Stiftung Münch - 21.09.2016
Studie zum G-BA zeigt Handlungsbedarf bei Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit
Studie zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zeigt Handlungsbedarf bei Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit auf / Stiftung Münch setzt Expertenkommission ein, um Lösungen zu erarbeiten
Berlin, 20. September 2016. Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen künftig stärker am Gemeinwohl orientiert sein und dürfen nicht von Partikularinteressen dominiert werden. Insbesondere Innovationen, die zu einer Verbesserung der Versorgung führen oder sogar systemverändernd wirken können, müssen einen Zugang ins System finden. Durch die derzeitige Funktionsweise des G-BA ist dies jedoch nicht immer hinreichend gewährleistet, wie aus einer Studie hervorgeht, die von DICE Consult in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf unter der Leitung von Prof. Dr. Justus Haucap und Dr. Michael Coenen im Auftrag der Stiftung Münch erstellt wurde.
In der Studie wurde aus wettbewerbstheoretischer und regulierungsökonomischer Perspektive untersucht, inwieweit Struktur und Arbeitsweise des G-BA grundsätzlich geeignet sind, zu einer innovationsoffenen und Effizienz steigernden Weiterentwicklung der GKV-Gesundheitsversorgung beizutragen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass bei den Entscheidungen des G-BA sowohl Probleme in der Gemeinwohlorientierung als auch bei der Innovationsoffenheit bestehen.
1. Gemeinwohlorientierung des G-BA:
Die Repräsentativität der Vertreter des G-BA und die Art der
Entscheidungsfindung können dazu führen, dass Allianzen geschmiedet und
Gruppen, die nicht im G-BA vertreten sind, benachteiligt werden.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass es keine Regelungen
der Governance des G-BA gibt, die zum Beispiel die Wahrung der
Unabhängigkeit der Mitarbeiter - auch für eine gewisse Zeit nach ihrem
Ausscheiden aus dem G-BA - gewährleisten. Erschwerend kommt hinzu, dass es
sich bei Gesundheitsleistungen um besondere Vertrauensgüter handelt, deren
Erbringer zugleich auf die Regulierung Einfluss nehmen. Deshalb ist es
möglich, dass Partikularinteressen über das Gemeinwohl gestellt werden.
2. Innovationsoffenheit des G-BA
Innovationen zielen grundsätzlich darauf ab, bestehende Angebote zu
verbessern. Meist gibt es dabei auf der Anbieterseite Gewinner und
Verlierer. Mit dem G-BA existiert im deutschen Gesundheitswesen die
Besonderheit, dass potenzielle Verlierer von Innovationen selbst Teil der
Regulierungsbehörde sein können. Innovationen, die Besitzstände der im
G-BA vertretenen Gruppen gefährden, können daher nur schwerlich mit einem
Markteintritt rechnen. In einigen Fällen ist auch die evidenzbasierte
Medizin als alleinige Entscheidungsgrundlage kritisch zu sehen. Oftmals
wären zum Beispiel erst Pilotprojekte nötig, um Daten für die
Evidenzbasierung erst zu schaffen.
Um Lösungen für eine Verbesserung der Arbeitsweise des G-BA sowie Handlungsempfehlungen auf diesen Themenfeldern zu erarbeiten, hat die Stiftung Münch eine Reformkommission ins Leben gerufen. Zum Kern des Teams gehören Professor Justus Haucap, Professor Ferdinand Wollenschläger und Professor Stefan Hartmann. Weitere Experten werden je nach zu bearbeitender Fragestellung hinzugezogen. Auch der G-BA soll in die Beratungen einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, Experten zu benennen, die die Arbeit der Reformkommission unterstützen. Ein diesbezügliches Gesprächsangebot an den G-BA blieb jedoch bis heute unbeantwortet.
"Das Ziel der Stiftung ist es, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsfähiger zu machen und dabei die Versorgung patientenorientiert zu gestalten", so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch, "der G-BA ist als Gremium der Selbstverwaltung in einem regulierten Markt dabei eine wichtige, aber augenscheinlich reformbedürftige Einrichtung. Wir wollen konstruktiv dazu beitragen, dass die Entscheidungen dort künftig so getroffen werden, dass keine Partikularinteressen mehr überwiegen und insbesondere Sprunginnovationen, von denen Patienten erheblich profitieren können, neutral bewertet und berücksichtigt werden." Die Ergebnisse der Reformkommission werden öffentlich zugänglich gemacht.
Die Stiftung Münch hatte das Gutachten im Mai dieses Jahres in Auftrag gegeben. Die Aufarbeitung der Aufgaben, der tatsächlichen Arbeitsweise und möglicher Defizite in der Struktur und (faktischen) Funktionsweise des G-BA unter dem Aspekt einer innovationsoffenen, effizienten und hochwertigen Versorgung stand dabei im Fokus.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.stiftung-muench.org
Zu dieser Mitteilung finden Sie Anhänge unter:
http://idw-online.de/de/attachment50947
Studie Bestandsaufnahme zum G-BA
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1989
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Stiftung Münch, Annette Kennel, 21.09.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2016
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