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STELLUNGNAHME/215: Trisomien-Bluttest als Kassenleistung - Aussetzung des Verfahrens gefordert (Gen-ethisches Netzwerk)


GeN - Gen-ethisches Netzwerk e.V. - 19. September 2019

Gemeinsame Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks, Bioskop und des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik zu der für den 19.09.2019 angekündigten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme des nicht invasiven Bluttests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).


Wir fordern weiterhin eine Aussetzung des Verfahrens, da ein Gremium aus Krankenkassen und Ärzteverbänden keine Entscheidung mit so weitreichenden sozialen und gesundheitspolitischen Folgen treffen sollte. Für eine zeitnahe Entscheidung besteht kein zwingender Grund, auch, da die Kassenzulassung erst zusammen mit der in Arbeit befindlichen Versicherteninformation 2020 in Kraft treten würde. Mit der Orientierungsdebatte des Bundestages im April hat ein gesetzgeberischer Prozess begonnen, der der gesellschaftlichen Bedeutung angemessener ist und von einer breiten zivilgesellschaftlichen Debatte begleitet werden sollte. Diese Debatte und daraus resultierende Entscheidungen abzuwarten ist der Bedeutung der Entscheidung über eine Kassenzulassung angemessen. Bereits jetzt sinken die Kosten für die Tests durch die technische Entwicklung, sie werden auf individuellen Antrag hin häufig von den Kassen erstattet. Auch aus diesen Gründen besteht keine Notwendigkeit, diese Entscheidung in diesem Rahmen jetzt zu treffen.

Im Gegenteil wären mit einer Zulassung als Kassenleistung erhebliche Ausweitungsrisiken verbunden, da eine Risikodefinition angesichts der Dynamik pränataler Diagnostik unrealistisch erscheint und der Druck auf Schwangere und werdende Eltern durch die vermeintliche Möglichkeit, bestimmte Behinderungen zu vermeiden, erhöht wird.

Grundsätzlich ignoriert der G-BA die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Tests in die GKV: Der nicht invasive Pränataltest hat keinen medizinischen Nutzen, da er weder die Gesundheit der Schwangeren noch des werdenden Kindes "erhalten, wiederherstellen oder bessern" (§ 1 Abs. 1 SGB V) kann. Mit einem Untersuchungsergebnis ist keine therapeutische Handlungsoption verbunden. Wir halten die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung von Familien, in denen Kinder mit Behinderung leben, für keineswegs ausreichend. Diese auszubauen ist der bessere Weg, Schwangeren und werdenden Eltern die Angst vor einem Leben mit einem behinderten Kind zu nehmen!

Ein ausführliches Positionspapier gegen die Kassenzulassung, das 12 Organisationen im April anlässlich der Orientierungsdebatte des Bundestages veröffentlicht haben, finden Sie auf der Seite des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik und hier:
www.kurzlink.de/Positionspapier_NIPT

www.netzwerk-praenataldiagnostik.de

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Quelle:
GeN - Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Pressemitteilung vom 19. September 2019
Stephanstraße 13, 10559 Berlin
Telefon: 030 / 684 70 73, Fax: 030 / 684 11 83
E-Mail: gen@gen-ethisches-netzwerk.de
Internet: www.gen-ethisches-netzwerk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2019

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