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GESUNDHEIT/1269: Im Recht sein schützt nicht vorm Gipsbein - Tipps für den Radverkehr (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - 29. April 2016

Im Recht sein schützt nicht vorm Gipsbein: Tipps für den Radverkehr


Hamburg - Für kleine und mittlere Strecken ist es gerade im Sommerhalbjahr das ideale Verkehrsmittel: das Fahrrad. Der Weg zur Arbeit etwa wird damit zum gesunden und erfrischenden Einstieg in den Tag. Allerdings nur, wenn man heil ans Ziel kommt. Das ist leider nicht selbstverständlich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Tipps, damit die Freude am Radeln möglichst nicht durch Unfälle getrübt wird.

Allein der BGW wurden im vergangenen Jahr hochgerechnet rund 5.700 Fahrradunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeldet, die eine Krankschreibung von mehr als drei Tagen nach sich zogen. Gerade dieses Verkehrsmittel ohne Knautschzone erfordert besondere Vorsicht - von allen, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Radfahrerinnen und Radfahrer werden leicht übersehen. Da vergisst jemand beim Rechtsabbiegen mit dem Auto den Schulterblick. Jemand anders öffnet auf dem Parkstreifen die Seitentür, ohne zu schauen. Eine Fußgängerin taucht scheinbar aus dem Nichts auf, ein anderer Fußgänger wechselt unvermittelt die "Spur". Zum Teil bringen Radlerinnen und Radler auch sich selbst und andere in Gefahr: zum Beispiel, wenn sie Wege oder Straßen entgegen der Fahrtrichtung benutzen oder in Dämmerung und Dunkelheit ohne Licht fahren.

Tipp 1: Sich bemerkbar machen

"Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten, wahrgenommen zu werden und berechenbar zu fahren", rät Lars Welk, Verkehrsexperte der BGW. "Dazu gehört, im Zweifelsfall Blickkontakt zu den anderen Personen aufzunehmen und eigenes Abbiegen durch Handzeichen anzukündigen", erläutert Welk. Ergänzend empfiehlt sich das Tragen möglichst großflächiger Reflektoren, etwa in Form einer Warnweste oder eines Rucksacküberzugs. "Und natürlich ist ganzjährig die Beleuchtung unverzichtbar", fügt Welk hinzu. "Schließlich wird es selbst im Sommer abends irgendwann dunkel."

Tipp 2: Mit Fehlern rechnen

"Im Straßenverkehr sollte man immer damit rechnen, dass andere mal Fehler machen und gegen Regeln verstoßen", so der Experte der BGW weiter. "Defensives und vorausschauendes Fahren ist generell sinnvoller als das Pochen auf das eigene Recht. Für Menschen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, geht es dabei allerdings niemals nur um Blech, sondern immer auch um die eigenen Knochen."

Tipp 3: Abstand halten

Wichtig ist zudem genügend Sicherheitsabstand. "Als Anhaltspunkte kann man sich als Radfahrerin oder Radfahrer 80 Zentimeter zum Gehweg, bis zu einem Meter zum rechten Fahrbahnrand und 1,50 Meter zu parkenden Fahrzeugen merken", erläutert Welk. "Wer das Auto nutzt, hat beim Überholen von Fahrrädern grundsätzlich mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten."

Tipp 4: Mit Pedelecs erst üben

Immer mehr Menschen kaufen sich statt eines herkömmlichen Fahrrads ein Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung. Was nicht alle wissen: Pedelecs haben etwas andere Fahreigenschaften. Durch das Gewicht von Motor und Akkus verschiebt sich der Schwerpunkt des Gefährts. Gerade beim Anfahren und Absteigen kann das ungewohnt sein. "Wer auf ein Pedelec umsteigt, sollte sich deshalb etwas Zeit nehmen, um sich zunächst einmal einzufahren", so der Rat des Experten, "beispielsweise am Wochenende auf einem leeren Parkplatz." Darüber hinaus gebe es auch Fahrsicherheitstrainings für Radfahrerinnen und Radfahrer: "Interessierte können sich dazu beispielsweise beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) informieren."

Tipp 5: Helm tragen

Selbst mit allen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Fahrradstürze nicht ausschließen. Bestmöglich gegen Kopfverletzungen ist man dabei mit einem passenden und richtig eingestellten Helm geschützt. "Damit dieser auch die Stirn abschirmt, muss er ungefähr waagerecht sitzen", erklärt Welk. "Außerdem sollten die Riemen oder Stellschrauben regelmäßig nachjustiert werden."

Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp 8 Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Presseinformation vom 29. April 2016
Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96
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Internet: www.bgw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2016

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