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GEWERKSCHAFT/155: Pensionskasse Rundfunk - durch "Limburger Lösung" endlich Sicherheit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Oktober 2016

Pensionskasse Rundfunk - durch "Limburger Lösung" endlich Sicherheit für Film- und Fernsehschaffende bei ARD und ZDF-Produktionen


Berlin, 04.10.2016 - Freie und befristet beschäftigte Mitarbeiter in Fernsehproduktionsfirmen haben künftig einen klar geregelten Anspruch auf Pensionskassenzuschüsse durch die Arbeitgeber bei Filmproduktionen für ARD und ZDF. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) einigten sich mit ARD und ZDF sowie der Produzentenallianz auf die sogenannte "Limburger Lösung".

"Damit ist die jahrelange Unsicherheit zulasten der Beschäftigten beendet. Das ist ein Meilenstein. Dank der Limburger Lösung hat nun ein Großteil der freien oder befristet beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden einen klar geregelten Anspruch auf geförderte betriebliche Altersvorsorge. Jetzt sollten alle Beschäftigten prüfen, ob Sie davon profitieren können", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Film- und Fernsehschaffende in Auftragsproduktionen für ARD und ZDF waren jahrelang mit unklaren Regelungen oder gar der Weigerung der Arbeitgeber konfrontiert, einen Beitrag zur Pensionskasse Rundfunk zu leisten. Dieser Zustand wird durch die "Limburger Lösung" nun beendet. Sie bedeutet unter anderem:

  • Bei allen voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen von ARD und ZDF werden die Arbeitgeberanteile der Produzenten zur Pensionskasse zu 100 Prozent von den Anstalten auf Nachweis erstattet.
  • Bei geförderten Produktionen erstatten ARD und ZDF den Arbeitgeberanteil entsprechend ihres Finanzierungsanteils. Die Produzenten tragen den Rest, wenn sie ihn in der Kalkulation geltend machen können.
  • ARD, ZDF und die Gewerkschaften werden sich bei den Filmförderinstitutionen für eine Anerkennung der Arbeitgeberanteile zur Pensionskasse als kalkulierbare Kostenpositionen einsetzen.
  • Die Pensionskasse hat darüber hinaus beschlossen, alle Kriterien für den Beitritt (Wartezeit, Mindestverdienst) bis auf das Mindestalter von 18 Jahren zu streichen. Diese Regelung wird gültig, sobald das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistung sie genehmigt hat.

Kinoproduktionen und Produktionen für private Rundfunksender, an denen ARD bzw. ZDF nicht beteiligt sind, fallen nicht unter die "Limburger Lösung". Für diese Bereiche gibt es weiterhin keine betriebliche Altersvorsorge.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.10.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2016

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