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GEWERKSCHAFT/182: Behörden dürfen Berichterstattung nicht behindern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Dezember 2017

dju will klare Regeln für Akkreditierungen von Journalistinnen und Journalisten - Behörden dürfen Berichterstattung nicht behindern


Berlin, 21.12.2017 - Vor dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel in Hamburg hat die Bundesgeschäftsführerin der Journalistengewerkschaft dju in ver.di, Cornelia Haß, heute politische Konsequenzen und eine ernsthafte Aufarbeitung des Umgangs mit den Medien gefordert. Sie warnte davor, "die offensichtlichen Eingriffe in die Pressefreiheit seitens der Behörden und den skandalösen Umgang mit personenbezogenen Daten von Journalistinnen und Journalisten mit weißer Salbe zuzukleistern." Die Verantwortlichen von Bund und Land spielten Katz und Maus und würden sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben. "So haben wir uns die Aufklärung im Zusammenhang mit dem Entzug der Akkreditierungen von Journalistinnen und Journalisten nicht vorgestellt", sagte Haß. "Es gibt immer noch mehr Fragen als Antworten".

Das Bundespresseamt habe mit der Einsetzung eines Akkreditierungsbeauftragten eine erste Konsequenz gezogen. Dieser soll künftig bei so genannten Großlagen, in die das Bundespresseamt involviert ist, als Ansprechpartner für die Journalistinnen und Journalisten, aber auch für die Einsatzkräfte und Behörden zur Verfügung stehen. Im Streitfall könne hier schnell und fundiert entschieden werden, weil der Akkreditierungsbeauftragte Zugriff auf so genannte Rohdaten des Bundeskriminalamtes (BKA) bekommen soll.

Die dju in ver.di setze darauf, dass der Akkreditierungsbeauftragte gemeinsam mit Journalistengewerkschaften, Vertretern der Innenministerkonferenz, des BKA und des Bundesinnenministeriums verbindliche Regeln zum Thema Akkreditierung entwickele. Journalistinnen und Journalisten müssten ihrer Arbeit nachgehen können, ohne von den Behörden Steine in den Weg gelegt zu bekommen. Ungelöst bleibe unter anderem das Problem des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Es habe in der Vergangenheit Vorverurteilungen gegeben, die in zahlreichen Fällen komplett neben der Realität lagen, die Betroffenen diskreditierten und grade für freie Journalistinnen und Journalisten zu existenziellen wirtschaftlichen Problemen führen würden. "Verbindliche Regeln können und müssen so eine Stigmatisierung verhindern" sagte Haß.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.12.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Günter Isemeyer - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

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