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KASSEN/750: Bei Ernährungsberatung helfen Kassen (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Montag, 13. September 2010

Beratungsfall des Monats September 2010

Bei Ernährungsberatung helfen Kassen

Wer abnehmen will, kann mit finanzieller und beratender Unterstützung der Versicherer rechnen


"Sie müssen dringend abnehmen" - diesen Satz hören viele Patienten beim Arzt. Leichter gesagt als getan. Wer übergewichtig ist oder an Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck oder Allergien leidet, der sucht oftmals lange nach professioneller Beratung in Sachen Ernährung. Selbst wer nicht krank ist und mit gutem Vorsatz einer Fehl- oder Mangelernährung vorbeugen will, scheitert häufig an der unübersichtlichen Auswahl und weiß oft nicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten mit Leistungen zur Förderung einer bedarfsgerechten und gesundheitsförderlichen Ernährung unterstützen können. Hier ein Beratungsfall der UPD in Hamburg.

Frau Nicola H. kommt in die Beratungsstelle. Sie sucht schon seit längerer Zeit eine qualifizierte Ernährungsberaterin. Aus gesundheitlichen Gründen möchte sie ihr Gewicht deutlich reduzieren und bittet die UPD um Unterstützung. Außerdem fragt sie nach der Möglichkeit der Förderung durch ihre Krankenkasse.

Die UPD-Beraterin erklärt ihr, dass viele gesetzliche Krankenkassen die Ernährungsberatung finanziell fördern können: entweder nach Paragraf 20 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) (Prävention) - oder wenn chronische Erkrankungen vorliegen, über ergänzende Leistungen der Rehabilitation nach Paragraf 43 SGB V. Die Patienten müssen dann nur einen Teil der Gesamtkosten tragen. Die Kurse zur Gewichtsreduktion können von der Krankenkasse selbst oder von akzeptierten Drittanbietern angeboten werden. Um eine Förderung zu erhalten, sind in den Kursen bestimmte Kriterien zu erfüllen: Sie müssen Elemente der Ernährungsumstellung und Bewegung enthalten, um den Qualitätskriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zu entsprechen.. Ebenso müssen die Berater bestimmte Qualifikationen erfüllen. Die UPD-Beraterin sucht mit Frau H. im Internet auf der Seite des Verbands der Oecotrophologen e.V. (VDOE) nach einer geeigneten Einrichtung.

Da Frau H. auch noch an einer primären Fettstoffwechselstörung leidet, kann sie mit ergänzenden Reha-Leistungen rechnen. Der Förderbetrag ist hier etwas höher. Um diese Leistung nach Paragraf 43 SGB V bei der Kasse geltend machen zu können, benötigt die Ratsuchende hierfür eine ärztliche Verordnung. Auch ist wichtig, dass die Kasse vorab informiert wird. Frau H. ruft nach wenigen Tagen in der Beratungsstelle an und teilt mit, dass ihre Hausärztin ihr eine Verordnung ausgestellt und die Kasse eine Förderung zugesagt hat. Termine zur Ernährungsberatung hat sie schon verabredet.

Tipp: Fragen Sie Ihre Kasse, welche Beratungen, Kurse und finanziellen Leistungen sie zur Ernährung anbietet.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 13. September 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2010