärt Dr. Bernd Ehrich.

Der aktuelle Meldebogen für Ärzte, Labore, Krankenkassen etc. ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de) im Bereich Bürgerservice mit dem Suchbegriff "Infektionskrankheiten" abrufbar.

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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 22. April 2013
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
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E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2013