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ARBEITSMEDIZIN/491: Präventionsmaßnahmen - Spahn für Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte (DGAUM)


Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 10.07.2019

PrävG: Bundesgesundheitsminister Spahn unterstützt Engagement der DGAUM für Selektivverträge zum Impfen durch BÄ


München, 10. Juli 2019 - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würdigte und unterstützte im Rahmen eines Gesprächstermins am gestrigen Dienstag in Berlin das Engagement der Betriebsärzte und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes in der Arbeitswelt. Themen dabei waren u.a. Fragen der Verbesserung von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie der Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte.

Arbeitswelt ist das größte Präventionssetting in der Gesellschaft

Zwischen Bundesgesundheitsminister Spahn und der DGAUM besteht Konsens, dass die Arbeitswelt mit über 45 Millionen Beschäftigten in Deutschland das größte Präventionssetting in unserer Gesellschaft ist und einen hervorragenden Rahmen für Präventionsmaßnahmen darstellt. Mit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz hat der Gesetzgeber verstärkt den Arbeitsplatz für Präventionsmaßnahmen in den Fokus gerückt und die Betriebsärzte erstmals zu Akteuren im Sozialgesetzbuch V (SGB V) mit einem konkreten Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berufen. So legt das Gesetz u.a. fest, den Zugang zu Impfungen am Arbeitsplatz zu erleichtern. Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte sind daher ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung und können dazu beitragen, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Zwischen Minister Spahn und der DGAUM besteht weiterhin Einigkeit, dass ohne die Einbindung der Betriebsärzte viele der vom Gesundheitsministerium geplanten Versorgungsverbesserungen einer großen Anzahl an Patienten nicht zugutekommen können. Denn gerade über die Betriebsärzte werden viele Versicherte und Patienten am Arbeitsplatz erreicht, die sonst kaum eine hausärztliche oder andere fachärztliche Versorgung von Vertragsärzten in Anspruch nehmen.

Selektivverträge sind Voraussetzung für Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

Anfang 2019 hat die DGAUM bundesweit die ersten beiden Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen. Diesen sind inzwischen weitere Krankenkassen beigetreten. Die Fachgesellschaft hat damit einen innovativen Lösungsansatz auf den Weg gebracht, der den Betriebsärzten ermöglicht, ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. In Kooperation mit dem Abrechnungsdienstleister HELMSAUER wurde zudem ein elektronisches und datengestütztes Verfahren zur Abrechnung von Impfleistungen durch Betriebsärzte entwickelt. Bisher stellte die Abrechnung für die Betriebsärzte ein erhebliches Problem dar, da diese meist nicht über die für eine solche Direktabrechnung erforderlichen Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Datenverarbeitung verfügten. Mit den von der DGAUM entwickelten Lösungen können Betriebsärzte nun wirtschaftlich effizient Impfleistungen mit allen Krankenkassen abrechnen. In dem Gespräch mit Minister Spahn bekräftigte die DGAUM nochmals ihre Rechtsauffassung, dass das Präventionsgesetz ein Kontrahierungsgebot sowie einen damit verbundenen Versorgungsauftrag sowohl für die Betriebsärzte als auch für die Krankenkassen enthält, der weder für die Leistungserbringer noch für die Kostenerstatter ins Belieben gestellt ist.

BMG sagt Prüfung einer vereinfachten Impfstoffbeschaffung für Betriebsärzte zu

Gerade bei einigen Kassen gibt es derzeit noch Widerstände, Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte abzuschließen. Zudem besteht auch auf Seiten mancher Betriebsärzte die Auffassung, Selektivverträge mit insgesamt 110 am Markt tätigen Krankenkrassen zu schließen, sei viel zu kompliziert. Viel besser sei es, einen "großen" Kollektivvertrag mit allen Kassen abzuschließen und in diesem Rahmen den BÄ ebenfalls den Zugang zur Impfstoffbeschaffung über den sog. Sprechstundenbedarf (SSB) vergleichbar den Vertragsärzten zu ermöglichen. Beim BMG versprach man sowohl das Thema Kollektivvertrag als auch SSB nochmals zu prüfen. Allerdings besteht dort Skepsis, ob einer der im Feld der Arbeitsmedizin aktiven Verbände überhaupt über ein ausreichendes Mandat verfügt, alle Betriebsärzte für solche Vertragsabschlüsse repräsentieren zu können. Insofern ist wohl der Weg über das von der DGAUM beschrittene Selektivvertragsmodell der einzig mögliche für Betriebsärzte. Hinsichtlich der Beschaffung von Impfstoffen will das Gesundheitsministerium allerdings vereinfachte Bezugsmöglichkeiten für Betriebsärzte vergleichbar mit jenen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst prüfen und der DGAUM zeitnah Nachricht geben.

Alle Stellungnahmen der DGAUM finden Sie unter:
https://www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1772

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. - 10.07.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2019

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