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POLITIK/1668: Impfkosten gegen Schweinegrippe nicht einseitig gesetzlichen Krankenkassen aufbürden (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 4. August 2009

SoVD fordert: Impfkosten gegen Schweinegrippe nicht einseitig den gesetzlichen Krankenkassen aufbürden


SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Es ist nicht gerechtfertigt, der gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Versicherten die volle Übernahme der Impfkosten gegen die Schweinegrippe aufzubürden. Die Abwehr einer Grippe-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Hier sind in erster Linie die Länder in der Pflicht. Für die Durchführung der Impfungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Bundesländer zuständig. Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die Krankenkassen die Impfungen unterstützen und sich beteiligen, indem sie den Bundesländern die Sachkosten, d. h. die Kosten für den Impfstoff erstatten. Das ist eine sachgerechte Aufteilung, bei der die Krankenkassen ihren Anteil an der Prävention leisten.

Wir haben kein Verständnis für die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, das den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten die gesamten Impfkosten - also für den Impfstoff und die Durchführung der Impfung - aufbürden will. Das würde den Druck auf die Kassen, von den Versicherten Zusatzbeiträge zu verlangen, weiter erhöhen. Die Mehrkosten für die Schweinegrippe-Impfung, die mindestens 600 Millionen Euro betragen, sind im Gesundheitsfonds nicht eingeplant. Eine finanzielle Entlastung der Bundesländer auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen und damit zu Lasten der Beitragszahler kommt nicht in Frage. Die Impfkosten gegen die Schweinegrippe dürfen nicht zu einer weiteren Belastung der gesetzlich Krankenversicherten führen. An erster Stelle muss jetzt der bestmögliche Schutz der Menschen vor einer Ansteckung mit dem Schweinegrippe-Virus stehen.

Den gesetzlichen Krankenkassen sind mit der Gesundheitsreform 2007 bereits die Zuständigkeit und die Kostenübernahme für zahlreiche Schutzimpfungen übertragen worden. Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für die Schweinegrippe-Impfung sachgerecht und fair verteilt werden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 48 / 2009, 4. August 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2009