Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1798: Große Koalition versucht erneut, das Streikrecht einzuschränken


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 2 - Februar 2014
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Tarifeinheit 2.0
Große Koalition versucht erneut, das Streikrecht einzuschränken

Von Jochen Gester



Wir erinnern uns: In seinem Urteil von 2010 beerdigte das Bundesarbeitsgericht den damaligen Vorstoß der Arbeitgeber, in einem Betrieb nur noch eine Gewerkschaft, und zwar die stärkste, als tariffähig anzuerkennen. Dieser Vorstoß, der sich vor allem gegen die kampfstarken Spartengewerkschaften richtete, nennt sich "Tarifeinheit". Er wird jetzt mit Unterstützung der Bundesregierung neu aufgelegt und hat leider auch die Rückendeckung der IG Metall und der IG BCE.


Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damals, dass es in Betrieben gleichzeitig mehrere Tarifverträge von verschiedenen Gewerkschaften geben kann. Das Urteil stärkte damit das Koalitionsrecht und wurde deshalb zum Ärgernis im Unternehmerlager. Hier hat man nicht grundsätzlich etwas gegen Tarifpluralität, solange diese dazu nützt, die sozialen Standards zu drücken. Schließlich haben die Großen der Branche viel Erfahrung in der Gründung und Steuerung gelber Gewerkschaften. Man denke nur an die AUB im Siemenskonzern.

Auch die sog. christlichen Gewerkschaften wurden gern gesehen. Schließlich konnte man z.B. in vielen Handwerksbetrieben mit ihrer Hilfe Gewerkschaften wie die IG Metall ausbooten. Die kaum arbeitskampffähigen Helfer in der Not mussten nur ein Vertragswerk schneidern, das "spezieller" war als das wirklicher Gewerkschaften.

Ärgerlich wird es für Arbeitskraftaufkäufer jedoch, wenn die Konkurrenz ihr Geschäft nicht belebt, sondern belastet. Dies ist der Fall bei Berufs- und Spartengewerkschaften vor allem im Verkehrsbereich, deshalb fordern Großunternehmen wie Bahn und Fluggesellschaften auch seit langem gesetzliche Eingriffe, um eine extensive Nutzung des Koalitionsrechts durch die "Kostentreiber" zu verhindern.


Das Interesse der Unternehmer

Um das in der Öffentlichkeit zu verkaufen, werden Schreckensszenarien entworfen, die mit der Realität wenig zu tun haben. So beschwor das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie über "Konfliktintensität von Tarifverhandlungen" mal wieder das Heraufkommen "englischer Verhältnisse", sollte der Gesetzgeber nicht endlich handeln. Da die realen Zahlen eine solche "Bedrohung" jedoch nicht hergeben - nur in der Schweiz und in Lichtenstein wird weniger gestreikt als bei uns - haben sich die Macher der Studie etwas besonders Kreatives einfallen lassen. Sie zählten nicht die Streiktage, sondern die Zahl der von ihnen ermittelten "Streikdrohungen und -aufrufe".

Etwas unfreiwillig verraten die Kölner dann die wahre Natur ihres Interesses: Es geht den Unternehmen nicht um die Beseitigung einer Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz, sondern sie wollen sich einen Vorteil sichern, der sie gegenüber allen anderen besser stellt. Sie wollen sich "die tarifliche Friedenspflicht über die gesamte Wertschöpfungskette" als "wichtigen Standortvorteil" sichern. IW-Mitarbeiter Hagen Lesch hatte das im September gegenüber Medienvertretern auch eingeräumt. Es sei weder ein Anstieg der arbeitskampfbedingt ausgefallenen Arbeitstage noch die Zunahme der bestreikten Betriebe zu erkennen.


SPD als Brecheisen für die Unternehmer

Ironischerweise scheiterte der erste Vorstoß zur "Tarifeinheit" - eine gemeinsame Initiative des Arbeitgeberverbands und des DGB-Vorstands - nicht nur daran, dass der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske von seiner Organisation zurückgepfiffen wurde, sondern auch am Widerstand der FDP, die hierüber in einen heftigen Konflikt mit einem Teil ihrer Wählerbasis geraten war.

Auch in diesem Bereich nun macht die Koalition der Union mit der SPD die Sache einfacher: Sie will sich der Sache erneut annehmen und sie im Sinne der Arbeitgeber regeln. Die SPD ist dabei schon fast der Hauptakteur, kann sie hier doch optimal Standortpolitik für die Unternehmen mit der (zumindest gewünschten) Ausdehnung der Machtbasis von Gewerkschaftsverbänden verbinden, die sich weitgehend ihren politischen Maximen unterordnen.

Nach dem Ausstieg von Ver.di, der Gewerkschaft, die von der Tarifeinheit hauptsächlich betroffen wäre, machen sich nun IG Metall und IG BCE zu Hauptakteuren staatlicher Ordnungspolitik auf dem Arbeitsmarkt. Schon nach dem Ausstieg Bsirskes erklärte der damalige IGM-Vorsitzende Huber, er werde die Sache nun fortsetzen. Dem fühlt sich wohl auch sein Nachfolger Wetzel verpflichtet. Er begrüßte die Initiative: "Wir wollen nur eine bessere Systematik haben, dass nicht ein Wildwuchs in den Betrieben herrscht, dass jede Spezialtruppe sich auf Kosten von anderen Tarifverträge erkämpft."

Die entsprechende Sprachregelung im Koalitionsvertrag lautet, die Regierung wolle den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken. Dabei sind es die Arbeitgeber, die in den letzten Jahrzehnten durch Tarifflucht, Ausgründungen und Schaffung eines Bündels neuer prekärer Vertragsverhältnisse die Tarifordnung zugunsten eines ausuferndes System der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt verändert haben.


Keine Standfestigkeit

Detlef Hensche, der als ehemaliger Vorsitzender der IG Medien die Arbeitskampfpraxis der DGB-Gewerkschaften über viele Jahre mitgestaltete, fand für diese Indienstnahme der Gewerkschaften klare Worte: "Vor diesem Hintergrund, der wohlfeilen Denunziation von Streiks sogenannter Funktionseliten und dem Ruf nach rechtlicher Disziplinierung, kann man nur staunen, mit welcher Selbstverleugnung DGB-Gewerkschaften ein Streikverbot unterstützen, das aus Sicht der Initiatoren und der von diesen gelieferten Begründung alles Zeug hat, als Einstieg in weiterreichende Restriktionen zu dienen... Selbst wenn sie hoffen, eine Handvoll konkurrierender Berufsverbände mit staatlicher Hilfe aus dem Tarifgeschäft verdrängen zu können, ist keineswegs sicher, ob der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Da der Gesetzgeber die Tarifeinheit nach dem betrieblichen Mehrheitsprinzip regeln soll, ist die Entscheidung in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Denn allein diese bestimmen, welche Arbeitseinheiten zu einem Betrieb zusammengefasst bzw. ausgegliedert werden. Der Arbeitgeber erhält damit die Hoheit festzulegen, welcher Tarifvertrag kraft Mehrheit dominiert und welcher infolge gewerkschaftlicher Minderheitenposition nicht gilt, mit der Folge, dass dieser Gewerkschaft auch das Streikrecht genommen ist."

Hensche wirft auch einen etwas anderen Blick auf die vermeintliche Standfestigkeit der Gewerkschaftsvorstände, die sich gerade im Hochgefühl der Macht sonnen: "Ist in Zeiten der Krise die Klassenbalance gestört, halten sich die Sachwalter und Profiteure marktradikalen Umbaus nicht mit der Gewährleistung verfassungsrechtlicher Gebote auf, wenn es gilt, die Folgen ihrer Krise bei den Arbeitnehmern abzuladen ... Wenn Gewerkschaften da in einem immer noch prosperierenden Land schon aus nichtigem Anlass eine gesetzliche Streikbeschränkung dulden, offenbart dies ein schwer nachvollziehbares Maß an Grundrechtsvergessenheit und lässt für die Standfestigkeit in existenziellen Herausforderungen nichts Gutes erwarten."

*

Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 2, 29. Jg., Februar 2014, S. 7
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de
 
Die Soz erscheint monatlich und kostet 3 Euro.
(SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro)
(im Normalabo: 55 Euro)
(im Sozialabo: 26 Euro)


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2014