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MELDUNG/735: Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge gefordert (LÄK Baden-Württemberg)


Landesärztekammer Baden-Württemberg - 11. März 2016

Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert von der künftigen Landesregierung, die Ausgabe der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge endlich in die Tat umzusetzen, um der Verschlimmerung von Krankheiten vorzubeugen.

Stuttgart, 11.03.2016. "Eine Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Die Ärzteschaft in Baden-Württemberg ist überzeugt, dass diese Menschen nach ihrer ärztlichen Erstuntersuchung eine Gesundheitskarte brauchen, damit sie in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung eingegliedert sind. Denn nur wenn die Hürden für eine Behandlung gering sind, kann der Verschlimmerung von Krankheiten sinnvoll entgegengewirkt werden. Hinzu kommt, dass sich damit am Ende auch die Kosten verringern lassen." Mit diesen Worten gibt Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der neu zu wählenden Landesregierung bereits heute eine klare Forderung der Ärzteschaft mit auf den Weg. Belegt werde diese Forderung auch durch eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, so der Ärztekammer-Präsident (siehe Hintergrund).

Zuletzt im Herbst 2015 hatte die Standesvertretung die grün-rote Landesregierung aufgefordert, für Asylbewerber die elektronische Gesundheitskarte (eGK) flächendeckend einzuführen. Dies würde auch den Wegfall von erheblichen bürokratischen Hürden und Kosten sowie eine Vereinfachungen bei der Behandlung (z.B. auch direkten Zugang zur ambulanten und stationären Versorgung) bedeuten. Die baden-württembergische Landesregierung schien damals auch bereit zu sein, dies zu tun, knickte aber dann wohl vor den organisatorischen Problemen, die es vor allem von Seiten der beziehungsweise mit den Kommunen gab, ein und verschob die Einführung der Gesundheitskarte auf die Zeit "nach den Wahlen".

Dr. Clever betont: "Nach Artikel 11 des Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetzes kann seit dem 20. Oktober 2015 die Landesregierung die Krankenkassen zur Übernahme der Krankenbehandlung für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichten und die eGK einführen. Doch trotz zahlreicher Gespräche und Verhandlungen ist bislang der entscheidende Durchbruch nicht geschehen." Nach den Worten des Kammerpräsidenten fordere die baden-württembergische Ärzteschaft zudem, dass der vorgesehene Aufdruck der Leistungseinschränkung nach dem Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetz auf der Karte möglichst nur elektronisch sichtbar sein sollte, um eine Diskriminierung des Inhabers - beispielsweise in den Arztpraxen - zu vermeiden.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen die Landesregierung Baden-Württemberg darauf hin, dass landesweit einheitliche Standards für die ärztliche Untersuchung sowohl zum Ausschluss ansteckender Erkrankungen als auch zur Feststellung eines medizinischen Versorgungsbedarfes bei der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen gelten.

• Hintergrund:
Bertelsmann-Studie zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge

Ergebnisse einer Studie der Bertelsmann Stiftung vom Februar 2016 belegen, dass die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte wegen strittiger Finanzierungsfragen zu scheitern droht. Noch immer bestehe bei der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern ein Flickenteppich, heißt es in der Studie. Da in den meisten Ländern weiterhin die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen müssten, komme das Vorhaben allenfalls schleppend voran. Unter den Flächenstaaten hätten bisher nur Brandenburg und Schleswig-Holstein eine Kostenübernahme durch das Land und verbindliche Regelungen für die Einführung der Gesundheitskarte vereinbart.

Die Autoren der Bertelsmann-Untersuchung sehen es als notwendig an, die Kommunen vollständig von den Gesundheitskosten zu entlasten und die Einführung der Karte landesweit verbindlich festzulegen. Ansonsten zögen die Gemeinden nicht mit, weil sie durch die Gesundheitskarte einen Anstieg der Kosten befürchteten. Laut Studie befürworten zwei von drei Bundesbürgern, dass Flüchtlinge eine Gesundheitskarte erhalten sollen und damit direkt einen Arzt aufsuchen können.

Link zur Bertelsmann-Studie:
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_VV_Gesundheitskarte_Fluechtlinge_2016.pdf

Entschließungen der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Thema:
www.aerztekammer-bw.de/news/2016/2016-03/gesundheitskarte/index.html

• Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

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Quelle:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Presseinformation vom 11. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2016

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