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KASSEN/767: Vermeintliche Benachteiligung Bayerns durch den Gesundheitsfonds nicht begründbar (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung Nr. 9 vom 07.12.2010

Vermeintliche Benachteiligung Bayerns durch den Gesundheitsfonds nicht begründbar


Als nicht nachvollziehbare und grundlose Behauptungen weist der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, die Aussagen der AOK Bayern in ihrer Presseinformation vom 7. Dezember 2010 zurück.

Darin unterstellt die AOK Bayern eine "wachsende Benachteiligung" für Bayern durch den Gesundheitsfonds. Diese Behauptung ist falsch, weil Bayern nach den endgültigen Berechnungen durch die Einführung des Gesundheitsfonds nicht weniger, sondern insgesamt 3,4 Mio. mehr erhält. Aus diesem Grund greift zu Gunsten Bayerns auch nicht die sogenannte Konvergenzklausel, mit der übermäßige Belastungen der in einem Bundesland tätigen Krankenkassen vermieden werden sollen.

"Die Tatsache, dass Krankenkassen mit Versicherten in Bayern für das Jahr 2009 keine Zahlungen aus der Konvergenzklausel erhalten werden und damit unter Vorbehalt erhaltene Mittel zurückzahlen müssen, ist allen Beteiligten seit über einem Jahr bekannt. Insoweit kann es keine Überraschung der AOK Bayern geben", erklärte Gaßner. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im übrigen die Rückzahlungen per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf zwölf Monate gestreckt.

"Dass weniger Konvergenzmittel nötig sind, als zunächst befürchtet, zeigt dass der Gesundheitsfonds funktioniert. Hieraus das Gegenteil ableiten zu wollen, ist gewagt. Auch zeigt die Bestätigung der vom Bundesversicherungsamt vor einem Jahr zur Verfügung gestellten Rahmendaten im Schlussausgleich, dass die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds planbar sind", so Gaßner weiter.

Ein vernünftiger Schritt in die richtige Richtung ist es aus seiner Sicht allerdings, dass die AOK Bayern finanzielle Konsolidierungsschritte einleitet und als erstes die außerordentlich großzügige Vergütung im Bereich der hausarztzentrierten Versorgung auf ein vernünftiges Maß herunterfährt.


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Quelle:
Bundesversicherungsamt
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2010