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STELLUNGNAHME/194: Zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 14. Januar 2019

Anhörung zum TSVG am 16.1.2019 im Bundestag

vdek-Stellungnahme: Versorgung wird besser, aber auch teurer


Berlin - Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) viele gute Regelungen, die die Versorgung der Versicherten verbessern. Allerdings werde die Versorgung auch teurer, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung des TSVG im Deutschen Bundestag. Erwartet werden Mehrausgaben von etwa 1,8 Milliarden Euro.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek betonte: "Wir unterstützen die Regelungen zur Verbesserung der Termin- und Wartezeitensituation in den Arztpraxen und zur Digitalisierung des Gesundheitswesens." Mit Einführung von einheitlichen ambulanten Kodierrichtlinien macht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Finanzausgleichs Morbi-RSA. "Eine korrekte Kodierung ist die Voraussetzung, um Diagnosen für die Berechnung der Morbidität im RSA und in der vertragsärztlichen Versorgung zu nutzen."

Insbesondere bei Regelungen, die im späteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens noch Eingang in das Omnibusgesetz gefunden hätten, gibt es jedoch noch Nachbesserungsbedarf, erklärte die Vorstandsvorsitzende. Kritisch sieht der vdek vor allem die geplanten Maßnahmen im Bereich der Heilmittelversorgung. So soll es Änderungen bei der Preisbildung geben und die Grundlohnanbindung dauerhaft abgeschafft werden, was zu Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro führen wird. Dass künftig auf Bundesebene Rahmenverträge über die einheitliche Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln zu schließen sind, ist nachvollziehbar. Um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, sollten die konkreten Preise jedoch weiterhin wie bisher auf Landesebene zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern ausgehandelt werden. Zukünftig soll zudem das bewährte Zulassungsverfahren von Heilmittelerbringern durch Krankenkassenverbände auf Landesebene zugunsten einer bundesweit einheitlichen Regelung zerschlagen werden - eine aus Sicht des vdek nicht nachvollziehbare Maßnahme.

Zu unnötigen Kostensteigerungen werden auch die zahlreichen Sonderzuschläge für Ärzte, z. B. bei der Behandlung von neuen Patienten und in offenen Sprechstunden führen. "Nur wirkliche Mehrleistungen sollten auch zusätzlich vergütet werden", so Elsner. Änderungsbedarf sieht der vdek auch bei den Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Positiv sei zwar, dass die Bedingungen zur Gründung von MVZ durch Arztnetze erweitert wurden. "Um zu verhindern, dass Kapitalinvestoren die Möglichkeit erhalten, durch die Übernahme eines Krankenhauses bundesweite MVZ-Ketten alleine mit Schwerpunkt auf renditestarke Leistungen zu gründen, sollte das Gesetz hier noch präzisiert werden."

Die vdek-Stellungnahme ist unter dem Link
www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/politik/stellungnahmen/2019-01-10_vdek_Stellungnahme_TSVG.pdf abzurufen.


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 14. Januar 2019
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2019

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