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STELLUNGNAHME/031: Abschaffung des Pflege-TÜV - Caritas fordert neues Beurteilungssystem (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 4. Februar 2015

Abschaffung des Pflege-TÜV

Caritas fordert neues System zur Beurteilung von Qualität in der Pflege



Berlin, 04. Februar 2014. "Wir unterstützen die Überlegungen der Union, die bestehenden Pflegenoten abzuschaffen. Das bestehende System ist zu bürokratisch und verfehlt das Ziel, die Qualität von Pflegeeinrichtungen darzustellen", betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Schon seit Jahren kritisiert der Deutsche Caritasverband, dass der so genannte Pflege-TÜV ein untaugliches Instrument ist, um Qualität in der Pflege darzustellen. Dies nur über das Instrument der Pflegedokumentation zu erfassen, greift zu kurz. "Pflegequalität zeigt sich daran, dass die Menschen im Ergebnis gut versorgt sind und nicht daran, wie viele Häkchen in der Dokumentation gesetzt sind", so Neher. Dies aber erfasst der aktuelle Pflege-TÜV nur unzureichend.

Ein vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) entwickeltes Instrumentarium, mit dem die Qualität in Pflegeeinrichtungen gemessen und verglichen werden kann, wird in Einrichtungen der Caritas seit Jahren getestet. Ausgehend von den Diözesancaritasverbänden in Köln und Münster, die mit Modellprojekten begonnen haben, wird mittlerweile in bundesweit mehr als 200 Pflegeeinrichtungen diese Form der Qualitätsberichterstattung angewandt. "In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses Instrument gut geeignet ist, die Qualität der Pflege gezielt zu verbessern und damit die Lebensqualität der Bewohner im Pflegeheimen sicherzustellen". Die Caritas schlägt daher vor, das bestehende System der Pflegenoten abzuschaffen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Februar 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2015


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