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ETHIK/833: Debatte - Her mit den Organen! (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 94 - 2. Quartal 2010
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Her mit den Organen!

Von Stefan Rehder


Johann Wolfgang von Goethe wollte den Menschen noch »edel«, »hilfreich« und »gut«. Heute sind nicht wenige der Ansicht, der Mensch müsse bloß »nützlich« sein, um auch »gut« zu sein. Zwei Bioethiker fordern jetzt, auch Schwerkranke sollten sich nützlich machen: als Organspender!


Bis vor kurzem war der rumänisch-australische Bioethiker Julian Savulescu in Deutschland allenfalls intimen Kennern der unüberschaubaren Szene ein Begriff. Grund: an Philosophen, die sich wie Savulescu für eine Embryonen verbrauchende Forschung stark machen, herrscht längst kein Mangel mehr. Da fällt es vermutlich nicht einmal sonderlich ins Gewicht, dass Savulescu als besonders radikaler Vertreter seines Lagers gelten muss. Einer, der die Tötung menschlicher Embryonen zu therapeutischen Zwecken nicht bloß für »erlaubt«, sondern sogar für »geboten« hält. Und dies wiederum selbst dann, wenn unzweifelhaft feststünde, dass es sich bei Embryonen um Personen handelt. Während immerhin die Mehrzahl derer, die den Embryo - sei es im Mutterleib, sei es im Reagenzglas - für vogelfrei erklären, zugleich bestreiten, dass er Person ist, spielt der moralische Status des Embryos für den Gründer und Direktor des »Uehrio Zentrum für Praktische Ethik« an der Universität Oxford überhaupt keine Rolle. Für hartgesottene Utilitaristen wie Savulescu gibt es weder einen Status, der absoluten Respekt verdient, noch Handlungen, die prinzipiell unerlaubt wären. Was zählt, ist einzig und allein der Zweck. Und der heiligt dort, wo er nützt, jedes Mittel, einschließlich des Tötens.

Trotz oder - falls man derart optimistisch sein darf - vielleicht auch wegen seines derart radikalen Ansatzes haben die Thesen Savulescus in Deutschland bislang keine neue bioethische Debatte entfacht. Sieht man einmal von dem Buch ab, das der in Jena lehrende Philosoph Nikolaus Knoepffler unter dem Titel »Der Neue Mensch?« 2009 gemeinsam mit Savulescu im Karl Alber Verlag herausgegeben hat und in dem es um das so genannte »Enhancement« geht, also die Verbesserung des Menschen mit Mitteln der Gentechnik, scheint sich hierzulande bislang kaum jemand ernsthaft für den Oxford-Professor zu interessieren.

Das dürfte sich nun jedoch schlagartig ändern. Denn in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift »Bioethics« unternimmt Savulescu zusammen mit seinem Mitarbeiter Dominic Wilkinson einen Vorstoß, der beide mit einem Schlag weltweit bekannt machen dürfte. Fordern die beiden Autoren in ihrem Aufsatz denn nicht weniger, als dass Krankenhausärzte künftig Wachkoma-Patienten, Sterbende und irreversibel Bewusstlose töten sollten, um so die Anzahl und die Qualität transplantierbarer Organe zu steigern. Dabei ist es allerdings keineswegs nur der kalkulierte Tabubruch, der dazu führen wird, dass sich die Aufmerksamkeit von Medien, Wissenschaft und Politik in Kürze Savulescu und Wilkinson zuwenden wird, sondern ein davon unabhängiges Problem. Denn in praktisch allen Ländern der Erde übersteigt die Zahl derjenigen, die zum Weiterleben auf ein fremdes Organ angewiesen sind, bei weitem die Zahl derjenigen, die sich bereit erklärt haben, ihre Organe zu spenden. In Deutschland etwa standen laut Angaben der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) im Jahr 2008 rund 12.000 Menschen, die ein fremdes Organ benötigten, rund 1.200 Menschen gegenüber, die einer so genannten »postmortalen« Organentnahme zugestimmt hatten. Glaubt man Savulescu und Wilkinson, dann sterben in Großbritannien derzeit jedes Jahr rund 450 Patienten, weil für sie kein passendes Organ gefunden werden könne, in den Vereinigten Staaten von Amerika sollen es im Jahr 2007 sogar 18 pro Tag gewesen sein. Damit nicht genug: Künftig wird der Mangel an Spenderorganen zumindest partiell weiter zunehmen. Grund: Der medizintechnische Fortschritt und verbesserte Lebensbedingungen sorgen in den Industrienationen dafür, dass die durchschnittliche Lebenserwartung derzeit jedes Jahr um etwa drei Monate anwächst. Weil mit dieser im Prinzip erfreulichen Entwicklung aber zugleich die Zahl derjenigen Menschen ansteigen wird, bei denen einzelne Organe ihren Dienst versagen, wird in Zukunft auch die Zahl derer steigen, die zum Weiterleben auf ein fremdes Organ angewiesen sind.

Zahlreiche Regierungen haben dieses Problem bereits erkannt und eine Überprüfung der bei ihnen geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Organtransplantation angeordnet. Neben Großbritannien, Australien und Neuseeland gilt das auch für Deutschland. So haben sich CDU, CSU und FDP in ihrem am 26. Oktober 2009 geschlossenen Koalitionsvertrag darauf verständigt, »eine kritische Bestandsaufnahme der Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland« vorzunehmen, mit dem erklärten Ziel, »die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen«. Auch das Parlament ist mit dem Thema längst befasst. Bereits im Juni 2009 leitete das Bundesministerium für Gesundheit, das damals noch von der SPD-Politikerin Ulla Schmidt geleitet wurde, dem zuständigen Bundestagsausschuss einen 777 Seiten umfassenden »Bericht zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes« (BT-Drucksache 16/13740) zu. Obwohl das Ministerium in diesem Bericht keinen »gesetzlichen Handlungsbedarf« erblickt und insofern von einer Novellierung des 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetzes abrät, können entsprechende parlamentarische Initiativen nicht ausgeschlossen werden. Mehr noch: Wie die Liberalisierung des Embryonenschutzes auf dem Feld der embryonalen Stammzellforschung und die rechtliche Neufassung von Patientenverfügungen deutlich gezeigt haben, muss ihr Zustandekommen vielmehr als sehr wahrscheinlich gelten. Und da sich zudem die von einigen Forschern verfolgten Strategien wie die Xenotransplantation, also die Übertragung von tierischen Organen auf den Menschen, oder die Züchtung von Organen im Labor mit Hilfe von Stammzellen technologisch betrachtet noch in den Kinderschuhen befinden, dürfte sich der von Savulescu und Wilkinson zeitlich bestens platzierte Vorstoß denn auch wie ein Lauffeuer verbreiten. Dies umso mehr, als beide Autoren sich einer glasklaren Sprache bedienen und nicht lange um den heißen Brei herumreden. Das macht schon der Titel des Aufsatzes deutlich, der, ohne Umstände zu machen, fragt, ob die so genannte »Organ Donation Euthanasia«, also die Euthanasie potenzieller Organspender, erlaubt werden sollte.

Dabei wird, wie von Utilitaristen auch nicht anders zu erwarten, vor allem mit dem Nutzen argumentiert, den die Einführung dieses eklatanten Tabubruchs mit sich brächte. Und der ist Savulescu und Wilkinson zufolge gleich ein mehrfacher. So würde das Leiden derer gemindert, die entweder ohnehin dem Tod geweiht wären, oder, im Falle von Wachkoma-Patienten und anencephalen Neugeborenen, denen Teile des Gehirns fehlen, vor sich hinvegetierten. Auch die Kosten, welche die extrem teure Intensivmedizin verschlinge, ließen sich spürbar verringern, wenn Ärzte sich häufiger und schneller für einen Behandlungsabbruch entschieden. Statt diese Patienten einfach sterben zu lassen und ihre Organe mit ihnen »zu begraben« oder »zu verbrennen«, sollte Ärzten die Euthanasie dieser Patienten zum Zwecke der Organentnahme erlaubt werden. Denn schließlich könnte eine »Organ Donation Euthanasia« die Zahl der verfügbaren Organe maximieren helfen, welche zahlreiche Menschen vor dem ansonsten sicheren Tod bewahren könnte. Allein in Großbritannien könnten, rechnen Savulescu und Wilkinson vor, damit pro Jahr rund 2.200 zusätzliche Organe gewonnen werden.

Dass damit nach den vorgeburtlichen Kindstötungen und dem Töten von Embryonen im Reagenzglas das überkommene ärztliche Ethos ein weiteres Mal auf den Kopf gestellt würde, das es Ärzten immer schon verbot, Menschen zu töten, dessen sind sich die beiden Autoren, wie sie in ihrem Aufsatz zeigen, durchaus bewusst. Kopfschmerzen macht ihnen das allerdings keine. In ihrem schon wahnhaft zu nennenden Nützlichkeitsdenken ist für Ärzte, die sich selbst als sittliche Subjekte begreifen, ohnehin kein Platz. Deshalb halten sie auch den Arbeitsauftrag an Ärzte, potenzielle Organspender vom Leben zum Tode zu befördern, dann für gerechtfertigt, wenn damit »auch nur ein einziges Leben gerettet werden könnte«. Unterlassen dürfe der Arzt ein solches Unterfangen nur, wenn die Betroffenen oder deren Angehörige dieser Praxis rechtzeitig widersprochen hätten.

Dass ein solches Konzept - würde es von der Politik für akzeptabel befunden - die Bereitschaft von Menschen steigern würde, Organe zu spenden, darf bezweifelt werden. Dass dies reicht, um das unmoralische Angebot zurückzuweisen, aber leider auch. Wie die Geschichte der Biopolitik zeigt, erweisen sich nämlich die Parlamente in bioethischen Fragen nicht nur den genuin ethischen, sondern auch den bloßen Klugheitsargumenten gegenüber erstaunlich resistent.


IM PORTRAIT

Stefan Rehder, M.A.
Geb. 1967, ist Journalist, Buchautor und Leiter der Rehder Medienagentur in Aachen. Er studierte Geschichte, Germanistik und Philosophie in Köln und München, schreibt für Tageszeitungen und Magazine (u. a. als Korrespondent für die überregionale katholische Tageszeitung »Die Tagespost«), ist Redaktionsleiter von »LebensForum« und hat mehrere Bücher verfasst (zuletzt: »Die Todesengel. Euthanasie auf dem Vormarsch«, Sankt Ulrich Verlag, Augsburg 2009). Stefan Rehder ist verheiratet und Vater von drei Kindern.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
- Julian Savulescu


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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 94, 2. Quartal 2010, S. 21 - 22
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
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Bundesvorsitzende Dr. med. Claudia Kaminsky (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2010