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MELDUNG/957: Entlastung für Beschäftigte in Krankenhäusern - im Klinikum Augsburg weitere Vereinbarung erzielt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 29. Oktober 2018

Entlastung für Beschäftigte in Krankenhäusern: ver.di erzielt im Klinikum Augsburg weitere Vereinbarung


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat einen weiteren Erfolg für die Entlastung der Beschäftigten in Krankenhäusern erzielt. In einer am Freitag noch kurzfristig anberaumten Verhandlung einigten sich der Vorstand des Klinikums Augsburg und ver.di noch vor Ablauf der dreiwöchigen Urabstimmung auf Maßnahmen für mehr Personal und Entlastung. Der Vertragstext müsse laut Arbeitgeberseite von den künftig verantwortlichen Staatsministerien genehmigt werden, da das Klinikum ab Januar 2019 Universitätsklinik sein wird.

"Das Verhandlungsergebnis orientiert sich an den jüngsten Vereinbarungen, die wir an den Universitätskliniken in Essen, Düsseldorf (NRW) und Homburg (Saarland) erzielt haben und geht an einzelnen Stellen noch darüber hinaus", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Einmal mehr zeigt es, dass man auch dicke Bretter bohren kann, wenn Beschäftigte entschlossen für ihre Rechte eintreten. Arbeiten im Krankenhaus darf nicht krankmachen, deshalb machen wir die Personalausstattung zu einem tarifpolitischen Thema."

Die ver.di-Mitglieder am Klinikum Augsburg haben sich zu 93 Prozent für einen Arbeitskampf entschieden, sollte es zu keiner Einigung kommen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die bayerische Staatsregierung dieses klare Signal ignoriert. Wir sind trotzdem auf alle Eventualitäten vorbereitet und wenn es denn sein muss, auch streikbereit", so Bühler.

Der Vertrag beinhaltet unter anderem die Einführung einer Regelbesetzung auf allen bettenführenden Stationen und Funktionsabteilungen innerhalb der nächsten 18 Monate. Grundlage hierfür ist eine Personalbemessungsregelung die den Pflegeaufwand für die einzelnen Patienten abbildet. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es Übergangsbestimmungen für die Regelbesetzung auf den einzelnen Stationen und Arbeitsbereichen, inklusive eines Besetzungsstandards für die Nachtschichten. Bis einschließlich 2020 soll ein Aufbau von 100 zusätzlichen Vollkraftstellen im Pflegedienst erfolgen. Neben der Einführung eines Konsequenzenmanagements für Belastungssituationen soll ein Belastungsausgleich für das Pflegepersonal eingeführt werden. Der sehe u.a. vor, dass nach sieben Schichten innerhalb eines Monats, die unterbesetzt gearbeitet werden, ein Belastungsausgleich durch einen freien Tag erfolgt. Außerdem wurde eine Verbesserung der Ausbildungsqualität vereinbart.

Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. November vereinbart. Die Zeit wird ver.di nutzen, um mit den Mitgliedern das Ergebnis zu beraten.

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 29. Oktober 2018
ver.di-Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2018

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