Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/807: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 18.05.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 18. Mai 2011


→  Bahr droht Krankenkassen mit Konsequenzen
→  Vorschriften zu Schmerzmittelvorräten und Cannabisverordnung gelockert
→  KBV-Vertreterversammlung fällt Beschluss zur Konvergenz bei der Vergütung
→  KBV startet Präventionsinitiative zum Thema Impfen
→  Internetseite der KBV erleichtert Weg zur eigenen Praxis
→  KV Thüringen und Landesausschuss fördern ältere Ärzte
→  KV Bayerns gibt Tipps zur Vereinbarkeit von Praxis und Familie
→  KV Nordrhein: Duisburg bietet spezialisierte ambulante Palliativversorgung
→  Bundesärztekammer und Deutsche Bischofskonferenz lehnen Tötung auf Verlangen ab
→  Hartmannbund initiiert Petition für eine Verkürzung des Krankenpflegepraktikums
→  Kandidaten erheben Anspruch auf das Präsidentenamt der Bundesärztekammer
→  Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind beschränkt verordnungsfähig
→  Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer wiedergewählt

Raute

___Aus Berlin___

Bahr droht Krankenkassen mit Konsequenzen

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verlangt von den gesetzlichen Krankenkassen, die Versicherten der insolventen City BKK aufzunehmen. Er erinnerte daran, dass laut Gesetzeslage kein Versicherter der City BKK von einer anderen gesetzlichen Kasse abgelehnt werden dürfe.

Wenn Krankenkassen sich weiterhin weigerten, Versicherte aufzunehmen, wolle er Konsequenzen ziehen, sagte Bahr. Welche das sein könnten, ließ er jedoch offen.

Hintergrund ist, dass die City BKK zum ersten Juli dieses Jahres wegen finanzieller Probleme schließen muss. Zuvor hatte sie einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat erhoben. Deshalb wechselten vor allem junge Mitglieder zu anderen Krankenkassen. Medienberichten zufolge lehnen nun Kassen vorwiegend ältere Versicherte der City BKK ab.

Auch Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisierte das Verhalten mancher Kassen.

Sie rechnet in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge. Die Beiträge könnten sich auf dann auf 50 bis 70 Euro erhöhen. "Über Jahre hinweg ist natürlich auch eine solche Größenordnung denkbar und auch von der Politik gewollt", sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Bahr wies diese Prognose zurück: "Auf absehbare Zeit ist ein solcher Anstieg nicht zu erwarten."

(Agenturmeldung, 17. Mai; Financial Times, 17. Mai; Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 17. Mai)


*


Vorschriften zu Schmerzmittelvorräten und Cannabisverordnung gelockert

Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) dürfen künftig Notfallvorräte an betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln anlegen. Mit der neuen Vorschrift können Patienten in Hospizen auch in Akutsituationen unverzüglich mit Schmerzmitteln behandelt werden.

Eine weitere Änderung der betäubungsrechtlichen Vorschriften betrifft die Verordnung von Cannabis: Mediziner dürfen künftig in Deutschland hergestellte cannabishaltige Fertigarzneimittel verschreiben, wenn diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuvor klinisch geprüft und zugelassen wurden. Der Handel und Besitz von Cannabis zu Rauschzwecken bleibt weiterhin rechtswidrig.

(Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 17. Mai)

Raute

___Aus KBV und KVen___

KBV-Vertreterversammlung fällt Beschluss zur Konvergenz bei der Vergütung

Die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung haben sich mehrheitlich für eine Konvergenz bei der Gesamtvergütung in Höhe von etwa 500 Millionen Euro entschieden. Der Beschluss soll die Umverteilung von Honorarzuwächsen regeln und damit Unterschiede in der ambulanten Versorgung in Deutschland weiter abbauen. Hans-Jochen Weidhaas, Vorsitzender der Vertreterversammlung, betonte: "Für keinen der Beteiligten war diese Entscheidung leicht. Umso mehr ist der gemeinsame Wille, die vertragsärztliche Versorgung im Lande überall zu sichern, anzuerkennen."

Das Thema war auf der Sitzung der Vertreterversammlung in Berlin ein Streitpunkt. 16 Vertreter verließen während der laufenden Diskussion den Sitzungssaal. Sie gehören den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern an. Diese KVen hatten sich Anfang Mai in der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) zusammengeschlossen. Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns, erklärte, dass die Opposition sich "ins Abseits gedrängt und übergangen" fühlte. Weidhaas appellierte an die Vertreter: "Auch bei kontroversen Themen und Diskussionen sollten wir eine Kultur des demokratischen Miteinanders pflegen".

(KBV-Pressemitteilung, 17. Mai, Gemeinsame Pressemitteilung der FALK, 17. Mai, Ärzte Zeitung online, 17. Mai)


*


KBV startet Präventionsinitiative zum Thema Impfen

Die Impfbereitschaft der Deutschen lässt nach. Deshalb hat die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine bundesweite Informationsoffensive zum Thema Impfen gestartet. Ziel ist es, die Akzeptanz von Schutzimpfungen in der Bevölkerung zu steigern und die Durchimpfungsraten zu erhöhen.

Mit Flyern, Plakaten, Videofilmen und Veranstaltungen wollen KBV und KVen in den nächsten Wochen verstärkt auf die Bedeutung des Impfens hinweisen. Für die Wartezimmer der Arztpraxen hat die KBV diverse Informationsmaterialien erstellt. Dazu gehört ein Flyer, der alle Krankheiten, die durch eine Impfung verhindert werden können, kurz erklärt und einen Impfkalender enthält. Die Angaben gibt es auch als Informationsblatt in mehreren Fremdsprachen. Alle Informationsmaterialien stehen im Internet zum Herunterladen bereit.

Zusätzlich zeigt KV-on [1], das Web-TV der KVen, mit einem Videofilm, warum eine Masernschutzimpfung so wichtig ist. Einige KVen organisieren zudem Informationstage.

(Pressemitteilung der KBV, 18. Mai)


*


Internetseite der KBV erleichtert Weg zur eigenen Praxis

Die KBV hat eine Internetseite rund um das Thema Niederlassung konzipiert. "Wir wollen Ärzten und Psychotherapeuten damit den Einstieg in die ambulante Versorgung erleichtern", betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, zum Start des neuen Internetangebots. Die Seite www.kbv.de/niederlassung erklärt, welche Voraussetzungen Ärzte und Psychotherapeuten erfüllen müssen, um eine Zulassung zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Eine Übersichtskarte mit direkten Verlinkungen zu den Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erleichtert Niederlassungswilligen die Suche nach einem geeigneten Praxissitz. Die Seite soll einen ersten Überblick zur Niederlassung bieten.

(Pressemitteilung der KBV, 13. Mai)


*


KV Thüringen und Landesausschuss fördern ältere Ärzte

In bestimmten Regionen Thüringens können Augenärzte ein Förderpaket der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen und des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bekommen. In den Kreisen Unstrut-Hainich und Gotha können Praxisübernahmen von Augenärzten mit einer Investitionskostenpauschale in Höhe von 60.000 Euro sowie die Gründung einer augenärztlichen Zweigpraxis mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro unterstützt werden. Ärzte in diesen Regionen, die über ihr 65. Lebensjahr hinaus tätig sind, erhalten zudem eine Pauschale in Höhe von 1.500 Euro pro Quartal. Mediziner müssen die Förderung nicht zurückzahlen. Einzige Pflicht ist, eine bestimmte Anzahl von Patienten zu behandeln.

Mit den Maßnahmen möchten KV und Landesausschuss der Unterversorgung im Fachgebiet Augenheilkunde entgegenwirken.

(Pressemitteilung der KV Thüringen, 15. Mai)


*


KV Bayerns gibt Tipps zur Vereinbarkeit von Praxis und Familie

Mit einem Informationspaket möchte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns Ärztinnen und Ärzten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beraten. Zu diesem gehört die aktualisierte Broschüre mit dem Titel "Ärztinnen in der vertragsärztlichen Versorgung". Der Internetauftritt der KV wurde zudem um die Rubrik Praxis/Praxisführung/Praxis und Familie erweitert. Interessierte finden dort unter anderem einen Überblick über Entlastungsmöglichkeiten für junge Mütter wie etwa die Befreiung vom Bereitschaftsdienst, Kontaktadressen von Ansprechpartnern in der KV Bayerns und Informationen über staatliche Leistungen. Auch die neu aufgelegte Broschüre kann dort heruntergeladen werden. "Wir hoffen, mit der umfangreichen Sammlung an Informationen rund um das Thema Praxis und Familie künftig noch mehr jungen Ärztinnen und Ärzten Mut zu machen, sich mit den Möglichkeiten einer Niederlassung intensiv auseinanderzusetzen", sagte Dr. Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV.

Auch die KBV hat eine neue Website http://praxis-und-familie.kbv.de/ zu dem Thema erarbeitet.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 16. Mai)


*


KV Nordrhein: Duisburg bietet spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Im Einzugsbereich der Stadt Duisburg garantiert jetzt ein Palliative-Care-Team die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Einen entsprechenden Vertrag dazu haben die gesetzlichen Krankenkassen unter Federführung der AOK Rheinland/Hamburg mit der "Palliativ Care Duisburg eG" geschlossen. Ziel ist es, schwerstkranken Patienten eine umfassende häusliche Versorgung anzubieten. Das Team der "Palliativ Care Duisburg eG" deckt eine Einwohnerzahl in Duisburg und Umgebung von rund 600.000 Menschen ab. Beteiligt sind neben der AOK Rheinland/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auch die Ersatzkassen im Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), 98 Betriebskrankenkassen der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW, die Vereinigte IKK sowie die Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW. Gesichert wird die Versorgung durch sechs niedergelassene qualifizierte Palliativ-Ärzte und qualifizierte Palliativ-Pflegefachkräfte aus den regionalen Pflegediensten.

(Pressemitteilung der KV Nordrhein, 13. Mai)

Raute

___Aus den Verbänden___

Bundesärztekammer und Deutsche Bischofskonferenz lehnen Tötung auf Verlangen ab

Unheilbar Kranke und sterbende Menschen auf Wunsch zu töten, widerspreche dem christlichen und ärztlichen Verständnis vom Menschen. Deshalb sei eine Tötung auf Verlangen abzulehnen. Diese gemeinsame Haltung haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof (Dr.) Robert Zollitsch, und der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, sowie BÄK-Hauptgeschäftsführer Prof. Christoph Fuchs in einem Gespräch über die Begleitung unheilbar Kranker und Sterbender bekräftigt. Des Weiteren waren sie sich darüber einig, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürften. Vielmehr sei es wichtig, Schwerstkranke zu begleiten und ihnen durch einen weiteren Ausbau der Palliativmedizin das Leiden zu erleichtern.

(Pressemitteilung der BÄK, 11. Mai)


*


Hartmannbund initiiert Petition für eine Verkürzung des Krankenpflegepraktikums

Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag will der Hartmannbund erreichen, dass das für ein Medizinstudium obligatorische Krankenpflegepraktikum von drei auf zwei Monate verkürzt wird. Aus seiner Sicht genügt ein zweimonatiges Praktikum, um ein grundlegendes Verständnis der Arbeit von Pflegekräften und des Stationsablaufes in einer Klinik zu erwerben. Allerdings sollten die Ausbildungsinhalte eines Krankenpflegepraktikums für alle Einrichtungen einheitlich gestaltet werden und das Kennenlernen und gegenseitige Wertschätzen der einzelnen Berufsfelder stärker als bisher im Fokus stehen, fordert der Vorsitzende des Ausschusses Medizinstudierende im Hartmannbund, Kristian Otte. Er verweist auf eine Checkliste, in der sein Verband Vorschläge für eine Strukturierung des Praktikums macht. "Wir brauchen so viel Unterstützung wie möglich, damit unser Vorhaben von der Politik ernst genommen wird", ruft er Medizinstudenten und Ärzte zur Beteiligung an der Petition auf. Diese endet am 23. Juni und ist auf der Website des Bundestages zu finden.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 12. Mai)


*


Kandidaten erheben Anspruch auf das Präsidentenamt der Bundesärztekammer

Die Zahl der Kandidaten, die bei der Wahl des neuen Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) antreten wollen, steigt. Auch der stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes und stellvertretender Präsident der Ärztekammer in Westfalen-Lippe, Dr. Klaus Reinhardt, hat seine Kandidatur angekündigt. Diese sieht er als "Signal einer sektor- und tätigkeitsfeldübergreifenden Interessenvertretung der gesamten Ärzteschaft." Aus den Reihen des NAV-Virchow-Bundes hatten zuvor der Hausarzt Dr. Maximilian Kaplan aus Hessen und die Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Dr. Ellen Lundershausen aus Thüringen ihre Kandidatur angekündigt. Als Favoriten gelten Dr. Frank Ulrich Montgomery, derzeitiger Vizepräsident der BÄK und Präsident der Ärztekammer Hamburg, sowie der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz.

Die Wahl findet am 2. Juni auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel statt. Nach zwölf Jahren an der Spitze der BÄK will Prof. Jörg-Dietrich Hoppe nicht noch einmal antreten.

(Pressemitteilung des Hartmannbundes, 17. Mai; Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bundes, 10. Mai; Der Tagesspiegel, 17. Mai)


*


Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind beschränkt verordnungsfähig

Ärzte dürfen rezeptfreie homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen, wenn die in der Arzneimittel-Richtlinie angegebenen Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen zutreffen. Das hat der sechste Senat des Bundessozialgerichts entschieden und damit die Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bestätigt. Auslöser des Rechtsstreites war eine Klage des GBA gegen eine Beanstandung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Jahr 2004 bezüglich der Konkretisierung der OTC-Übersicht ("over-the-counter"). In dieser legt der GBA fest, welche apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ausnahmsweise verordnungsfähig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass diese bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Alle anderen nicht verschreibungspflichtigen Medikamente dürfen seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden.

(Pressemitteilung des GBA, 16. Mai)


*


Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer wiedergewählt

Der 18. Deutsche Psychotherapeutentag hat den bisherigen Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt. Alter und neuer Präsident ist Prof. Dr. Rainer Richter. Vizepräsidenten bleiben Monika Konitzer und Dr. Dietrich Munz. Beisitzer sind auch weiterhin Andrea Mrazek und Peter Lehndorfer. "Unser Ziel ist eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen. Mit einer Reform der Bedarfsplanung haben wir die Chance, monatelange Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu verkürzen", sagte der BPtK-Präsident nach der Wahl. Er kündigte an, sich für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung einzusetzen. "Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam mit der Bundes- und Landespolitik Wege finden werden, das heute erreichte hohe Qualifikationsniveau weiter zu sichern und für angehende Psychotherapeuten angemessene Ausbildungsbedingungen zu schaffen", so Richter.

(Pressemitteilung der BPtK, 14. Mai)



[1] http://www.kv-on.de/html/518.php


*


Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 18. Mai 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2011