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FINANZEN/589: Bundesversicherungsamt weist Darstellung des Bundesrechnungshofes zurück (BVA)


Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes - 10. Dezember 2013

Bundesversicherungsamt weist Darstellung des Bundesrechnungshofes zurück



In einer am 10. Dezember 2013 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesrechungshofes zu den Bemerkungen 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung kritisiert dieser u. a., dass für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 noch keine Geschäftsabschlüsse des Gesundheitsfonds vorlägen.

Diese Darstellung weist das Bundesversicherungsamt (BVA) ausdrücklich zurück. Es liegen für alle Geschäftsjahre bis 2012 die Jahresabschlüsse vor. Dass der Jahresabschluss des Gesundheitsfonds keinen Anhang enthält, wie ihn die Krankenkassen ihren Jahresrechnungen beifügen, entspricht der geltenden Rechtslage. Darüber hinaus informiert das BVA sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch den GKV-Spitzenverband laufend über die finanzielle Entwicklung des Gesundheitsfonds, so dass eine umfassende Kenntnis der Lage des Gesundheitsfonds vorherrscht.

Die Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds durch die Innenrevision des BVA entspricht ebenfalls der geltenden Rechtslage. Der Gesetzgeber hat den Gesundheitsfonds von der Verpflichtung zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ausdrücklich ausgenommen.

"Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind in guten Händen", sagte Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des BVA. "Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofs erzeugt hier ein falsches Bild und wird den komplexen Verfahren nicht gerecht", so Dr. Gaßner weiter.

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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteiltung Nr. 7 vom 10. Dezember 2013
Presse, Tobias Schmidt
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 619 - 1945, Fax: - 1829
E-Mail: presse@bva.de
Internet: www.bundesversicherungsamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2013