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STELLUNGNAHME/196: Gegen die Zulassung nichtinvasiver Pränataltests als Kassenleistung (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 17. Januar 2019

Keine Kassenzulassung für den pränatalen Bluttest


Freiburg / Dortmund / Berlin, 17. Januar 2019. Der Deutsche Caritasverband (DCV) und seine Fachverbände der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) positionieren sich gegen die Zulassung nichtinvasiver Pränataltests (NIPT) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

DCV, SkF und CBP fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer gemeinsamen Stellungnahme dazu auf, sich gegen die Zulassung von nichtinvasiven Pränataltests als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung einzusetzen.

Die nichtinvasiven Pränataltests, über deren Zulassung als Kassenleistung in diesem Jahr entschieden werden soll, können genetische Auffälligkeiten, wie Trisomie 21, beim Embryo in einer frühen Phase der Schwangerschaft erkennen. Hinweise auf Trisomie 21 mit pränataldiagnostischen Methoden führen in vielen Fällen zum Abbruch der Schwangerschaft, die Information über die Behinderung des Kindes in der Schwangerschaft ist eine schwere Belastung für die werdenden Eltern. In der Stellungnahme sprechen sich die Verbände entschieden für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger, psychosozialer Beratung und das Lebensrecht aller Menschen aus. Maßstab politischen Handelns müsse auch in dieser Frage die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention sein, so die Verbände. "Wenn sich der Wert eines Menschen danach bemisst, ob er nach gängigen Vorstellungen gesund ist, dann führt dies dazu, Menschen in lebenswert und nicht lebenswert einzuteilen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern", betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Einem flächendeckenden Screening als Kassenleistung treten die Verbände mit Nachdruck entgegen. "Viele Menschen mit Behinderung empfinden die Aufnahme der Bluttests in die kassenärztlichen Leistungen als Hinweis darauf, dass sie in unserer Gesellschaft zunehmend nicht mehr erwünscht sind", erläutert Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP. Die Bundesvorsitzende des SkF Anke Klaus ergänzt: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Druck auf werdende Eltern von Ärzten, Lebensumfeld, aber auch den Krankenkassen wächst, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten auf jeden Fall zu verhindern."

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Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1.100 Mitgliedseinrichtungen und Dienste begleiten mit ca. 94.000 Mitarbeitenden rund 200.000 Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Januar 2019
Deutscher Caritasverband e.V.
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Telefon: Telefon: 030 284447-44, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2019

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