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BILDUNG/764: Das frei wählbare dritte Tertial für Medizinstudierende muß erhalten bleiben (DGIM)


Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin - 17. Februar 2012

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und Berufsverband Deutscher Internisten gegen drittes Pflichttertial für Studierende


Wiesbaden - Das frei wählbare dritte Tertial für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) sollte nicht durch einen allgemeinmedizinischen viermonatigen Pflichtabschnitt in einer allgemeinärztlichen Praxis ersetzt werden. Das fordern die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) und der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI). Die Organisationen warnen davor, diese im Rahmen der Änderung der ärztlichen Approbationsordnung gefassten Pläne umzusetzen. Studenten müsse die Wahlfreiheit im dritten Tertial erhalten bleiben. Nur so bliebe der Zugang zur Vielfalt der medizinischen Fächer gewährleistet. Darüber hinaus seien die meisten allgemeinärztlichen Praxen heute nicht darauf ausgerichtet, Medizinstudenten auszubilden.

Das PJ findet bislang im letzten Jahr des Medizinstudiums statt. Studierende vertiefen darin ihre Kenntnisse in der praktischen Arbeit am Patienten. Dies umfasst auch die Teilnahme an klinischen Konferenzen und an pharmako-therapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen. "Ganz entscheidend ist dabei, dass die angehenden Ärzte von ihren Ausbildern umfassend und verantwortungsvoll angeleitet werden und den ganzheitlichen und interdisziplinären Blick auf den Patienten erlernen", sagt Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel.

Bislang gliedert sich das PJ in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen: Ein Tertial Innere Medizin, ein Tertial Chirurgie und wahlweise ein Tertial Allgemeinmedizin oder eines der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete. "Diese Wahlfreiheit des letzten Abschnitts soll den Studenten jetzt genommen werden", bedauert Fölsch. Stattdessen sei geplant, die Studierenden zukünftig zu vier Monaten allgemeinmedizinischer Praxis zu verpflichten. Die Primärversorgung während des Studiums qualitativ zu stärken sei zwar wichtig, so DGIM und BDI. "Es kann jedoch nicht sein, dass wir den ärztlichen Nachwuchs dazu heranziehen, den teils existenten, teils drohenden Ärztemangel in einzelnen Fächern aufzufangen", kritisiert BDI-Präsident, Dr. med. Wolfgang Wesiack aus Hamburg. Sollte sich dadurch tatsächlich die Situation in der Allgemeinmedizin entspannen, würde dies zwangsläufig Engpässe in den anderen Fächern nach sich ziehen.

Ziel des PJ und des Wahltertials sei neben der Praxis vor allem, dass sich die jungen Mediziner für ein Weiterbildungsfach entscheiden und eine entsprechende Stelle finden. "Diese Orientierungshilfe können weder das Studium selbst noch eine kurze Famulatur zu Studienbeginn bieten", gibt Professor Fölsch zu bedenken. Die Studenten kämen mit den anderen Fächern also kaum in Berührung. "Weder den Studenten noch der Allgemeinmedizin täte man damit einen Gefallen", ergänzt der Internist. Denn mit der quantitativen Stärkung des Faches müsse auch eine qualitative einhergehen: Gutes Arbeitsklima, gute Arbeitsbedingungen und vor allem eine strukturierte Ausbildung machten ein Fach attraktiv. "Dies lässt sich jedoch nicht herstellen, indem wir tausende Studenten durch die Hausarztpraxen schleusen - ganz zu schweigen von den logistischen Problemen, die sich daraus ergeben", betont auch Dr. Wesiack. Ein wichtiges Anliegen von DGIM und BDI sei eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Medizinern. Diese ließe sich auf Basis des geplanten Vorgehens nicht zweifelsfrei gewährleisten, so die beiden Verbände. Zu befürchten sei vielmehr, dass die Studenten danach demotiviert und darüber hinaus auch für die anderen Fächer "verbrannt" seien. Zu befürworten sei deshalb eindeutig das Wahltertial.

DGIM und BDI unterstützen auf diese Weise ausdrücklich die Position der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Dem bvmd zufolge habe der Gesundheitsausschuss des Bundesrates einen Änderungsantrag zur Novelle der Approbationsordnung mit Mehrheit angenommen, das Wahltertial in einen Pflichtabschnitt Allgemeinmedizin umzuwandeln. Davon abgesehen sollte sich die Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung jedoch nicht weiter verzögern, so DGIM und BDI.


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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressemitteilung vom 17.02.2012
DGIM Pressestelle, Anna Julia Voormann/Corinna Spirgat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2012