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VORWÄRTS/1168: Zur aktuellen Kriminalisierung von Abtreibung in Irland


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 07/08 vom 4. März 2016

Whose choice? Zur aktuellen Kriminalisierung von Abtreibung in Irland


Frauen-Café Winterthur. 2015 wurden im britisch besetzten Norden Irlands zwei Strafverfahren gegen Frauen eröffnet. Dafür, dass sie Abtreibungs-Pillen besorgt oder selber genommen haben sollen. Das sind die ersten Strafverfahren wegen Abtreibung seit 40 Jahren; sie sorgen in ganz Irland, Norden wie Süden, für grosse Empörung.


Seit Jahrzehnten wird die restriktive Anti-Abtreibungs-Praxis in Irlands Süden und Norden durch Feministinnen und Linke bekämpft. In den letzten Jahren hat diese Bewegung einen neuen Schub erhalten. Nachdem 2012 in Galway Savita Halappanavar wegen einer verweigerten Abtreibung gestorben ist, kommt es in Dublin und anderen Städten immer wieder zu Protesten. Vor allem verlangen die Demonstrierenden die Abschaffung des achten Verfassungsartikels, der das Leben des Embryos faktisch über jenes der Frau stellt, ausser bei sicherer Todesgefahr für die Frau. Grundsätzlich wird das Recht auf freie, sichere und legale Abtreibung gefordert. Im Süden wie im Norden von Irland ist die Gesetzeslage so, dass Frauen nur dann eine Abtreibung legal verlangen können, wenn sie in Todesgefahr schweben. Der Begriff der Todesgefahr ist aber ungenau definiert und so hängt es oft von der Haltung des medizinischen Personals ab, ob eine Abtreibung vorgenommen wird. Im Norden gilt eine spezielle Regelung. Das besetzte Gebiet wird als Teil Britanniens behandelt, ohne dass das britische Abtreibungsrecht anwendbar wäre. Das britische Recht wurde 1967 liberalisiert, aber nie auf den Norden Irlands ausgeweitet, um die dort herrschenden fundamentalistisch-protestantischen UnionistInnen nicht unnötig zu verärgern.


Reise übers Meer

Während Engländerinnen, Schottinnen und Waliserinnen kostenlose und freie Abtreibungen erhalten können, müssen irische Frauen im Geheimen übers Meer reisen, wo je nach Stadium der Schwangerschaft eine Abtreibung zwischen 500 und 1800 Pfund (700 bis 2500 Franken) kostet. Zwischen 2010 und 2014 sind laut offiziellen Zahlen des britischen Gesundheitsministeriums insgesamt rund 25.000 Frauen für Abtreibungen nach Britannien gereist. In dieser Statistik fehlen die selbst oder in anderen Ländern vorgenommenen Abtreibungen. Manche Frauen ziehen die Reise nach Holland oder Belgien vor, weil die Kosten dort wesentlich tiefer sind. Viele proletarische Frauen können sich die Reise schlicht nicht leisten oder können die Kinder nicht abgeben für die Zeit, in der sie weg müssen. Insbesondere für Migrantinnen sind solche Reisen oft undenkbar, sei es wegen fehlenden Ausweispapieren oder anderen (asyl)rechtlichen Einschränkungen. Häufig wird deshalb von Arbeiterinnen, Arbeitslosen und Sozialhilfeabhängigen auf Angebote aus dem Internet zurückgegriffen, um Abtreibungspillen zu bestellen und daheim selber abzutreiben. Die medikamentöse Abtreibung, die im Internet von Gruppen wie "women on web" oder "women help women" angeboten wird, ist im Süden mit hohen Freiheitsstrafen belegt. Bis zu 14 Jahren Knast droht Frauen, die Abtreibungspillen verwenden; hohe Bussen drohen MedizinerInnen, die Frauen entsprechend beraten. Zudem lässt der irische Zoll die Medikamente abfangen. Auch im Norden wird das Einnehmen der Pillen als Vergiftung des Embryos strafrechtlich verfolgt. Mögliche Höchststrafe: Lebenslänglich. Dabei kommt ein Gesetz von 1861 zur Anwendung.


Aktuelle Fälle

2015 sind zwei Fälle von Kriminalisierung aus dem Norden Irlands an die Öffentlichkeit gelangt: Eine Mutter soll für ihre minderjährige Tochter die Abtreibungspillen besorgt haben, als diese ungewollt schwanger wurde. Aktivistinnen vermuten, dass sie bei der Polizei denunziert wurde, als sie mit ihrer Tochter für eine Nachbehandlung ins Krankenhaus ging. In einem zweiten Fall ist im Dezember 2015 eine 21-jährige Frau angeklagt worden, weil sie für sich selber die Abtreibungspillen im Internet bestellt und genommen haben soll. Die Anklage betrifft die Einnahme und das Beschaffen der Medikamente. Das ist das erste Verfahren seit 40 Jahren wegen einer selbst vorgenommenen Abtreibung. Bis vor kurzem richtete sich die Repression vor allem gegen jene, die andere beim Abtreiben unterstützten. Diesen Februar ist im Alibi-Parlament im Norden Irlands eine Abstimmung für die Ausweitung der Gründe, nach denen eine Abtreibung zulässig wäre, gescheitert an einer Koalition zwischen den evangelikalen Rechtsextremen der DUP und den katholischen SozialdemokratInnen der SDLP. Nach geltendem Recht muss auch ein nicht lebensfähiges oder gar totes Embryo während der gesamten Schwangerschaftsdauer ausgetragen werden; Vergewaltigungen und Inzest sind keine Gründe für eine legale Abtreibung. Diese Praxis wurde im November 2015 durch das höchste Gericht der Kolonie als Verletzung der Menschenrechte beurteilt. Die frauenverachtende Politik bleibt bis auf weiteres auf Kurs


Protest und Selbstanzeigen

Die beiden laufenden Strafverfahren haben eine neue Protestwelle ausgelöst. In allen grösseren Städten finden Demos und Aktionen statt. Im Sommer 2015 haben 200 Frauen in einem offenen Brief sich selbst der Abtreibung mittels Medikamenten bezichtigt. Einige Frauen haben nach Veröffentlichung der neusten Verfahren die Polizei aufgefordert, sie zu verhaften. Eine feministische Kampagne veröffentlicht Fotos von Frauen, die dazu stehen, dass sie ins Nachbarland reisten für eine Abtreibung. Seit dem Sommer betwittern hunderte Frauen den Ministerpräsidenten des Südens, Enda Kenny, mit Details zu ihrer Menstruation, weil er ja ihren Körper zu seiner Angelegenheit erklärt habe. Die gemeinsame Forderung bleibt die Abschaffung des achten Verfassungsartikels, die verbindende Parole: repeal the 8th!

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 07/08 - 72. Jahrgang - 4. März 2016, S. 2
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2016

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