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KASSEN/783: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 02.02.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 2. Februar 2011


→  Unabhängige Patientenberatung jetzt auch für Menschen mit Migrationshintergrund
→  Verbände wehren sich gegen Ausgabenbegrenzung beim ambulanten Operieren
→  Müller: Datenschutz ist uns wichtig
→  Vorstand der KV Berlin im Amt bestätigt
→  Dr. Späth bleibt Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVH
→  Landessozialgericht stellt Mindestmengen in der Frühgeborenen-Versorgung infrage
→  Ärztekammern in Rheinland-Pfalz verteilen elektronische Arztausweise
→  Arztreport belegt: Versicherte suchen oft mehr als einen Arzt auf

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___Aus Berlin___

Unabhängige Patientenberatung jetzt auch für Menschen mit Migrationshintergrund

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird ihre Arbeit fortsetzen. Das Angebot wird zum 15. Februar mit der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-0 11 77 22 für Verbraucher erneut starten. Im Wesentlichen wird die UPD auf den Strukturen der zehnjährigen Modellphase, die Ende 2010 abgelaufen ist, aufbauen. Neu ist, dass es auch ein nicht deutschsprachiges Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund geben wird, das von der privaten Krankenversicherung finanziert wird.

Nach einer europaweiten Ausschreibung haben nun der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), entschieden, dass die Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale und dem Verbund unabhängige Patientenberatung den Zuschlag erhält. Diese Bietergemeinschaft hatte auch in der Modellphase die UPD betrieben. "Das Herzstück der UPD", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, "ist die Unabhängigkeit der Beratung. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, dass weder die Politik, noch der GKV-Spitzenverband oder die drei Mitglieder der Trägergesellschaft auf die konkreten Inhalte der Beratung Einfluss nehmen."

(Deutsches Ärzteblatt, 27. Januar; Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Bietergemeinschaft der UPD, 27. Januar)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Verbände wehren sich gegen Ausgabenbegrenzung beim ambulanten Operieren

Die KBV und weitere Ärzteorganisationen, darunter der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen und der Bundesverband Ambulantes Operieren, sprechen sich gegen eine Ausgabenbegrenzung des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKVFinG) beim ambulanten Operieren aus. Per Gesetz gilt das ambulante Operieren als "besonders förderungswürdige Leistung". Dennoch, so die Verbände in einer Mitteilung, hinke Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen weiterhin hinterher. Ambulante Operateure unterliegen nach dem aktuellen GKVFinG neuen Budgetbeschränkungen. Bisherige Zuschläge sollen entfallen. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VDK) verwies in diesem Zusammenhang auf die steigende Zahl von ambulanten Operationen in den Krankenhäusern. Angesichts des zunehmenden Ärztemangels sei es außerdem notwendig, dass die Krankenhäuser mit den niedergelassenen Ärzten kooperieren.

(Gemeinsame Pressemitteilung, 27. Januar; Pressemitteilung des VDK, 28. Januar)


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Müller: Datenschutz ist uns wichtig

Ihr Engagement um den Datenschutz hat die KBV erstmals offiziell auf den Prüfstand gestellt und zertifizieren lassen. Das Zertifikat für das Informationssicherheitsmanagementsystem wurde durch den TÜV NORD überreicht. Die Zertifizierung erfolgte nach ISO 27001 auf Basis des Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. "Im Gesundheitswesen hat außer uns nur eine große gesetzliche Krankenkasse dieses Zertifikat. Das zeigt, wie wichtig uns die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind", so Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV.

(KBV-Pressemitteilung, 2. Februar)


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Vorstand der KV Berlin im Amt bestätigt

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat die Allgemeinmedizinerin Dr. Angelika Prehn erneut zur Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Stellvertreter, der Facharzt für Augenheilkunde Dr. Uwe Kraffel wurde ebenfalls in seinem Amt bestätigt. Als weiteres Vorstandsmitglied ist Burkhard Bratzke, Facharzt für Dermatologie, wiedergewählt worden.

(Pressemitteilung der KV Berlin, 28. Januar)


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Dr. Späth bleibt Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVH

Als Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg ist Dr. Michael Späth für eine neue sechsjährige Amtszeit bestätigt worden. Sein neuer Stellvertreter ist Dr. Stephan Hofmeister. Der hauptamtliche Vorstand der KV, Dieter Bollmann als Vorsitzender und Walter Plassmann als Stellvertreter, war bereits im vergangenen Jahr wiedergewählt worden.

(Pressemitteilung der KV Hamburg, 27. Januar)

Raute

___Aus den Verbänden___

Landessozialgericht stellt Mindestmengen in der Frühgeborenen-Versorgung infrage

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist mit dem Vorhaben, mit Mindestbehandlungsfallzahlen für Krankenhäuser die Qualität der medizinischen Versorgung von Früh- und Neugeborenen zu sichern, zunächst gescheitert. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die Mindestbehandlungsfallzahl von 30 Fällen pro Jahr für die Versorgung Frühgeborener in Kliniken vorerst verhindert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßten den Beschluss des LSG. Der Vorsitzende der Qualitätssicherungsgremien der BÄK, Dr. Günther Jonitz, erklärte: "Das Gericht hat recht mit dieser mutigen Entscheidung. Es gibt keine hinreichende Evidenz für konkrete, noch dazu derart hohe Fallzahlgrenzwerte, und es ist auch nicht belegbar, dass die Ergebnisqualität von der Leistungsmenge in besonderem Maße abhängig wäre. Dagegen wäre zu befürchten gewesen, dass durch die neue Mindestmenge die wohnortnahe Versorgung der Frühgeborenen gefährdet worden wäre."

Der GBA hatte im Juni vergangenen Jahres die verbindliche Anzahl von 14 auf 30 behandelte Früh- und Neugeborene pro Jahr als Voraussetzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin diese Patienten versorgen darf. Gegen diesen Beschluss, der zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, haben einige Kliniken beim LSG Berlin-Brandenburg Klage und Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor demselben Senat steht jedoch noch aus.

(Pressemitteilung des GBA, 26. Januar; Pressemittelung der BÄK, 27. Januar; Pressemitteilung der DKG, 26. Januar)


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Ärztekammern in Rheinland-Pfalz verteilen elektronische Arztausweise

Die Ärztekammern Rheinland-Pfalz haben die Ausgabe des elektronischen Arztausweises gestartet. Damit ist Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das die Karte ihren Mitgliedern bereitstellt. Der elektronische Arztausweis ist eine kreditkartengroße Plastikkarte mit Foto. Er wird den Arzt-Sichtausweis ersetzen können und enthält einen Mikrochip, auf dem die qualifizierte Signatur des Arztes gespeichert ist. Mit einem elektronischen Arztausweis können Ärzte elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher ver- und entschlüsseln. Vertragsärzte können mit dem elektronischen Arztausweis auch online ihre Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.

(Pressemitteilung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, 1. Februar)


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Arztreport belegt - Versicherte suchen oft mehr als einen Arzt auf

Über 90 Prozent der Bevölkerung haben im Jahr 2009 mindestens einen Vertragsarzt aufgesucht. Dies belegt der aktuelle Barmer-GEK-Arztreport 2011. Von diesen Patienten suchten 16 Prozent lediglich eine Arztpraxis auf, rund 41 Prozent gingen aber zu vier und mehr. Nur etwa zehn Prozent kontaktierten mehr als sechs unterschiedliche Ärzte. Bei 1,2 Prozent der Bevölkerung wurden Leistungen von mehr als zehn unterschiedlichen Arztpraxen abgerechnet. Der Arztreport verdeutlichte auch, dass Deutschland bei Magnetresonanztomografie-Untersuchungen (MRT) international an der Spitze liegt. Im Jahr 2009 erhielten 5,89 Millionen Personen mindestens eine MRT. 4,88 Millionen Personen unterzogen sich einer Computertomografie (CT). Bei den CT-Untersuchungen liegt Deutschland international im Mittelfeld. Die Barmer-GEK schätzt die Gesamtkosten für CT- und MRT-Untersuchungen auf 1,76 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei entfällt ein Anteil von rund 1,25 Milliarden Euro auf den ambulanten Bereich. Das sind circa 3,2 Prozent der ärztlichen Behandlungskosten im ambulanten Bereich. Auswertungsbasis für den Arztreport sind die pseudonymisierten Daten von rund 8,2 Millionen Versicherten der Krankenkasse. Der repräsentative Datenpool entspricht zehn Prozent der deutschen Bevölkerung.

(Pressemitteilung der Barmer-GEK, 1. Februar)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 2. Februar 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2011