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STELLUNGNAHME/165: Zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Deutsche Gesellschaft für Psychologie)


Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) - 03.05.2018

Stellungnahme des DGPs-Vorstands zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Bay-PsychKHG)


Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt die Absicht der bayerischen Landesregierung, eine überarbeitete Fassung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vorzulegen. Einer Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss entschieden entgegengewirkt werden. Das neue Gesetz muss klar auf bessere und vor allem niedrigschwellige Unterstützungsangebote abzielen.

Am 18.4.2018 hatte der Bayerische Landtag in erster Lesung ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz behandelt, "mit dem die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung in Bayern nachhaltig verbessert" werden soll. Allerdings war die mit diesem Gesetz geplante Speicherung von Patientendaten sowie die Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen der psychiatrischen Unterbringung von psychisch kranken Straftätern auf heftigen Protest gestoßen: Betroffenen-, Angehörigen- und Ärzteverbände sowie die Oppositionsparteien im bayerischen Landtag hatten sich massiv gegen das Gesetz und insbesondere gegen die geplante "Zentraldatei", in der alle in der Psychiatrie zwangsuntergebrachten Patientinnen und Patienten erfasst werden sollten, ausgesprochen. Betroffene würden sich durch solche Maßnahmen stigmatisiert und verängstigt fühlen, so die Argumente.

Nun hat die bayerische Staatsregierung auf die Proteste und Argumente reagiert: eine Zentraldatei soll ganz aus dem Gesetz gestrichen werden. Auch auf weitere Maßnahmen, die psychisch Kranke in die Nähe von Straftätern gerückt hätten, soll verzichtet werden.

Aus Sicht der Psychologie sind diese Nachbesserungen richtig und notwendig. Eine Stigmatisierung psychisch Kranker im Zuge des "Hilfe-Gesetzes" muss verhindert werden. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, Menschen mit psychischen Erkrankungen seien per se gefährlich. Das neue Gesetz muss so gestaltet sein, dass es Menschen mit seelischen Problemen frühzeitig Unterstützung anbietet und den Zugang zu Hilfe- und Versorgungsangeboten, zum Beispiel in Form der geplanten Krisendienste, erleichtert. Deshalb sind alle Maßnahmen zu begrüßen, die die Schwelle, sich Hilfe zu suchen, verringern. Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele der Verbesserung der psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychosozialen Hilfesysteme, der Stärkung der Prävention psychischer Störungen sowie der Festigung der Stellung der organisierten Selbsthilfe führen in die richtige Richtung.


Über die DGPs:

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs e.V.) ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen. Die über 4400 Mitglieder erforschen das Erleben und Verhalten des Menschen. Sie publizieren, lehren und beziehen Stellung in der Welt der Universitäten, in der Forschung, der Politik und im Alltag. Die Pressestelle der DGPs informiert die Öffentlichkeit über Beiträge der Psychologie zu gesellschaftlich relevanten Themen. Darüber hinaus stellt die DGPs Journalisten eine Datenbank von Experten für unterschiedliche Fachgebiete zur Verfügung, die Auskunft zu spezifischen Fragestellungen geben können.
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Dr. Anne Klostermann, 03.05.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2018

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