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STELLUNGNAHME/183: "Pflegeunterstützende Technologien stärken" (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 8. Oktober 2018

BVMed: "Pflegeunterstützende Technologien stärken"

Anhörung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)


Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, setzt sich für eine bessere Förderung von pflegeunterstützenden und die Verweildauer reduzierenden Medizintechnologien und Prozessen ein. Im Gesetzentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) sieht der MedTech-Verband die Gefahr von Fehlanreizen, da durch die geplante Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem (G-DRG-System) moderne Verfahren mit höheren Materialkosten benachteiligt werden. "Die strikte Trennung von Pflegekosten und anderen Kosten im künftigen G-DRG-System führt dazu, dass es keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr gibt, in innovative Technologien zu investieren, die heute durch kürzere Liegezeiten und somit niedrigere Pflegekosten kompensiert werden", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt im Vorfeld der PpSG-Anhörung in dieser Woche im Bundestag. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann unter
www.bvmed.de/stellungnahmen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-ppsg1) abgerufen werden.

Fortschrittliche Medizintechnologien führen nach Ansicht des BVMed zu einer besseren Ergebnisqualität. "Patienten genesen schneller, dadurch verkürzen sich Liegezeiten. Pflegeunterstützende Technologien entlasten schon heute die Pflege enorm und kompensieren Engpässe beim Pflegepersonal", so der BVMed. Das PpSG setze hier falsche Anreize hin zu mehr Personalkosten. Wenn die Pflegekosten tatsächlich aus den DRGs herausgelöst würden, müssten die Fallpauschalen neu kalkuliert werden. Insbesondere bei DRGs, in denen es innerhalb einer Pauschale unterschiedliche Personalkosten gebe, müssten neue DRGs kalkuliert werden. Die entsprechenden Vorgaben müssten für das DRG-Institut (InEK) aus Sicht des BVMed durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorgenommen werden. Generell sollten nur die Kosten der Pflege am Bett aus den DRGs herausgenommen werden, jedoch nicht der Funktionsdienst beispielsweise im OP.

Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte Absenkung bestimmter Sachkostenanteile in den Fallpauschalen hat nach Ansicht des BVMed mit dem PpSG keine Grundlage mehr und müsste daher gestrichen werden. Zudem müssten sich die Bundesländer stärker an der Investitionskostenfinanzierung beteiligen, damit die Mittel dafür von den Krankenhäusern nicht aus den DRG quersubventioniert werden.

Ausführliche BVMed-Stellungnahme unter www.bvmed.de/positionen
(https://www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-ppsg1)


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Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u.a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 195.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

BVMed-Pressemeldung 72/18
https://www.bvmed.de/bvmed-pflegeunterstuetzende-technologien-staerken

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 72/18 vom 8. Oktober 2018
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2018

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