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UMWELT/606: Umweltbundesamt bestätigt - Bisphenol A kann krank machen (WECF)


WECF Deuschland - Mittwoch, 9. Juni 2010

Umweltbundesamt bestätigt: Bisphenol A kann krank machen

Gesundheitsgefährdende Substanz in Kassenzetteln, Babyflaschen und Spielzeug - WECF fordert Verbot


WECF - Women in Europe for a Common Future begrüßt den heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Hintergrundbericht zu Bisphenol A (BPA) und die darin enthaltenen Warnungen des UBA vor der hormonartig wirkenden Chemikalie. BPA ist hauptsächlich in Plastikprodukten aus Polycarbonat wie Spielzeug, Konservendosen, Trinkflaschen und Kassenzetteln aus Thermopapier enthalten und kann die menschliche Gesundheit, wie das UBA im Bericht bestätigt, gefährden. WECF setzt sich schon seit langem gerade im Bereich der Kinder- und Frauengesundheit immer wieder für ein Verbot von BPA ein.

"Wie auch das UBA nun öffentlich warnt, kann Bisphenol A das Hormonsystem schon in geringsten Dosen beeinträchtigen und Krankheiten wie Krebs, Fruchtbarkeits- oder Entwicklungsstörungen auslösen. Babys, Frauen und Schwangere sind dabei besonders sensibel", so Alexandra Caterbow, Chemikalienexpertin von WECF.

Gesundheitliche Schäden sind im Tierversuch bereits bei Belastungen weit unterhalb des in der Europäischen Union geltenden Grenzwertes aufgetreten. In Tests hatten Mäuse, die als Föten im Mutterleib mit Bisphenol A belastet wurden, häufiger Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. Dies betätigt auch der UBA Bericht.

"Die bisherigen Regelungen zu Bisphenol A durch die EU bieten absolut keinen ausreichenden Schutz für unsere Gesundheit", ergänzt Caterbow. "BPA sollte deshalb generell, zumindest aber in allen Produkten, mit welchen Babys, Kinder und Schwangere in Berührung kommen, verboten sein. Frankreich, Dänemark und Kanada haben hier bereits erste Verbote erlassen. Der Hintergrundbericht des UBA bietet jetzt eine große Chance, endlich gesetzliche Maßnahmen in Deutschland folgen zu lassen. Problematisch ist, dass Verbraucher(innen) BPA im Moment nicht aktiv vermeiden können, da es nicht deklarationspflichtig. Es ist aber in vielen Alltagsprodukten enthalten, wo es nichts zu suchen hat: zum Beispiel in Spielzeug, Konservendosen, Trinkflaschen und Kassenzetteln. Gegen diese versteckten Vorkommen hilft nur ein Verbot. Auch Grenzwerte sind kein Ersatz für ein generelles Verbot, denn es gibt keinen Grenzwert, in dem BPA sicher ist."


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Quelle:
WECF Deuschland
Women in Europe for a Common Future
Sankt-Jakobs-Platz 10, 80339 München
Johanna Hausmann und Alexandra Caterbow
Telefon: 089 2323938-19, -18
E-Mail: Johanna.Hausmann@wecf.eu
Internet: www.wecf.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2010