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GESUNDHEIT/692: Wer wenig Einkommen hat, muß nicht auf Zahnersatz verzichten (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Dienstag, 24. März 2009

Mehr Geld für Zahnersatz

UPD-Beratungsfall des Monats März zum Thema Härtefallregelung


Wer wenig Einkommen hat, muss nicht auf Zahnersatz verzichten.
Die UPD rät: Informieren Sie sich über die Härtefallregelung!

Landshut, 24. März 2009 - Oft nutzen Geringverdiener nicht die Leistungen, die ihre Gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Dies ergeben zahlreiche Anfragen, welche die UPD in den vergangenen Wochen bearbeitet hat. Hier ein Beispielsfall aus Landshut:

Herr M. benötigt Zahnersatz, zwei Kronen müssen ihm eingesetzt werden. Er befürchtet aber, dass er sich keinen Zahnersatz leisten kann. Herr M. sucht die UPD-Beratungsstelle Landshut auf und fragt, ob seine Krankenkasse nicht die gesamten Kosten für den Zahnersatz übernehmen muss. In der Beratung erfährt Herr M. Folgendes:

Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, hat Anspruch auf einen doppelten Festzuschuss zur so genannten Regelversorgung - und zwar dann, wenn seine monatlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Für das Jahr 2009 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: 1008 Euro
- mit einem Angehörigen: 1386 Euro
- jeder weitere Angehörige zusätzlich: 252 Euro.

Der Krankenkasse müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die finanzielle Lage belegen, etwa Einkommensnachweise, Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheide.

Wichtig:
Wer von den Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist, fällt nicht zwangsläufig unter die Härtefallregelung. Es ist stets ein gesonderter Antrag bei der Krankenkasse erforderlich!

Oft sind jedoch die tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes höher als der doppelte Festzuschuss. Auch diese höheren Kosten werden - im Rahmen der Regelversorgung - von der Krankenkasse übernommen.

Tipp:
Es gilt eine gleitende Härtefallregelung. Dies bedeutet, dass man auch dann einen zusätzlichen Zuschuss erhalten kann, wenn man etwas mehr verdient als die angegebenen Grenzwerte. Für Versicherte mit geringem Einkommen lohnt es sich also auf jeden Fall, einen Härtefallantrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen!


Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD - Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 24. März 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2009