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ARBEITSMEDIZIN/392: Hautprobleme im Beruf - Rechtzeitig gegensteuern (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - 16. April 2015

Hautprobleme im Beruf: Rechtzeitig gegensteuern


Hamburg - Wenn die Haut an den Händen spannt, sich rötet oder rissig wird, ist das keine Bagatelle. Ganz besonders dann nicht, wenn der betreffende Mensch häufig mit Wasser oder feuchten Materialien hantiert, in Handschuhen schwitzt oder mit hautreizenden Stoffen in Kontakt kommt. Wer die Warnsignale des Körpers ignoriert und die Haut weiter strapaziert, riskiert ernste Erkrankungen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Wichtig ist bei berufsbedingten Hautbeschwerden das rechtzeitige Gegensteuern.

Feuchte Finger vermeiden

Berufsbedingte Hauterkrankungen sind weit verbreitet. Von den Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit, die die BGW im vergangenen Jahr erhalten hat, betrafen fast 60 Prozent die Haut. "Dabei ließe die sich häufig besser schützen", erklärt Dr. Verena Kagel, Dermatologin bei der BGW. Eine Kernursache für Hautprobleme gerade in Pflegeberufen, bei Reinigungs- und Küchenarbeiten oder auch im Friseurhandwerk ist zu häufiger Kontakt mit Feuchtigkeit. Diese greift die Schutzschicht der Haut an. Passiert das zu oft oder zu ausdauernd, kann sich das Gewebe nicht mehr richtig erholen.

Rechtzeitig Rat suchen

"Gerötete oder trockene, schuppende Stellen können erste Anzeichen für ein Abnutzungsekzem sein", erläutert die Expertin. "Diese sollte man unbedingt ernst nehmen und zu einer Hautärztin oder einem Hautarzt gehen." Wenn die geschädigte Haut nicht behandelt und im Alltag besser geschont wird, drohen chronische Entzündungen, die sogar einen Berufswechsel erzwingen können. Außerdem steigt die Gefahr einer Allergie, da durch die defekte Schutzschicht leichter sensibilisierende Stoffe in die Haut eindringen können. Im Frühstadium dagegen sind Abnutzungsekzeme gut heilbar.

Arbeitsbelastungen ansprechen

Wer bei Hautbeschwerden berufliche Ursachen vermutet, sollte das dem Arzt oder der Ärztin sagen, damit gegebenenfalls die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert wird. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger unterstützen ihre hauterkrankten Versicherten mit verschiedenen Angeboten. Ziel ist, dass die Betroffenen die Probleme in den Griff bekommen und in ihrem Beruf weiterarbeiten können. Die BGW beispielsweise organisiert dazu neben einer Heilbehandlung auch branchenspezifische Seminare. Dort lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie ihre Haut in ihrem Beruf zukünftig besser schützen können.

Die BGW direkt kontaktieren

Versicherte der BGW können sich bei berufsbedingten Hautproblemen auch direkt an die Berufsgenossenschaft wenden. Dazu gibt es dort im gesamten Bundesgebiet spezielle Hautsprechstunden. Weitere Informationen:
www.bgw-online.de/hautsprechstunde


Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96
E-Mail: presse@bgw-online.de
Internet: www.bgw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2015

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