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DEMENZ/047: Finanzierung von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung (Alzheimer Info)


Alzheimer Info, Ausgabe 2/12
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz

Finanzierung von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung

Von Marion Karstens, Kiel



Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet werden, bezahlen die Krankenkassen. Sie sind in einem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erstellten Hilfsmittelkatalog verzeichnet, der kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Pflegehilfsmittel werden in der Regel von den Pflegekassen bezahlt bzw. von ihnen verliehen. Anspruchsberechtigt nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) sind Pflegebedürftige, bei denen eine Pflegestufe anerkannt wurde. Ebenso gehören bauliche Maßnahmen und feste Installationen in den Bereich der Pflegekassen. Maximal 2.557 € Zuschuss gibt es pro Krankheitszustand und bauliche Maßnahme pro Jahr. Bei Verschlechterung und erweiterten Bedürfnissen kann erneut ein Antrag gestellt werden.

Bei Bedürftigkeit kann es Förderungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) geben: Eingliederungshilfe, Altenhilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe zum Lebensunterhalt. Eventuell gibt es auch Sonderprogramme der einzelnen Länder und Kommunen sowie von Stiftungen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) vergibt zinsgünstige Kredite für Umbaumaßnahmen.

Für bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert erhöhen (Baderneuerung), kann der Vermieter um Hilfe gebeten werden.

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Quelle:
Alzheimer Info, Ausgabe 2/12, S. 5
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2012