Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

MELDUNG/248: Die elektronische Gesundheitskarte wird ab Oktober 2011 ausgegeben (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 20. September 2011

Die elektronische Gesundheitskarte wird ab Oktober 2011 ausgegeben


Nach intensiven Vorbereitungen ist es jetzt soweit. Ab Oktober 2011 werden die Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten an ihre Versicherten ausgeben. Zurzeit werden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können.

Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält neben einem Lichtbild die gleichen Verwaltungsdaten wie die Krankenversichertenkarte. Hierzu gehören z.B. Name, Anschrift, Krankenkasse oder Versichertenstatus. Schon von Beginn an trägt das Lichtbild dazu bei, Kartenmissbrauch einzudämmen. Technisch ist die elektronische Gesundheitskarte bereits darauf vorbereitet, in weiteren Ausbaustufen auf Wunsch des Versicherten auch Notfalldaten sowie Hinweise auf Patientenverfügungen und Organspenderklärungen aufzunehmen. Darüber hinaus soll auch die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, z.B. durch den elektronischen Arztbrief, verbessert werden. Der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten ist gesetzlich verankert und wird durch technische Maßnahmen sichergestellt (z.B. Verschlüsselung von Daten). Die elektronische Gesundheitskarte und die neue Infrastruktur ermöglichen den sicheren Austausch von für die Behandlung notwendigen medizinischen Informationen. Dies verbessert die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung.

Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser erhalten eine Pauschale zur Refinanzierung der neuen Kartenterminals. Gefördert werden stationäre Kartenterminals (eHealth-BCS-Terminals) und mobile Kartenterminals. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kartenterminals bis zum 30. September 2011 bestellt werden. Wer die Pauschale noch in Anspruch nehmen will, muss diese Frist beachten. Eine Einzelpraxis kann bis zu 850 Euro für den Kauf und die Installation erhalten. Dies gilt für alle Praxen außerhalb der Region Nordrhein, da die Ausstattungsphase dort bereits 2008 abgeschlossen wurde.

In einer Übergangszeit kann es vorkommen, dass Versicherte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte auf eine noch nicht modernisierte Praxis treffen. In diesem Fall ist sichergestellt, dass sie behandelt werden. Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten müssen dann durch das Praxispersonal auf einem anderen Weg ermittelt werden. Bereits jetzt ist auch festgelegt, dass in absehbarer Zeit nur noch die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommen wird. Die Krankenversichertenkarte verliert dann ihre Gültigkeit.



Mehr Informationen finden Sie unter:

Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de

Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH:
www.gematik.de


*


Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 48 vom 20. September 2011
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2011