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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1965: Kollektivhaft gegen Kurden


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 10, Oktober 2015
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Kollektivhaft gegen Kurden
Mehmet Demir verurteilt für Taten, die er nicht begangen hat

Von Manuel Kellner


Am 28. August hat die 3. Kammer des Oberlandesgerichts Hamburg den kurdischen Politiker Mehmet Demir zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Mehmet Demir hat keinerlei strafwürdige Handlungen begangen, und dennoch wurde er wie ein Verbrecher behandelt. Wie ist das möglich?


Grundlage für das Urteil war Paragraph 129b StGB, der die "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland" unter Strafe stellt. Mehmet Demir sei nämlich 2013 und 2014 ein "hochrangiger Kader" der verbotenen PKK gewesen. Als solcher habe er unter anderem kurdische Feste mitorganisiert und Streitigkeiten zwischen kurdischen Familien geschlichtet.

Deutschland ist mit den USA und der Türkei verbündet. Für die Türkei ist die PKK eine "terroristische Organisation". Darum wurde sie von den USA und auch von Deutschland und der EU auf die Liste der "terroristischen Organisationen" gesetzt. Staatsterror gegen Minderheiten und Oppositionelle fehlt auffällig auf dieser Art von Listen.

Das deutsche Justizministerium verfolgt diese angeblich "terroristische Organisation" auch in Deutschland, sodass Menschen wegen vermeintlicher Zugehörigkeit zu ihr angeklagt und verurteilt werden können - unbeschadet dessen, dass die PKK oder Organisationen, die verdächtigt werden, mit ihr in Zusammenhang zu stehen, in Deutschland keinerlei bewaffnete Aktionen unternehmen.

Darum hat die Anklage sich darauf verlegt, angebliche oder wirkliche bewaffnete Aktionen der PKK in der Türkei "im Anklagezeitraum" zu dokumentieren. Die Hintergründe des Konflikts in der Türkei hatte dabei für die Staatsanwaltschaft im Dunkeln zu bleiben - so hat sie nicht berücksichtigt, dass die bewaffneten Aktionen eine Reaktion auf die Errichtung von Armeestützpunkten in kurdischem Gebiet waren, ganz zu schweigen von der langen Geschichte der Unterdrückung der kurdischen Minderheit in der Türkei. Sonnenklar ist dabei nur eins: Mehmet Demir war an den inkriminierten Aktionen nicht beteiligt.

Das Gericht hat so gut wie alle Anträge der Verteidigung abgelehnt. Diese hat auf den Kontext des Konflikts in der Türkei verwiesen und versucht nachzuweisen, dass die Charakterisierung der PKK als terroristische Organisation haltlos sei. Immerhin setzt sich die PKK seit geraumer Zeit für eine friedliche Verhandlungslösung ein und fordert nicht mehr die Unabhängigkeit, sondern nur mehr Autonomierechte für die kurdische Minderheit in der Türkei.

Hinzu kommt, dass die PKK und die ihr nahe stehenden Kräfte im Irak und in Syrien den IS bekämpfen, verfolgte Minderheiten schützen und gegen das religiöse und ethnische Sektierertum auftreten, während der türkische Staat nicht nur äußerst repressiv gegen die Opposition im eigenen Land vorgeht, sondern im dringenden Verdacht steht, den IS unterstützt zu haben und noch immer zu begünstigen.

Für das Gericht, das den Wahrheitsgehalt dieser Einwände teilweise sogar ausdrücklich bestätigt hat, war das alles nicht relevant. Die bewaffneten Aktionen der PKK, deretwegen türkische Polizisten und Soldaten ihr Leben lassen mussten, seien trotzdem terroristisch und daher nicht erlaubt. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation sei strafbar und Mehmet Demirs Mitgliedschaft in dieser terroristischen Organisation sei erwiesen.

Die Verteidigung wurde in ihren Möglichkeiten vom Gericht durch Anwendung des sogenannten "Selbstleseverfahrens" empfindlich eingeschränkt. Dabei werden zahlreiche für das Verfahren relevante Akten von den Prozessbeteiligten still gelesen, nicht aber vor Gericht verhandelt. Das ist eine undemokratische Maßregel, die die Öffentlichkeit von wichtigen Gesichtspunkten, die im Verfahren eine Rolle spielen, ausschließt.

Am Tag der Verurteilung von Mehmet Demir wurde ein weiterer kurdischer Aktivist - Bedrettin K. - in Düsseldorf festgenommen. Auch er soll wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK angeklagt und verurteilt werden.

Quelle: http://freemehmet.blogsport.eu

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 10, 30. Jg., Oktober 2015, S. 12
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2015

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