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HYGIENE/127: "Hygienemaßnahmen zur Infektionsvermeidung konsequent umsetzen und besser vergüten" (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 3. Mai 2018

"Hygienemaßnahmen zur Infektionsvermeidung konsequent umsetzen und besser vergüten"

BVMed zum Welt-Händehygienetag


Berlin | Um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sollten nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, Hygienemaßnahmen extrabudgetär vergütet werden. Die Vermeidung von Krankenhausinfektionen beginnt dabei mit einer konsequenten Händedesinfektion, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt zum Welt-Händehygienetag am 5. Mai 2018. Wie die Händedesinfektion korrekt durchgeführt werden sollte, zeigt der BVMed auf einer Infografik unter
www.krankenhausinfektionen.info/haendedesinfektion
(http://www.krankenhausinfektionen.info/haendedesinfektion).

Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen ist das effektivste Mittel zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Das beginnt mit der Prävention durch eine konsequente Händedesinfektion sowie Maßnahmen bei Krankenbehandlung, Operation und postoperativer Versorgung. "Das derzeitige Vergütungssystem setzt jedoch Anreize, Hygieneaufwendungen zu minimieren", bemängelt der BVMed. Um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sollten deshalb Hygienemaßnahmen analog zu den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch Institut (RKI) extrabudgetär vergütet werden.

Informationen zu den Ursachen von Krankenhausinfektionen und Schulungsmaterial zu präventiven Maßnahmen stellt der BVMed auf dem Themenportal unter
www.krankenhausinfektionen.info
(http://www.krankenhausinfektionen.info) zur Verfügung.


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BVMed-Pressemeldung 31/18
https://www.bvmed.de/hygienemassnahmen-zur-infektionsvermeidung-konsequent-umsetzen-und-besser-vergueten

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 31/18 vom 3. Mai 2018
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2018

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