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MELDUNG/629: Endlich gute Pflege erkennen - Neues Konzept für den Pflege-TÜV (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 1. April 2015

Vorschlag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann

Endlich gute Pflege erkennen - Neues Konzept für den Pflege-TÜV


Die Pflegenoten sind gescheitert. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat mich gebeten, ein aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten. Nach vielen Gesprächen mit Expertinnen und Experten schlage ich eine Neukonzeption des "Pflege-TÜV" in zwei Schritten vor:

1. Schritt: Abschaffung der Pflegenoten

Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen.

Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband erhält den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, sodass ein Vergleich der Einrichtungen durch die Verbraucher ermöglicht wird.

Zusätzlich werde ich einen Leitfaden für Verbraucher herausgeben, die eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, in die Einrichtungen hinein zu gehen und die richtigen Fragen zu stellen.

2. Schritt: Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen

Die Bürgerinnen und Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein.

Bislang war dies nicht möglich, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten. Zum 1. Januar 2016 wollen wir deshalb einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses.

Damit der Pflegequalitätsausschuss bei den bisher häufig vorkommenden Pattsituationen eine zügige Entscheidung ohne langwierige Schiedsstellenverfahren und ohne mehr Bürokratie treffen kann, wird er durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet.

Der Pflegequalitätsausschuss erhält eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen. Kommt die Entscheidungsfindung über Richtlinien im Ausschuss nicht fristgerecht voran, soll das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme eigene Richtlinien erlassen.

Der Pflegequalitätsausschuss wird bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt. Im Pflegequalitätsinstitut soll wissenschaftliche Expertise zu sämtlichen Pflegequalitätsfragen gesammelt und verstetigt werden. Das Institut muss schlank sein und aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden.

Neben dem Pflege-TÜV kann der Pflegequalitätsausschuss weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen, um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten.

Dadurch können vorhandene Ressourcen aller Beteiligten genutzt werden, um ein effizientes und endlich entscheidungsfähiges Gremium zu schaffen. Der Ausschuss sammelt die Expertise aller Akteure der Selbstverwaltung sowie der Wissenschaft, ohne dass Einzelverbände wie bislang ein praktisches Vetorecht erhalten und Entscheidungen wegen Individualinteressen blockieren können. Um nicht weitere Kosten zu generieren, bin ich bereit den Pflegequalitätsausschuss beim Arbeitsstab des Pflegebevollmächtigten anzusiedeln.

Mein Vorschlag bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in Deutschland. Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zentralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt.

Die gesetzliche Regelung soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen.

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 3, 1. April 2015
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Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-0, Fax: 030/18 441-49 00
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
Internet: www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2015

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