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VORSORGE/458: Beim Hautkrebs-Screening nicht irreführen lassen (BMG)


Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung - Montag, 17. August 2009

Beim Hautkrebs-Screening nicht irreführen lassen


Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, erklärt: "Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren können alle zwei Jahre ihre Haut untersuchen lassen. Die Kosten dieser Krebsfrüherkennungsmaßnahme trägt die Krankenkasse. Es fällt auch keine Praxisgebühr an.

Diese Tatsache wird vielfach untergraben, denn häufig wird den Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis erklärt, das Hautkrebs-Screening sei ausschließlich mit einem sogenannten Auflichtmikroskop durchführbar. Die Verwendung dieses Hilfsmittels bezahle die Kasse aber nicht. Auf diese Art und Weise werden den Patienten zwischen 10 bis 15 Euro pro Untersuchung aus der Tasche gezogen.

Einige Kassenärztliche Vereinigungen ziehen sich galant aus ihrer Verantwortung, indem sie den Patienten mitteilen, die Zuhilfenahme einer Lupe oder eines Mikroskops wäre eine Sonderleistung, die vom Patienten selbst zu übernehmen sei. Diese Information ist zwar nicht falsch - richtig ist aber: Das Hautkrebs-Screening ist ohne die Verwendung eines Auflichtmikroskops durchführbar. Für diese Untersuchung benötigt der Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge. Daher empfehle ich allen Betroffenen Kontakt zu ihrer Krankenkasse oder auch zu mir aufzunehmen".


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Quelle:
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 17.08.2009
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT, 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-34 20, Fax: 030/18 441-34 22
E-Mail: info@patientenbeauftragte.de
Internet: www.patientenbeauftragte.de und www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2009