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KASSEN/1892: Teilentfernung häufig entzündeter Mandeln weiterhin keine Kassenleistung (Selbsthilfe)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 20. September 2018

Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung beim Gemeinsamen Bundesausschuss
c/o BAG SELBSTHILFE

Teilentfernung häufig entzündeter Mandeln weiterhin keine Kassenleistung


Berlin, 20.09.2018. Die Patientenvertretung konnte sich im heutigen Plenum mit ihrem Antrag zur Aufnahme der Teilentfernung (Tonsillotomie) bei häufig entzündeten Mandeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht durchsetzen. Die Teilentfernung stellt gegenüber der Komplettentfernung (Tonsillektomie) das schonendere Verfahren dar. Nun zeigen auch aktuelle Registerdaten, wie wichtig der Teilerhalt der Mandeln für spätere Krankheitsrisiken ist.

Die teilweise Entfernung der Mandeln wird in Zukunft nur bei vergrößerten Mandeln von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet, nicht jedoch für den Bereich der häufig entzündeten Mandeln. Hier soll eine Erprobungsstudie durchgeführt werden, sodass Patienten nur dann einen Zugang zur teilweisen Entfernung der Mandeln erhalten, wenn sie in diese Studie eingeschlossen werden.

Auch wenn die Aufnahme der Teilentfernung bei vergrößerten Mandeln insgesamt begrüßt wird, hatte hier die Patientenvertretung weitergehende Vorstellungen. "Leider gibt es für diesen Bereich nun keinerlei Anforderungen an die sorgfältige Indikationsstellung, anders als im Vorschlag der Patientenvertretung gefordert. Dies ist sehr bedauerlich, da Daten zeigen, dass zu häufig und regional sehr unterschiedlich operiert wird, sodass nicht immer diejenigen eine Teilentfernung erhalten, die sie benötigen", so Dr. Siiri Doka, stellvertretende Sprecherin im Unterausschuss Methodenbewertung. Mit ihrem Antrag wollte die Patientenvertretung die Einhaltung einheitlicher Kriterien, wann eine solche OP tatsächlich durchgeführt werden muss, forcieren und klare Dokumentationsvorgaben für die Ärzte einführen. Diese finden sich bislang in den Selektivverträgen einzelner Krankenkassen, aber nun nicht im GKV-Katalog.

Aus der Sicht der Patientenvertretung hätte jedoch auch die Aufnahme der Teilentfernung bei entzündeten Mandeln in den Leistungskatalog erfolgen müssen. Vier hochwertige Studien lagen vor; auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam in seiner Bewertung zu dem Schluss, dass die Teilentfernung im Vergleich zur Komplettentfernung bei häufigen Mandelentzündungen gleichwertig ist. Der G-BA plant nun eine Erprobungsstudie für die Teilentfernung bei dieser Indikation. Aus Sicht der Patientenvertretung ist das eine vertane Chance, da die Erprobungsstudie lediglich die Ergebnisse, die bereits in der Bewertung des IQWiG dargestellt sind, reproduziert. Die Patientenvertretung hätte die Studie zudem auch anders ausgestaltet. "Würde es der G-BA ernst meinen, dann hätte man eine Studie auch gegen das sogenannte Abwarten und für eine längere Dauer geplant, um langfristige Effekte zu zeigen", so Dr. Siiri Doka.


Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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Quelle:
Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung beim Gemeinsamen Bundesausschuss
c/o BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Pressemitteilung vom 20. September 2018
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de
Internet: www.bag-selbsthilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2018

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