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HERZ/1059: Vorhofflimmern - Operation steht an ... wann Gerinnungshemmer wegen Blutungsrisiko absetzen? (idw)


Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung - 16.04.2018

Vorhofflimmern: Operation steht an - wann Gerinnungshemmer wegen Blutungsrisiko absetzen?

Herzstiftungs-Experte erklärt, was vor Eingriffen unbedingt zu beachten ist


Etwa 1,8 Millionen Patienten mit Vorhofflimmern leben in Deutschland. Zum Schutz vor Embolien und Schlaganfällen werden die meisten von ihnen mit einem Gerinnungshemmer behandelt. Bei Vorhofflimmern, der häufigsten Herzrhythmusstörung, schlägt das Herz unregelmäßig, so dass sich Blutgerinnsel im Herzen bilden, die vom Blutstrom mitgerissen zu einem Schlaganfall führen können. Gerinnungshemmer ("Blutverdünner") senken das Embolierisiko, erhöhen aber zugleich die Gefahr von Blutungen (Infos: www.herzstiftung.de/gerinnungshemmer). Stehen Eingriffe mit Blutungsrisiken wie z. B. eine Zahnarztbehandlung, eine Magen- oder Darmspiegelung oder eine Operation an, muss die Gerinnungshemmung unterbrochen und das Medikament für kurze Zeit abgesetzt werden. Das Blutungsrisiko variiert je nach Art des Eingriffs von einem sehr niedrigen Blutungsrisiko (z. B. medizinische Zahnreinigung) bis hin zum hohen Risiko, z. B. bei Spritzen in den Muskel (Ischiasbeschwerden) oder größeren Operationen.

Offene Fragen an den Arzt vor dem Eingriff klären

"Die Ärzte müssen bei der Frage, wie lange die Gerinnungshemmung zu unterbrechen ist, das Risiko für Blutungen gegen das Risiko eines Schlaganfalls abwägen. Das führt bei vielen Patienten zu großer Verunsicherung", berichtet Herzspezialist PD Dr. med. Gerian Grönefeld vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung in einem Experten-Beitrag in der neuen Ausgabe der Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ HEUTE, die kostenfrei per Tel. unter 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: "Gerinnungshemmung") angefordert werden kann. Der leicht verständliche Beitrag geht auf häufige Fragen ein, die sich Betroffene vor dem Eingriff stellen: Wann muss die Einnahme des Gerinnungshemmers vor Operationen unterbrochen werden? Welcher Arzt (Hausarzt und/oder Spezialist) entscheidet darüber? Welches Risiko muss man bei einer Unterbrechung in Kauf nehmen? Neue direkte orale Gerinnungshemmer (kurz DOAK oder NOAK*): Erleichtern sie eine Unterbrechung für wenige Tage im Unterschied zu den alten Gerinnungshemmern Marcumar/Falithrom?

Absprache zwischen Hausarzt und Spezialist wichtig

Bei größeren Eingriffen ist die Absprache zwischen dem Spezialisten, der den Eingriff durchführt, und dem Hausarzt, Internisten oder Kardiologen des Patienten besonders wichtig. "Naturgemäß hat der Zahnarzt, Gynäkologe, Urologe wie auch der Magen-Darm-Spezialist immer vorrangig die Risiken seiner Untersuchung oder Operation im Blick. Die Vorgeschichte des Patienten kennt aber der behandelnde Hausarzt, Kardiologe oder Internist besser. Er weiß, welche Risiken ein Unterbrechen der Gerinnungshemmung mit sich bringt", berichtet PD Grönefeld, der klinisch als Leiter der I. Medizinischen Abteilung - Kardiologie der Asklepios Klinik Barmbek in Hamburg tätig ist.

Mit Notfallausweis Komplikationen vermeiden

Gleich ob Zahnarzt, Augenarzt oder Hausarzt - die Ärzte müssen immer wissen, dass der Patient einen Gerinnungshemmer einnimmt und wie hoch die verordnete Dosis ist. Dabei kann für die Dokumentation dieser Angaben ein handlicher Notfallausweis helfen, wie ihn z. B. die Deutsche Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/notfallausweis kostenfrei anbietet. "Schon wenn der Eingriff geplant wird, sollte der Patient dem behandelnden Arzt diesen Ausweis zeigen, damit der rechtzeitig entscheiden kann, ob und wie lange der Gerinnungshemmer abgesetzt werden muss."

*DOAK: direkte orale Antikoagulanzien, NOAK: nicht-Vitamin-K-basierte orale Antikoagulanzien

Die aktuelle Ausgabe von HERZ HEUTE 2/2018 mit dem Experten-Beitrag "Vorhofflimmern: Fragen zu den neuen Gerinnungshemmern" (6 Seiten) von PD Dr. Gerian Grönefeld ist kostenfrei erhältlich unter Tel. 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: Gerinnungshemmung).

Tipps: Den kostenfreien Experten-Ratgeber "Gerinnungshemmung bei Vorhofflimmern" (48 S.) bietet die Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/gerinnungshemmer an.

Der Notfallausweis der Herzstiftung kann kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/notfallausweis oder per Tel. unter 069 955128400 und per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: Notfallausweis).

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.herzstiftung.de/gerinnungshemmer

Zu dieser Mitteilung finden Sie Anhänge unter der WWW-Adresse:
http://idw-online.de/de/attachment65272
PM_Gerinnungshemmung bei Vorhofflimmern_Blutungsrisiko

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution825

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung
Michael Wichert, 16.04.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2018

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