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RAUCHEN/446: Report "Nichtraucherschutz wirkt" - eine Bestandsaufnahme der Erfahrungen (idw)


Deutsches Krebsforschungszentrum - 22.06.2010

Rauchverbot als Chance

Neuer Report "Nichtraucherschutz wirkt - eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen"


Rauchverbote sind eine Chance, keine Einschränkung - so sehen das auch viele Raucher, wie der neue Report des Deutschen Krebsforschungszentrums "Nichtraucherschutz wirkt - eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen" zeigt. Die in den letzten Jahren in Deutschland eingeführten Nichtraucherschutzgesetze haben die Luftqualität in öffentlichen Einrichtungen und vor allem in der Gastronomie deutlich verbessert. Daher finden die Gesetze in der Bevölkerung eine breite Zustimmung.

In ehemals verqualmten Kneipen ist die Luft nun dank der Nichtraucherschutzgesetze sauber: Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums haben ergeben, dass von 2005, als in der deutschen Gastronomie noch uneingeschränkt geraucht werden durfte, bis 2009, seitdem bundesweit Rauchverbote bestehen, die Belastung mit Tabakrauchpartikeln, die tief in die Lunge eindringen können, um rund 80 Prozent gesunken ist.

Dies gilt allerdings nur, wenn das Rauchen vollständig untersagt ist. Bestehen Raucherräume, dringt der Qualm in den Nichtraucherraum vor, sodass dieser viermal so stark belastet ist wie ein Gastronomiebetrieb ohne Raucherraum. Ganz besonders stark verqualmt sind auch heute noch Raucherräume, Raucherkneipen und Raucherclubs. "Die Mitarbeiter solcher Betriebe sind immer noch einer vermeidbaren hohen Gesundheitsgefahr ausgesetzt, denn Tabakrauch enthält eine Vielzahl giftiger, krebserzeugender und erbgutverändernder Substanzen", sagt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums im Deutschen Krebsforschungszentrum. "Müssen Schwangere in Raucherräumen arbeiten, schadet der Qualm nicht nur der werdenden Mutter, sondern auch dem Ungeborenen - und das schon von Beginn einer Schwangerschaft an."

Die Einführung einer vollständig rauchfreien Gastronomie führt zu einer Verringerung der Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Beschäftigten der Gastronomie, die durch Passivrauchen ausgelöst werden, wie zahlreiche internationale Studien belegen. So zeigen sich insbesondere bei nichtrauchenden Mitarbeitern signifikante Verbesserungen von Atemwegsbeschwerden sowie eine Verbesserung der Lungenfunktion.

Gastronomiemitarbeiter werden durch die Ausnahmeregelungen für kleine Kneipen und die Möglichkeit für größere Gastronomiebetriebe, Raucherräume einzurichten, zu Beschäftigten zweiter Klasse. Denn in allen anderen Betrieben ist das Rauchen schon lange vollständig verboten und deren Mitarbeiter sind uneingeschränkt vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs geschützt. Auch die Gesundheit der Gäste leidet in einer nur eingeschränkt rauchfreien Gastronomie. "Nichtraucherschutz ist Verbraucherschutz, der von der Bevölkerung gewünscht wird", sagt Dr. Stefan Etgeton, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Ernährung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "In Deutschland sprechen sich über 70 Prozent der Bevölkerung für Rauchverbote in Gaststätten aus."

Der Report zeigt, dass auch die Raucher mit den Rauchverboten positive Erfahrungen machen, so dass zwei Drittel der Gelegenheitsraucher und sogar 41 Prozent der regelmäßigen Raucher sich für rauchfreie Gaststätten aussprechen.

Rauchern helfen die Rauchverbote zudem dabei, den Zigarettenkonsum zu reduzieren oder ganz mit dem Rauchen aufzuhören. Und seit in der Öffentlichkeit weniger geraucht werden darf, lassen auch immer weniger Raucher das Rauchen in den eigenen vier Wänden zu: Vor Einführung der Nichtraucherschutzgesetze im Jahr 2007 hatten 30 Prozent der Raucher ein vollständig rauchfreies Zuhause, im Jahr 2009 waren es bereits 41 Prozent. Bedeutendster Einflussfaktor auf das Rauchen zu Hause ist die Anwesenheit von kleinen Kindern. Im Jahr 2009 hatten beispielsweise 69 Prozent der Raucher mit einem Kind unter 5 Jahren zu Hause ein vollständiges Rauchverbot, vor Einführung der Nichtraucherschutzgesetze waren es nur 54 Prozent.

Doch die Nichtraucherschutzgesetze könnten eine noch viel weiter reichende Wirkung haben und eine noch größere Zustimmung erfahren. Denn Ausnahmeregelungen wie das Zulassen von Raucherräumen oder Raucherkneipen verhindern einen vollständigen Nichtraucherschutz und die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer führen zu Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen in der Branche. Die internationalen und die deutschen Erfahrungen zeigen, dass entgegen Prognosen von Branchen- und Wirtschaftsverbänden selbst infolge von umfassenden Rauchverboten weder drastische Umsatzeinbußen noch massive Arbeitsplatzverluste zu erwarten sind.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum empfiehlt daher dringend auch für die Gastronomie eine Bundesgesetzgebung ohne Ausnahmeregelungen, die einen hundertprozentigen Nichtraucherschutz gewährleistet. Die Politik muss handeln.


Der Report kann im Internet unter
www.tabakkontrolle.de
abgerufen werden.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ)
ist die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland und Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren. Über 2.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 850 Wissenschaftler, erforschen die Mechanismen der Krebsentstehung und arbeiten an der Erfassung von Krebsrisikofaktoren. Sie liefern die Grundlagen für die Entwicklung neuer Ansätze in der Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen. Daneben klären die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Krebsinformationsdienstes (KID) Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger über die Volkskrankheit Krebs auf. Das Zentrum wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution386


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsches Krebsforschungszentrum, Dr. Stefanie Seltmann, 22.06.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2010