Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → FACHMEDIZIN

NEUROLOGIE/816: Stellungnahme zur Interferon-Therapie bei MS (Krankheitsbezogenes Kompetenznetz Multiple Sklerose)


Krankheitsbezogenes Kompetenznetz Multiple Sklerose - 28.08.2014

Vorstände von KKNMS und Ärztlichem Beirat des DMSG-Bundesverbandes nehmen Stellung zu Interferonen



München/Hannover, 28.08.2014 - Vor möglichen Gefahren bei einer Therapie mit Beta-Interferonen gegen Multiple Sklerose warnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Übereinstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Die Immunmodulatoren stehen im Verdacht, das Risiko für schwere Nierenschäden zu erhöhen.

Mit einer Stellungnahme zum Thema "Sicherheitsrelevante Informationen zu Beta-Interferonen: Risiko einer thrombotischen Mikroangiopathie sowie eines nephrotischen Syndroms", haben die Vorstände des Ärztlichen Beirates der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. und des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose (KKNMS) reagiert:

"Aktuell wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet, dass Fälle von sogenannter thrombotischer Mikroangiopathie, d.h. Verschluss kleinster Gefäße, und Nierenerkrankungen bei Interferon-beta-Therapie auftreten können. Anlass waren Meldungen, die teilweise bereits einige Jahre zurückliegen, insbesondere aus England, zu diesen Erkrankungen, einschließlich Fälle mit Todesfolge, mehrere Wochen bis mehrere Jahre nach Behandlungsbeginn.

Die Fachinformationen zu Interferon-beta enthalten zum Teil bereits Angaben zu diesen Erkrankungen unter seltenen Nebenwirkungen. Die Frage, ob spezielle Zubereitungen von Interferon-beta mit einer Häufung der sehr seltenen Nebenwirkungen verbunden sind, ist nicht geklärt.

Insgesamt ergibt sich trotz dieser Meldungen keine Änderung der Nutzen-Risiko-Bewertung von Interferon-beta-Präparaten, deren Sicherheitsprofil über mehr als 20 Jahre der breiten Anwendung bei der Multiplen Sklerose gut bekannt ist. Die aktuelle Information des BfArM allein gibt daher keinen Anlass eine wirksame und gut vertragene Interferon-Therapie abzubrechen. Allerdings sind regelmäßige, d. h. mindestens halbjährliche Verlaufskontrollen einschließlich Blut- und Urinuntersuchungen anzuraten, wie sie auch bei anderen immunmodulatorischen Medikamenten sinnvoll sind, insbesondere bei unklarem Fieber, neu aufgetretenem Bluthochdruck oder (verstärkten) Ödemen.

Folgende Interferon beta-Arzneimittel sind zur Behandlung von Multipler Sklerose zugelassen:

  • Avonex® (Interferon beta-1a)
  • Betaferon® (Interferon beta-1b)
  • Extavia® (Interferon beta-1b)
  • Plegridy® (Peginterferon beta-1a)
  • Rebif® (Interferon beta-1a)".

Autoren:
Prof. Dr. med. Frauke Zipp
Prof. Dr.med. Hans-Peter Hartung und
Prof. Dr. med. Peter Flachenecker
für den Ärztlichen Beirat der DMSG
Bundesverband e.V. und das KKNMS


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.kompetenznetz-multiplesklerose.de/images/stories/PDF_Dateien/Presse/dmsg-kknms-stellungnahme%20sicherheitshinweise%20interferon%20beta_20140827%20frei.pdf
Stellungnahme (PDF)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1457

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Krankheitsbezogenes Kompetenznetz Multiple Sklerose, Lisa Meier, 28.08.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2014