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FINANZEN/519: Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds garantiert Finanzierung der Krankenkassen (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 26. Januar 2011

Bundesversicherungsamt:
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds garantiert verlässliche Finanzierung der Krankenkassen


Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird Ende des Jahres 2010 voraussichtlich 3,6 Mrd. Euro betragen. Damit erfüllt der Gesundheitsfonds die gesetzlichen Anforderungen, nach denen die Liquiditätsreserve mindestens 20 Prozent einer Monatsausgabe des Gesundheitsfonds, das entspricht etwa 3 Mrd. Euro, betragen muss. Nach der jüngsten Einnahmenprognose des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Liquiditätsreserve auf voraussichtlich 6,2 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2011 ansteigen.

Darin sind zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 2 Mrd. Euro für 2011 enthalten. Der Präsident warnte eindringlich vor einer Fehlinterpretation der Finanzergebnisse: "Der Gesundheitsfonds überweist monatlich rd. 14,9 Mrd. Euro an Zuweisungen an die Krankenkassen. Die Liquiditätsreserve dient dazu, Einnahmeschwankungen auszugleichen und eine Belastung der Steuerzahler durch vorgezogene Bundeszuschüsse oder Liquiditätsdarlehen des Bundes zu vermeiden. 2009 hatte der Gesundheitsfonds wegen der Finanzkrise ein Defizit von 2,5 Mrd. Euro und konnte keine Liquiditätsreserve aufbauen. Ende 2010 liegen wir gerade etwas über dem gesetzlichen Mindestbetrag, der weitere Aufbau im Jahr 2011 ist notwendig, weil zum einen aus der Liquiditätsreserve künftig auch der Sozialausgleich für Geringverdiener und die Zusatzbeiträge für ALG II-Empfänger zu decken sein werden und zum anderen im aktuellen konjunkturellen Umfeld das Risiko unerwarteter Einnahmeausfälle nicht auszuschließen ist".

Forderungen nach einer Senkung der Beiträge erteilte Dr. Gaßner eine Absage. "Der Gesundheitsfonds sichert die finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung im Interesse aller Versicherten. Dies darf nicht durch kurzfristige Maßnahmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden."


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Quelle:
Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 26.01.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2011