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MELDUNG/885: Impfsurveillance der Kassenärztlichen Vereinigungen - unverzichtbare Datenquelle für Impfquoten (idw)


Robert Koch-Institut - 11.01.2016

KV-Impfsurveillance - unverzichtbare Datenquelle für Impfquoten


Unter den 15 Jahre alten Mädchen sind 29 % gegen humane Papillomviren geimpft. Die Influenza-Impfquote bei Personen über 60 Jahren stagniert seit der Saison 2012/ 2013 und lag 2014/2015 bei 36,7 %. Im Alter von 24 Monaten sind 71 Prozent der Kinder in Deutschland zweimal gegen Masern geimpft. Das sind einige der Ergebnisse der KV-Impfsurveillance, bei der das Robert Koch-Institut Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen auswertet.

Beginnend mit dem aktuellen Epidemiologischen Bulletin 1/2016 sollen dort zukünftig jährlich Auswertungen veröffentlicht werden. "In Deutschland existiert kein Impfregister. Daher ist die KV-Impfsurveillance unverzichtbar, um Impfquoten für verschiedene Altersgruppen bis auf Kreisebene kontinuierlich analysieren und Handlungsbedarf feststellen zu können", betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts.

Das Robert Koch-Institut wertet anonymisierte Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen aus, die etwa 90 % der Bevölkerung erfassen. Die Abrechnungsdaten ergänzen insbesondere die Impfquoten, die bei Schulanfängern erhoben werden. Schuleingangsuntersuchungen sind die einzige gesetzlich festgelegte, dauerhafte, systematische Quelle von bundesweiten Impfquoten. Bei Schulanfängern sind die Masern-Impfquoten vergleichsweise gut, wenn auch nicht optimal und liegen bei 96,7 % für die erste und 92,6 % für die zweite Masernimpfung (im Jahr 2013).

Mit Schuleingangsuntersuchungen liegen die Daten zur Inanspruchnahme der im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen erst viele Jahre später vor. Da das Impfalter in den Schuleingangsuntersuchungen nicht erhoben wird, fehlen auch die Informationen zur zeitgerechten Gabe der Impfungen. Die KV-Impfsurveillance zeigt, dass viele Kleinkinder zu spät geimpft werden. Im Alter von 15 Monaten sind erst 86,6 % der Kinder gemäß STIKO-Empfehlung einmal gegen Masern geimpft, im Alter von 24 Monaten haben 71 % die zweite Impfung erhalten (Geburtsjahrgang 2012). Inzwischen ist eine ärztliche Impfberatung Voraussetzung für die Aufnahme in Kitas. "Die KV-Impfsurveillance war hier eine wichtige wissenschaftliche Datenbasis für die Gesundheitspolitik und ist gleichzeitig das Instrument, um die Entwicklung der Impfquoten zeitnah verfolgen zu können", unterstreicht Wieler.

Bei den Masern-Impfquoten sind die regionalen Unterschiede erheblich. Sie reichen bei der ersten Masern-Impfung für 15 Monate alte Kinder von 59,1 % (Rhön-Grabfeld, Bayern) bis 96,5 % (Zweibrücken, Rheinland-Pfalz), bei der zweiten Masern-Impfung für 24 Monate alte Kinder von 39,4 % (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg) bis 86,8 % (Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen).

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin haben die RKI-Wissenschaftler im "Versorgungsatlas" eine umfassende Auswertung von HPV-Impfquoten veröffentlicht. Der Versorgungsatlas wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung herausgegeben. Damit liegen zum ersten Mal für die gesamte Zielgruppe der HPV-Impfung Angaben zu Impfquoten vor. Die Daten haben zum Beispiel 2014 die Entscheidung der Ständigen Impfkommission unterstützt, bei der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) das empfohlene Impfalter auf 9-14 Jahre zu senken.


Weitere Informationen:

Epidemiologisches Bulletin 1/2016:
www.rki.de/epidbull

HPV-Impfquoten im Regionalvergleich:
www.versorgungsatlas.de

Herausgeber:
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
D-13353 Berlin
www.rki.de
E-Mail: presse@rki.de

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution174

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Robert Koch-Institut, Susanne Glasmacher, 11.01.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2016

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