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KASSEN/1898: Neuerungen im Gesundheitswesen 2019 - Was ändert sich für Versicherte? (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 20. Dezember 2018

Neuerungen im Gesundheitswesen 2019

Was ändert sich für Versicherte?


Berlin - Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen müssen im neuen Jahr deutlich weniger Geld für ihre Krankenversicherung zahlen. Denn dann beteiligen sich die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an den Beiträgen: Die "paritätische Finanzierung" wird in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder eingeführt. Doch 2019 kommen auch zusätzliche Belastungen auf die Versicherten zu. Der Beitrag zur Pflegeversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zu gleichen Teilen tragen, steigt zum 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose). Erneut ausgebaut wird im kommenden Jahr das Leistungsangebot der Krankenkassen, zum Beispiel bei der Darmkrebsvorsorge. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen des neuen Jahres auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Entlastung für Selbstständige mit kleinem Einkommen

Vor allem Selbstständige mit geringem Einkommen können sich auf spürbare Entlastungen im neuen Jahr freuen. Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage wird von 2.283,75 Euro (2018) auf 1.038,33 Euro (2019) mehr als halbiert. Für die Beiträge heißt das: Wer als Selbstständiger ein Einkommen von bis zu 1.038,33 Euro hat, zahlt künftig zwischen rund 165 Euro und rund 190 Euro, je nach Krankenkasse. (Bislang sind es mindestens 342,57 Euro.) Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Zusätzliche Sprechstunden beim niedergelassenen Arzt, mehr Leistungen bei der Darmkrebsvorsorge

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab dem nächsten Jahr schneller einen Arzttermin bekommen. Eine Reihe von Maßnahmen soll das ermöglichen. Unter anderem werden die Mindestsprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte von bisher 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden zudem künftig neben Terminen beim Facharzt und Psychotherapeuten auch Termine beim Hausarzt vermitteln und rund um die Uhr bundesweit unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 erreichbar sein. Die Regelungen treten voraussichtlich zum 1. April und 1. Juli 2019 in Kraft. Männer können 2019 bereits ab 50 Jahren auf Kassenkosten eine Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung durchführen lassen - fünf Jahre früher als bisher. Und pflegenden Angehörigen wird der Zugang zur stationären Rehabilitation in Reha-Kliniken erleichtert. Die bisherige Regelung entfällt, wonach sie vorrangig ambulante Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen.

Mehr zu diesen und weitere Neuerungen im Jahr 2019 finden Sie unter:
www.vdek.com/politik/was-aendert-sich.html


Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V." (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 20. Dezember 2018
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 69 31-0, Fax: 0 30 / 2 69 31-2900
E-Mail: www.info@vdek.com
Internet: www.vdek.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2018

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